Linksfraktion hat Entlastungs-Vorschläge für Tierheime – Susanne Schaper: Sachsen darf sich nicht nur auf Ehrenamtliche verlassen
In einem neuen Antrag (Drucksache 8/3684) schlägt die Linksfraktion eine Reihe von Maßnahmen vor, um die sächsischen Tierheime zu entlasten. So soll die Staatsregierung beauftragt werden, deren Arbeit verlässlich zu finanzieren. Der Freistaat soll den Kommunen die Kosten erstatten, die für die artgemäße Versorgung von Fundtieren sowie von beschlagnahmten Tieren anfallen. Im Tierschutzbereich soll genug Personal vorgehalten und regelmäßig fortgebildet werden. Wie Niedersachsen und Berlin soll der Freistaat eine Katzenschutzverordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten erlassen. Außerdem fordert die Linksfraktion schnell wirksame Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel sowie eine gesetzlichen Registrier- und Kennzeichnungspflicht für Hunde. Das Amt der oder des Tierschutzbeauftragten soll aufgewertet werden. Dazu sagt die Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin Susanne Schaper:
„Der Freistaat verlässt sich weitgehend darauf, dass Ehrenamtliche und Kommunen das Staatsziel Tierschutz schon erreichen werden. Wegen dieser Verantwortungsflucht sind Tierheime und Tierschutzvereine überlastet, Kommunen mit Kontrollaufgaben überfordert und die Tiere vor allem auf private Spenden angewiesen. Wir danken allen, die sich unter diesen schwierigen Bedingungen für das Tierwohl einsetzen. Wir wollen die Tierschutzarbeit erleichtern und sie sicher finanzieren!
In erster Linie muss der Zustrom an Tieren an die Heime begrenzt werden. Sachsen hat als einziges Bundesland noch keine Katzenschutzverordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten eingeführt. Das wollen wir dringend ändern, damit es künftig weniger herrenlose Katzen gibt, die unter Hunger und Krankheiten leiden und menschliche Hilfe brauchen. Der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Halterkatzen soll innerhalb eines festgelegten Gebietes beschränkt oder verboten werden können. Auch die hohe Zahl abgegebener, ausgesetzter oder beschlagnahmter Hunde überschreitet inzwischen die Kapazitätsgrenzen der Tierheime. Deshalb muss der Staat härter gegen illegalen Welpen- und Hundehandel vorgehen. Vom Zoll oder der Polizei aufgegriffene, illegale Tiertransporte werden beschlagnahmt. Gegen diese Form organisierter Kriminalität hilft eine Kennzeichnungs- und Registrierpflicht für Hunde. So können Herkunft und Besitz eines Tieres nachvollzogen und kriminelle Geschäftsmodelle erschwert werden. Zudem könnten Fundtiere eindeutig zugeordnet und zeitnah zurückgebracht werden. Die Unterbringung von Fundtieren oder beschlagnahmten Tieren soll künftig der Freistaat bezahlen.
Für uns ist auch klar, dass das Amt der oder des Landestierschutzbeauftragten erhalten werden muss. Es ist eine wichtige Schnittstelle zwischen Behörden, Verbänden und Öffentlichkeit. Die oder der Beauftragte soll Tierschutzverbände und -vereine, Bevölkerung, Politik und Verwaltung unabhängig beraten und den Tierschutz überwachen.“
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