LINKS wirkt: Sicherheitsleistungen von „Bergbau-Heuschrecke“

Bleibt Sachsen auf den Folgekosten sitzen, wenn die LEAG pleitegeht? Diese Befürchtung hat die LINKE vor Jahren geäußert und darauf gedrängt, dass durch das Oberbergamt Sicherheitsleistungen erhoben werden, weil die bilanziellen Rückstellungen im Falle einer Insolvenz nicht mehr verfügbar sein werden. Die Dachgesellschaft EPH hat jüngst bekräftigt, dass sie nicht für die Verpflichtungen ihrer Lausitzer Tochter LEAG haften wird – es sei denn, die Politik schafft Absatzgarantien. Dies ist an sich bereits eine sittenwidrige Erpressung, denn die Bergbauschäden sind vom Bergbautreibenden ohne Vorbedingung zu sanieren – dafür wurden der LEAG schließlich auch 1,7 Milliarden Euro durch Vattenfall mitgegeben.

Mit der Zulassung des jüngsten Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Nochten Ende Dezember 2017, die uns vorliegt, wurden nun durch das Oberbergamt endlich Maßnahmen ergriffen, um die Gelder für die Renaturierung langfristig zu sichern: durch ein ab 2021 über die Tagebaulaufzeit hinweg anzusparendes Sondervermögen. Dazu erklärt Dr. Jana Pinka, umwelt- und ressourcenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Damit zeigt sich, dass unsere Befürchtungen nicht haltlos waren. Wir begrüßen freilich den Schritt der Behörde, der dazu dient, Schaden vom Freistaat abzuwenden, falls sich die Bergbau-Heuschrecke plötzlich zurückziehen sollte. Dennoch ist nicht nachvollziehbar, warum die erste Rate erst 2021 fällig sein soll, wenn doch wichtige Entscheidungen im Revier erst 2020 gefällt werden und auch die Betriebsplanzulassung für das Sonderfeld Mühlrose erst 2024 genehmigungsreif sein soll. Worauf will das Oberbergamt noch warten – die Sanierungsverpflichtungen werden durch keine der ausstehenden Entscheidungen geringer.

Bleibt zu hoffen, dass das Geld tatsächlich fließt, und dass ähnliche Forderungen auch rasch in die Hauptbetriebspläne der übrigen aktiven Braunkohletagebaue in Sachsen – Vereinigtes Schleenhain und Reichwalde – Eingang finden. Schließlich muss transparent gemacht werden, in welchem Umfang Bergbauschäden damit saniert werden können – und andersherum, welche Schäden damit absehbar nicht saniert werden können.

Komplett unbekannt ist auch die ungefähre Höhe der anzusparenden Gelder und die Frage, in welchem Umfang Schäden überhaupt saniert werden sollen – nach wie vor verweigert das Oberbergamt mir hier die Einsicht in die dafür vorgesehenen Konzepte und Studien. Das bereits vor einem Jahr durch die LEAG vorzulegende „Konzept zur erforderlichen Vorsorge der Wiedernutzbarmachung und der Ewigkeitslasten“ war wahrscheinlich so hemdsärmelig, dass die Behörde sich bis heute beharrlich weigert, es herauszugeben.

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