„‘law and order‘ – Gehabe des Staatsanwaltes ist Gift für den Rechtsstaat – Unabhängigkeit der Rechtsprechung vor exekutiver Einflussnahme schützen!“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen!
Ich bin etwas überrascht, dass der Herr Justizminister bei der Debatte, in der es ja um nicht mehr und nicht weniger als um unsere Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Rechtsstaates geht, nicht da ist.
(Patrick Schreiber, CDU: Er ist auf der Justizministerkonferenz!)
- Moment, lassen Sie mich einmal ausreden! - Es wurde mir allerdings signalisiert, dass der Herr Ministerpräsident das Wort nehmen werde, und das ehrt die Debatte. Das werden wir sehen.
(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)
Damit gibt es für mich eine Erklärung. Ich bin zunächst sehr dankbar, denn damit haben wir wenigstens eine Kennung; denn das, was in den Februar- bzw. Märztagen mit Wirkung ab 1. März 2019 – in die Welt kam, passte überhaupt nicht zu meinem Justizminister; denn ich kenne ihn als sachlichen, überlegten, fachlich fundiert arbeitenden Minister,
(Dr. Stephan Meyer, CDU: Ist er auch! – Zuruf des Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU)
und das, was in der Rundverfügung in die Welt kommt, ist irgendwo schon ein -na ja – Herangehen, das jedenfalls in weiten Juristenkreisen als ausgesprochen merkwürdig empfunden wird. Wir haben jetzt zwei Tage Plenum. Wir haben heute die Aktuelle Debatte und morgen eine Fachregierungserklärung, die offensichtlich angemeldet ist, in Reaktion auf unsere Aktuelle Debatte.
(Dr. Stephan Meyer, CDU: Nein! – Weiterer Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU)
- Sie war ja im Grunde genommen in der Präsidiumssitzung noch nicht einmal auf der Tagesordnung, die beschlossen wurde. Das können Sie doch nicht verneinen. Jetzt wollen Sie die Offensive. Nun hören wir mal die zwei Tage zu.
Die Regierungserklärung soll offensichtlich eine Generalrechtfertigung für den neuen Strafverfolgungskurs starten, der darauf gerichtet ist, mehr oder weniger vor allem im Bereich der Bagatell-, der Kleinkriminalität Muskeln zu zeigen. Worum es heute geht, das ist der ebenso aktuelle wie gewichtige Vorwurf, dass die in den letzten Tagen qua Ukas - russisch für „Erlass des Zaren" - ins Leben gesetzten Weisungen in der Rundverfügung des Generalstaatsanwalts
(Heiterkeit des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU)
über eine laut Überschrift in der Medieninformation des Justizministers vom 14. Februar 2019 „Schärfere Strafverfolgung für mehr Sicherheit in Sachsen" handfest an den maßgeblichen Festen des Rechtsstaates rühren.
Was genau in dieser am 1. März in Kraft getretenen Rundverfügung steht, wissen wir bis heute nicht; denn der Herr Generalstaatsanwalt behandelt es offensichtlich wie ein Geheimpapier.
(Dr. Stephan Meyer, CDU: Nein!)
Auch die Richterinnen und Richter kennen es nicht. Sie spüren dem hinterher, damit sie sich für die Zukunft eine Erklärung zurechtlegen können, warum der Staatsanwalt in der Verhandlung auf einmal so tickt.
(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU – Weitere Zurufe von der CDU)
Sie haben diese Rundverfügung nicht.
(Martin Modschiedler, CDU: Na und?)
- Was heißt „na und“? Das hängt mit dem Rechtsstaat zusammen.
(Heiterkeit und Beifall von den LINKEN – Martin Modschiedler, CDU, steht am Mikrofon. – Zurufe von der CDU)
Präsident Dr. Matthias Rößler: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Klaus Bartl, DIE LINKE: Jederzeit, Herr Kollege.
Präsident Dr. Matthias Rößler: Bitte […]
Klaus Bartl, DIE LINKE: Unter einer Rundverfügung, die in die Rechtsprechung eingreift, verstehe ich ein Dokument, dass denjenigen, die die Rechtsprechung anwenden, zugänglich sein muss. Damit meine ich die Staatsanwälte, die zuallererst Adressat sind. Damit meine ich die Richter, die mit dem Verhalten der Staatsanwälte und mit deren Anträgen, Rechtsmitteln etc. umgehen müssen. Damit meine ich die Verteidiger, die dies wegen der Waffengleichheit auch kennen müssen.
Sie müssen ja darauf eingestellt sein, dass Sie in Zukunft für jeden, der mit 3 bis 5 Gramm Crystal aufgegriffen wird und von dem sie denken, er könne damit handeln, nur noch eine Freiheitsstrafe von minimal einem Jahr beantragen können.
(Carsten Hütter, AfD: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU)
Wenn der Staatsanwalt in Sachsen auf einmal mit so einem martialischen Strafantrag kommt, der in Schleswig-Holstein, Buxtehude oder wo auch immer völlig undenkbar ist, dann muss das doch im Grunde genommen wenigstens für die Richter oder für die Verteidiger nachvollziehbar sein. Dass dieses Dokument wirklich wie ein Geheimpapier gehandhabt wird, ist schlicht und ergreifend ein Verständnis von einem Rechtsstaat, wie ich es selbst in meinen 38 Jahren noch nie so erlebt habe.
(Zurufe von der CDU – Beifall von den LINKEN)
Die Marschrichtung lautet: null Toleranz. Die in der Strafprozessordnung als Bundesrecht und in den bundeseinheitlichen Richtlinien des Strafverfahren- und Bußgeldverfahrens, genannt RiStBV, Herr Kollege Modschiedler, kennen Sie doch. Der Bund gibt doch einheitliche Richtlinien vor. In diesen bundeseinheitlichen Richtlinien gibt man vor allem den Staatsanwälten entsprechende Orientierung zur Auslegung vom Strafgesetz und von strafprozessualen Normen. Sie legen klar fest, dass der Staatsanwalt in bestimmten Fällen nach § 153 einstellen kann, nach § 153 a mit Auflagen und nach § 154, weil eine zu erwartende Strafe neben einer bereits verhängten nicht ins Gewicht fällt. Diese Richtlinien setzen Sie jetzt für Sachsen außer Kraft!
(Martin Modschiedler, CDU: Nein!)
Selbstverständlich! Sie setzen sie für Sachsen außer Kraft und sagen in Zukunft: Jede Diebstahlshandlung, jeder Schokoladenriegel aus dem Laden, der mehr als 10 Euro kostet —
(Unruhe im Saal)
Bis zu 10 Euro.
(Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD)
Sorry, es gibt auch Edelschokolade aus der Schweiz oder Belgien.
(Heiterkeit und Beifall von den LINKEN)
Jeder Schokoladenriegel ab 10 Euro ist in Zukunft allenfalls noch nach § 153 a einstellbar.
(Martin Modschiedler, CDU: Gab es das vorher nicht?!)
Nein, 25 Euro waren die Grenze, die bundesweit galt, Herr Kollege. Sie galt bundesweit
(Beifall bei den LINKEN)
und jetzt gilt sie für Sachsen, für unseren größten Freistaat.
(Geert Mackenroth, CDU: Justiz ist Ländersache, Herr Kollege!)
Bundesweite Rundverfügungen werden in der Richtlinie entsprechend festgelegt. Grundsätzlich kommt unter den Pflug Ihrer Nulltoleranz die Strafrechtspolitik. Ist der Schaden bei dem Diebstahl oder beim Schwarzfahren höher als 10 Euro, fällt § 153 aus. Bislang waren es 25 Euro. Bei 50 Euro Schadenswert gibt es keine Einstellung mehr unter Geldauflagen oder Sonstigem nach § 153 a, nicht einmal mehr das. Das heißt letztendlich in der Regel Strafbefehl oder Anklage. Die Anwendung der Verfahrenseinstellung bei reinem Besitz von Betäubungsmitteln auch nur in geringen Mengen wird absolut heruntergefahren. Beim Besitz von Betäubungsmitteln in geringen Mengen wird das Strafmaß erheblich angehoben. Wie gesagt, bis 5 Gramm Crystal wird die Mindeststrafe von bislang sechs Monaten auf ein Jahr erhöht.
Unter der Hand kreiert der Generalstaatsanwalt damit einen Verbrechenstatbestand. Ab einem Jahr ist es ein Verbrechen. Weiterhin verordnet der Generalstaatsanwalt qua amtsgebotener Selbstherrlichkeit die massenhafte Anwendung des Fahrverbots.
Präsident Dr. Matthias Rößler: Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege Bartl.
Klaus Bartl, DIE LINKE: Sofort, Herr Präsident. Welche Wirkungen die massenhafte Anwendung des Strafverbots bei allgemeinen Straftaten hat, wohin das führt und was das am Rechtsstaat rührt, besprechen wir weiter in der nächsten Runde. Danke schön.
(Beifall bei den LINKEN)
2. Rede
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Bringen wir es doch einmal auf den Punkt. Zunächst einmal, Herr Kollege Modschiedler, ich weiß nicht, wann Sie zum letzten Mal mit Ihrer Frau Gemahlin gesprochen haben.
(Oh-Rufe von der CDU)
Ich kann mir ungefähr vorstellen, was an dem berühmten Tisch los ist, wenn die Strafverteidigerin Uta Modschiedler die Nummer hört, die Sie jetzt abgezogen haben.
(Heiterkeit und Beifall bei den LINKEN)
Dann besorgen Sie sich Ihr Abendbrot einmal woanders heute Abend.
(Carsten Hütter, AfD: Herr Modschiedler, antworten Sie bitte!)
In der „SZ" war ein Beitrag, ein Interview mit dem Chef des Anwaltsverbandes. Heute steht in der „Freien Presse" ein Interview mit dem Sprecher der Neuen Richtervereinigung Landesverband Sachsen, Mitglied des Bundesverbandes. Lesen Sie es doch einfach einmal nach, wie die Anwälte, wie die Richterschaft diese Sache reflektieren, und gehen Sie nicht so leichtfüßig darüber hinweg.
Was hier steht ist die Frage – ich sehe es anders als meine Kollegin Frau Meier, meine sehr verehrte Frau Kollegin -, ob in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung eingegriffen wird.
Ich sage Ihnen einmal Folgendes: Wenn der Justizminister in einem Interview „Nein" sagt, dann richtet sich das zunächst einmal nur an die Staatsanwälte. Dann reibe ich mir schon verwundert die Augen. Dem Staatsanwalt in Sachsen ein strammes Law-and-Order-Korsett aufzuerlegen, ist nicht bedenkenlos. Dabei hilft schon ein Blick in die Kommentierung zum Gerichtsverfassungsgesetz, konkret zum zehnten Titel: Staatsanwälte:
„Zunächst gehört die Staatsanwaltschaft zur Exekutive und sie ist weisungsgebunden. Jedoch ist die Staatsanwaltschaft eine Institution sui generis, sie verwaltet nicht, sondern arbeitet auf Rechtsprechung hin. Somit gehört sie zum Funktionsbereich der Rechtsprechung und erfüllt gemeinsam mit dem Richter auf dem strafrechtlichen Gebiet die Aufgabe der Justizgewährung."
Vergleiche Bundesverfassungsgericht Band 9, Seite 23 ff. Das ist die gerichtsverfassungsseitige Lage.
(Widerspruch des Abg. Martin Modschiedler, CDU)
Sie sind, wenn Sie als Staatsanwalt im konkreten Verfahren handeln, Bestandteil der Rechtspflege und eben nicht mehr der Exekutive. Deshalb geht es nicht an, da reicht der Blick in dieses Gerichtsverfassungsgesetz, dass die der dritten Gewalt in der Rechtsprechung zugeordnete Staatsanwaltschaft einem Ukas vom Generalstaatsanwalt bekommt, dass er in Zukunft so und so und so zu beantragen hat. In Zukunft hat er bei drei bis fünf Gramm Crystal mit allem Drum und Dran ein Jahr zu beantragen und in Zukunft, wenn es mehr als 10 Euro sind oder schwarz gefahren wurde, das Verfahren nicht mehr einstellen darf, sondern anklagen muss – und anderes mehr. Das ist das Problem, dass eine Reihe von Kollegen hier das überhaupt nicht raffen. Das ist keine Heeresangelegenheit, es ist Recht. Es ist wirklich eine andere Frage.
(Martin Modschiedler, CDU: Das ist abenteuerlich!)
Wenn aber dem so ist – das ist nicht abenteuerlich, es ist einfach ein Privatissimo in Staats- und Rechtstheorie und -praxis. Manche sagen, die Staatsanwaltschaft ist Mittlerin zwischen der Exekutive und Gerichtsbarkeit durch ihr Handeln – alles Zitate aus Gerichtsverfassungsgesetzkommentaren -, „ihr Handeln stellt eine Vermengung im System der Gewaltenteilung dar“. Da muss ich eben mit Weisungen an die Staatsanwaltschaft, ihr Handeln im konkreten Verfahren betreffend, behutsam umgehen.
Ich sage Ihnen, wenn der Herr Justizminister, weil der Generalstaatsanwalt oder weil der MP in der Richtlinienkompetenz das will, etwas an den Vorgaben ändern will, dann sollen sie es über den Bundesrat machen, sollen es in die RiStBV reinbasteln über die JuMiKo, aber doch nicht für Sachsen ganz andere Parameter setzen, als sie anderswo in der Republik gelten. Aus welcher rechtsstaatlichen Rechtfertigung kommt in Zukunft in Sachsen der beim Schwarzfahren, beim Kleindiebstahl im Laden, beim Marihuana-Pfeifchen-Rauchen ertappte Kriminelle wesentlich schlechter weg als in Berlin, Schleswig-Holstein oder in Erfurt? Aus welchem Grund? Mit welcher Rechtfertigung?
(Geert Mackenroth, CDU: Weil es im Gesetz steht!)
- Nein, im Gesetz steht etwas anderes. Im Gesetz steht etwas anderes. Sie waren doch einmal Justizminister. Die RiStBV ist nicht Gesetz. Sie hat aber Rechtscharakter. Die Vorgaben in dieser RiStBV binden natürlich auch den Freistaat Sachsen. Man kann sie nicht einseitig ändern.
Der in der Verhandlung anwesende Staatsanwalt darf eben – das ist das Problem, wenn einmal die Order so ist; wir kommen jetzt über das Stadium der Staatsanwaltschaft hinaus, wir sind im konkreten Verfahren drin – nicht mehr zustimmen. Jetzt will der Richter aus dem Prozessgang heraus das Verfahren einstellen. Das geht nach der Weisung nicht mehr, weil der Staatsanwalt nicht mehr zustimmen darf. Das hat zur Konsequenz, dass damit auch die Richter anders handeln müssen. Die Konsequenz wird sein, wenn kein Verfahren mehr geklärt und kein Rechtsfrieden mehr hergestellt werden kann, in dem eingestellt wird, weil das und das schon erzieherisch wirkt und wir davon ausgehen, dass der Angeklagte bereits seinen Denkzettel weg hat. Wenn das nicht mehr geht, wird es in Masse durch die Richter Verwarnungen mit Strafvorbehalt geben.
Präsident Dr. Matthias Rößler: Die Redezeit ist abgelaufen.
Klaus Bartl, DIE LINKE: Sie können dann gleich den sozialen Dienst des Landgerichts völlig neu programmieren.
Präsident Dr. Matthias Rößler: Die Redezeit ist zu Ende!
Klaus Bartl, DIE LINKE: Jawohl, Herr Präsident. Ich komme später noch einmal darauf zurück.
3. Rede
[…] Die Feinheiten der Gesamtzusammenhänge erfahren wir morgen in der Fachregierungserklärung. Reden wir einmal über die Konstellation, das Konzept, wie es mit der generellen Strafverschärfungsmarschrichtung in die Justiz hineinwirkt und welche Konsequenzen es hat.
Es ist doch nicht bestreitbar, wenn Sie sagen, in Zukunft sind derartige Delikte, die momentan unter Bagatell- und Kleinkriminalität fallen, die nebenbei bemerkt, früher sogenannte Übertretungen waren – bis zum Jahr 2000 – -. Bis zum Jahr 1974 gab es im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Diese Übertretungen wurden mit der Konsequenz abgeschafft, dass jede Bagatellkriminalität jetzt zunächst eine Straftat ist. Aber man hat eine prozessuale Lösung gefunden, nämlich über § 153, 153a, 154. Wenn Sieden Riegel zumachen und bei Kleinstkriminellen jetzt automatisch mit Geldstrafen und Ähnlichem reagieren, bekommen Sie zunächst bei Kleinstkriminalität die Konsequenz -, da es meistens Menschen sind, die aus Betäubungsmittelabhängigkeit, aus Wohnungslosigkeit, aus Not oder Ähnlichem so handeln -, dass sie in Größenordnungen über Ersatzfreiheitsstrafen in die Justizvollzugsanstalten marschieren.
(Oh-Rufe der CDU)
Sie werden die Konsequenz bekommen, dass – wenn diese Frage, die irrationale Fortsetzung von Beweiserhebungen, nicht mehr ohne Weiteres über die Einstellung im Verfahren möglich ist – verurteilt wird, wie Kollege Modschiedler sagte, mit der Folge, dass in Größenordnungen Rechtsmittel bei den Landgerichten eingelegt werden können. Die Landgerichte werden belegt werden. Wenn der Richter sich behilft, weil er in der Einstellung nicht mehr frei hantieren kann und die Verwarnung mit Strafvorbehalt ausspricht – das habe ich vorhin schon gesagt -, dann gibt es die Androhung mit Bewährung. Der Soziale Dienst bei den Landgerichten muss die Bewährungskontrolle vornehmen.
Wenn Sie mit diesen Parametern, von 3 bis 5 Gramm Crystal im Besitz zu haben oder damit zu handeln, mit einem Jahr Freiheitsstrafe bei Ersttätern herangehen, dann können Sie jetzt schon klar erkennen, dass Sie das Bauvorhaben mit der JVA in Zwickau weglassen können; dann reicht die Dimension der JVA nicht aus.
(Zuruf von den fraktionslosen Abgeordneten)
Wenn jemand schon beim ersten Mal noch Bewährung bekommt, dann marschieren sie beim zweiten Mal alle durch die Bank rein. Wir bekommen eine Konsequenz durch Ersatzfreiheitsstrafen, durch Untersuchungshaftstrafen, wo alles, was wir mehr oder weniger an Personal im Justizvollzug und im Strafverfolgungsbereich, an Richtern und Staatsanwälten eingestellt haben, nicht mehr passen.
(Zuruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU)
Die hinzugekommenen 30 Planstellen – meines Wissens etwa neun Staatsanwälte und fünf Richter – werden für die hinzugekommenen 10.000 Verfahren – der Herr Justizminister sagt: Pro Jahr kommen 10.000 Verfahren dazu – -
(Heiterkeit des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)
- Ich weiß nicht, wie solide die Schätzung ist, aber die 10.000 Verfahren, die hinzukommen, haben zur Konsequenz, dass es alles nicht Verfahren sind, die in einer Viertelstunde weg sind. Ich kenne so viele Verfahren wegen Bagatellkriminalität, bei denen aus der Beweislage heraus zwei Tage verhandelt wird oder bei denen es durch alle Instanzen geht, weil gerade das rechtsstreitig ist. Wenn Sie bei jedem, der in irgendeiner Form eine allgemeine Straftat begeht – von Sachbeschädigung über Beleidigung oder wie auch immer -, wenn Sie dort auch noch überall die Fahrerlaubnis entziehen bzw. Fahrverbot aussprechen, dann wird bei keinem Prozess der Deckel draufkommen. Sie werden alle über die Instanz klagen, weil sie die Fahrerlaubnis brauchen, um beispielsweise ihren Beruf auszuüben.
Was da an Weiterungen in der ganzen Rechtspraxis kommt, ist doch überhaupt nicht durchdacht.
(Zuruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU)
Da geht es um die Frage, ob ich – Kollege Mackenroth, da habe ich einen Dissens mit Ihnen – - Der Bundesgesetzeber hat die Richtlinien zum Straf- und Bußgeldverfahren speziell mit Vorgaben für die Staatsanwaltschaft ganz bewusst als Anhang zur Strafprozessordnung unter der Maßgabe gemacht, dass in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel die Einstellungspraxis nahezu einheitlich ist.
(Geert Mackenroth, CDU, steht am Mikrofon)
Dazu gibt es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die auch darauf orientiert, dass wir überall in der Republik nahezu im Grundsätzlichen, immer weg vom Fall, es ist überall fallkonkret – -
1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Klaus Bartl, DIE LINKE: Gern.
Geert Mackenroth, CDU: Vielen Dank. Geben Sie mir recht, Kollege Bartl, dass die Richtlinien, die Sie eben zitiert haben, die Einzelfallprüfung und die Einzelfallentscheidung durch die Justiz nicht behindern, sondern geradezu erst ermöglichen?
Klaus Bartl, DIE LINKE: Ja, aber sie geben teilweise Grenzen vor. In der RiStBV sind teilweise Anwendungsgrenzen enthalten, die wir jetzt um Längen unterlaufen bzw. unterbieten. Darin liegt doch das Problem. Sie sagen, welche Anwendungsgrenzen ich habe. Und jetzt sagen wir: „April, April, in Sachsen gelten die nicht mehr." Damit bekommen wir in Sachsen einen ganz anderen Flickenteppich in der Rechtsverfolgung als in anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern.
1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Frage?
Klaus Bartl, DIE LINKE: Gern.
Geert Mackenroth, CDU: Eher eine Bemerkung. – Geben Sie mir auch recht darin, Herr Bartl, dass trotzdem, gleich welche Richtlinien nun gelten, die Einzelfallentscheidung die vornehmste Aufgabe der Justiz und des gesamten Rechtsstaates ist?
Klaus Bartl, DIE LINKE: Na klar.
Geert Mackenroth, CDU: Na also, dann sind wir uns ja einig.
(Beifall bei der CDU)
Klaus Bartl, DIE LINKE: Wir müssen natürlich freie Hand haben. Es gehört sich nicht, dass sich der Justizminister neben den Generalstaatsanwalt stellt, wenn der Generalstaatsanwalt Vorgaben macht, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Strafvollzugspraxis einhalten soll. Da hat der Justizminister nichts daneben zu suchen.
(Zurufe von der CDU)
Dadurch wird immer der Eindruck entstehen, dass der Justizminister damit gewisserrmaßen die Möglichkeit erhält, auf die Strafverfolgung Einfluss zu nehmen. Schon das ist unglücklich.
(Beifall bei den LINKEN)
Wenn der Herr Ministerpräsident uns dann noch erklärt, warum die Verfügung richtig ist, bekomme ich noch mehr Bauchschmerzen.
(Beifall bei den LINKEN)
4. Rede
Ich habe Herrn Ministerpräsidenten beim Einstieg in seine Rede so verstanden, dass sich die Anwendung des Rechts, das geschriebene Recht, danach richten muss, wie es die Verkäuferin,
(Zuruf von der CDU: Das ist doch Blödsinn!)
der Gärtner, wie es der Ministerpräsident oder wer auch immer sieht.
(Geert Mackenroth, CDU: Das hat er nicht gesagt!)
Dann sind wir gefährlich nah an der Frage, dass sich das Recht und die Rechtsprechung nach dem sogenannten Volksempfinden richten müssen.
(Starke Unruhe)
Genau dort kommt die Zäsur.
(Zurufe von der CDU: Das hat er überhaupt nicht gesagt!)
- Das hat er genau so gesagt! Vom Empfinden war die Rede!
(Starke Unruhe)
Wenn wir den Schieber aufmachen, dass wir die Richtigkeit und Wertigkeit
(Zurufe von der CDU)
der Arbeit unserer Strafvollzugsbehörden, der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Kriminalisten, die mit der Rundverfügung in Generalkritik genommen wurden --Wenn wir die daran messen, ob sie das Volksempfinden treffen,
(Starke Unruhe – Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das haben wir doch gar nicht behauptet!)
dann passt die ganze Sache nicht mehr, aber überhaupt nicht mehr mit dem Rechtsstaat zusammen. Auf die Gefährlichkeit hinzuweisen, einmal daran zu erinnern, einmal zu mahnen, einmal einen Moment zu überlegen, bevor man im Wahlkampf alles auf den Opfertisch legt, war Anliegen unserer Aktuellen Debatte. Es war allerhöchste Zeit.
(Beifall bei den LINKEN)
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