„Gesetz zur Verhinderung der Zerstörung des Waldes im Freistaat Sachsen durch Windkraftanlagen“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, dass die Errichtung von Windkraftlagen im Wald in Sachsen generell nicht genehmigungsfähig werden soll. Dies solle insbesondere Waldbesitz des Bundes und des Freistaates Sachsen betreffen. Im Körperschafts- und Privatwald dürfen nach Ansicht der AfD Windkraftanlagen nur errichtet werden, wenn eine Beeinträchtigung von Zielen des Naturschutzes auszuschließen ist. Körperschaftswald und Privatwald werden demnach aus fiskalischen und privatrechtlichen Gründen ein höherer Stellenwert zugebilligt (Begründung zu Artikel 1).
Konkret wird eine Ergänzung des § 8 (2) SächsWaldG in dem Sinne gefordert, dass die Errichtung von Windkraftanlagen dem öffentlichen Interesse am Wald entgegensteht.
Ich möchte an dieser Stelle kurz zum Status Quo der Existenz von Windkraftanlagen im sächsischen Wald ausführen.
Gemäß Landesentwicklungsplan von 2013 soll bei der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie grundsätzlich die Nutzung von Waldgebieten vermieden werden. Das gilt insbesondere für Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und mit ausgewählten Waldfunktionen.[1]
In Sachsen gibt es derzeit keine Windvorrang- und Eignungsgebiete, die in Waldgebieten liegen[2].
Im Walderhaltungsgrundsatz gemäß § 8 SächsWaldG wird ausgeführt: Wald darf nur dann für andere Nutzungsarten in Anspruch genommen werden, wenn ein öffentliches Interesse dem Interesse der Walderhaltung überwiegt.
Zusammenfassend kann ich ironisch resümieren, die AfD sieht wohl den Wald vor lauter Windkraftanlagen nicht?
Sie haben einfach eine Windkraftphobie und die wollen Sie auf Teufel komm raus in die Bevölkerung tragen, egal ob da irgendein Fakt dahinter liegt oder nicht.
Unsere Fraktion spricht sich klar für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit auch für die Windkraftnutzung aus. Leider wurden 2017 in Sachsen insgesamt nur etwa 44 MW Windenergie zugebaut, 2018 31 MW[3]. Derzeit existieren rund 900 Windkraftanlagen mit etwa 1.200 MW insgesamt. Wir können eher feststellen, dass seit 2013 der Ausbau von Windkraftanlagen in Sachsen zum Erliegen gekommen ist und unser Bundesland im Bundesvergleich ziemlich abgeschlagen ist.
Was ist jetzt eigentlich zu tun, als über Verhinderung von Windkraftanlagen im sächsischen Wald zu schwadronieren? Unsere Fraktion setzt auf ein anspruchsvolles Klima- und Energieprogramm, das es leider derzeit nicht gibt. Wir sind für die schnelle Umsetzung des Landesentwicklungsplans 2013 und der Windenergiepläne der Regionalen Planungsverbände und der Ausweisung von Windvorrang- und Eignungsgebieten. Meines Erachtens wird in den jetzigen Entwürfen nicht ein Meter Wald angetastet.
Ihren Gesetzentwurf lehnen wir rundweg ab:
Punkt 1. Es gibt im Moment schlichtweg überhaupt keine Hinweise, dass in Waldgebieten Windenergieanlagen errichtet werden sollen.
Punkt 2. Das Waldgesetz und die formulierten Ziele, z. B. des Naturschutzes sind nicht verhandelbar und völlig unabhängig von Eigentumsverhältnissen.
Damit der AfD-Gesetzentwurf völlig unnötig, populistisch und lobbyistisch.
Aber anscheinend nehmen Sie Ihren Antrag selbst nicht ernst. Sie waren zu feige, von Wissenschaft und Sachverständigen ihren Gesetzentwurf diskutieren zu lassen, so wie es sinnvoll und üblich ist. Auch das sagt alles.
Wir lehnen den Entwurf ab.
[1] Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013), S. 146:
[2] Lediglich wird einem für Windenergie ausgewiesenen Gebiet im Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Aufforstung betrieben, siehe Antwort der Staatsregierung auf die KA der AfD-Fraktion zum Thema (Drs. 6/2837).
[3] https://www.wind-energie.de/themen/zahlen-und-fakten/bundeslaender/
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