„Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration im Freistaat Sachsen (SächsMigrTeilhG)“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die zehnjährige Samira hat gute Noten, besser als viele ihrer Freundinnen. Mit ihren Eltern verständigt sie sich darauf, den Sprung aufs Gymnasium zu versuchen. Doch die Gespräche mit der Bildungsagentur verlaufen negativ. Ihre Empfehlung lautet für den Besuch der Oberschule, anders als bei einem Gros ihrer Freundinnen.
Amado bewirbt sich für einen Job in einer Kreisverwaltung in Sachsen. Er wird nicht einmal zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Er ist in Deutschland geboren und hat einen exzellenten Hochschulabschluss.
Mulai und Mohammed werden bei McDonald\'s rassistisch beleidigt. Sie widersprechen und werden angegriffen. Die eintreffende Polizei weigert sich, die Anzeigen aufzunehmen, und überprüft stattdessen mögliche polizeiliche Einträge der Betroffenen.
Das letzte Beispiel: Auf Regierungsebene wird ein Erlass zur Einführung landesinterner Wohnsitzauflagen gefertigt. Es wird behauptet, dass dieser einen positiven Effekt für die Integration Geflüchteter habe. Gefragt hat die Betroffenen aber niemand.
Diese Beispiele ließen sich endlos fortsetzen; denn das Ausmaß von Diskriminierung und Benachteiligung derer, die nicht in der Bundesrepublik geboren werden, derer, die phänotypisch von der Norm abweichen oder gar mit Akzent oder gebrochen Deutsch sprechen, ist groß. Es ist einmal offen und einmal verborgen.
Genau dieses Ausmaß ist auch in diesem Parlament weitestgehend unsichtbar. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund – in Sachsen liegt er bei 6,5 %, wie wir wissen – wird weder im Parlament noch in der Regierung, noch in der Landesverwaltung widergespiegelt. Da kann ich auch für meine Fraktion sprechen.
Genau deswegen werden an dieser Stelle sicher viele sagen: Was geht mich das an? Die spinnt. Aber nein, ich spinne nicht, und wenn Menschen Zugänge zur Teilhabe an dieser Gesellschaft, zum Broterwerb, zum Bildungswesen, zur öffentlichen Dienstleistung und zur politischen Teilhabe verwehrt bleiben, dann hat uns das anzugehen. Das ist nicht nur ungerecht und wider der Menschenrechte, sondern es erzeugt auch berechtigten Frust und gesellschaftliche Konflikte. Es schafft die Parallelgesellschaften, über die sich die konservativen Vertreterinnen und Vertreter auch in diesem Haus so gern echauffieren.
Wir wollen, dass es Beispiele wie die eingangs erwähnten nicht mehr gibt. Geleichbehandlung, Unterstützung gegen Benachteiligung, die Veränderung von althergebrachten Strukturen, die sich an einer vermeintlich homogenen Bevölkerungsmehrheit orientieren, und die Ermöglichung von Teilhabe in möglichst allen Lebensbereichen – das ist es, was wir mit unserem Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration im Freistaat Sachsen erreichen wollen.
Mit der Einbringung unseres Integrationsgesetzes – so die Kurzform – wollen wir die Debatte aus der vergangenen Landtagssitzung, die wir intensiv geführt haben, weiterführen und quasi vom Kopf auf die Füße stellen. Denn ein Integrationskonzept muss auf einer Basis aufsetzen, die Rechtsansprüche generiert und damit Verbindlichkeiten schafft. Das geht unseres Erachtens nur über einen legislativen Akt.
Mit unserem Gesetzentwurf treten wir in die Fußstapfen von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin, die sich bereits mit Landesgesetzen der Schaffung von gesellschaftlichen und politischen Teilhabemöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten gewidmet haben. Explizit abgrenzen wollen wir uns – das sage ich an dieser Stelle – von dem Gesetz in Bayern, das stark auf Assimilation und Restriktionen setzt.
Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfes sind:
Erstens, die interkulturelle Öffnung. Das ist ein wesentlicher Schlüssel für eine bessere Teilhabe von Migrantinnen und Migranten. Dabei geht es uns nicht darum, dass in Zukunft Klischeehandbücher auf den Behördentischen stehen und das Behördenhandeln durch Klischees von kulturalistischen Eigenarten bestimmt wird, sondern es geht uns darum, das Barrieren abgebaut werden. Das bedeutet, so zu handeln, dass die Bedürfnisse, Lebenslagen und Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund mitgedacht werden.
Im Gesetz schreiben wir unter anderem die Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst und die Förderung der interkulturellen Kompetenzen der Bediensteten und Beschäftigten der öffentlichen und sonstigen Stellen fest. Hier hat das Land, aber auch die kommunale Ebene, die wir einbeziehen, einen dringenden Nachholbedarf.
Zweitens. Integration findet vor allem in den Kommunen statt und wird zum großen Teil durch Akteure der Zivilgesellschaft ermöglicht. Dieser auch in diesem Haus immer wieder mit Nachdruck verliehenen Aussage tragen wir mit der Schaffung von konkreten kommunalen Strukturen und der Festschreibung der Förderung von Maßnahmen freier Träger Rechnung.
Im § 12 finden Sie die sogenannten kommunalen Integrationszentren, die in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt errichtet werden sollen. Vorbild ist hierfür Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es sage und schreibe 53 solcher Zentren. In den kommunalen Integrationszentren sollen kommunale Integrationsbemühungen sowohl öffentlicher als auch zivilgesellschaftlicher Akteure gebündelt werden. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften.
Hier sei kurz eingeführt: Wir sind uns dessen bewusst, dass in den letzten Jahren viele Strukturen geschaffen wurden. Diese wollen wir aber gesetzlich verankern, sodass vor der Verhandlung eines neuen Doppelhaushaltes nicht immer Angst und Bange herrschen, dass diese Strukturen auch weiterlaufen.
Dritter Punkt. Nur wer sich als gleichberechtigtes Mitglied einer Gesellschaft wahrgenommen fühlt, fühlt sich auch eingeladen, in ihr mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen. Das ist eine Blaupause, das ist ein ganz wichtiger Satz, und diesem Anspruch können wir auch auf Landesebene Rechnung tragen durch die Schaffung von institutionalisierten Beteiligungsstrukturen.
Wir schlagen die Schaffung eines Landesintegrations- bzw. -migrationsrates vor, der sich aus verschiedenen Akteuren des öffentlichen gesellschaftlichen Lebens und aus Vertreterinnen und Vertretern, die durch Migrantenselbstorganisationen selbst bestimmt werden, zusammensetzt; der bei allen legislativen Akten, die die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte betreffen, zu konsultieren ist, der unabhängig arbeiten und der durch eine sachgemäße Personal-, Finanz- und Sachausstattung auf stabile Füße gestellt werden muss.
Weiterhin – ich will es nur ganz kurz anreißen – wollen wir kommunale Migrationsund Integrationsräte mindestens in den kreisfreien Städten, in den großen Kreisstädten und Landkreisen festschreiben. Wir wissen, die Zahl stagniert in Sachsen bei vier seit vielen Jahren. Wir müssen hier weiterkommen.
Ebenso greifen wir die Frage der kommunalen Integrationsbeauftragten wieder auf. Wir wollen das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten zum Integrationsbeauftragten umgestalten, wollen Integration in Beruf und Arbeit voranbringen und Dienst- und Arbeitsfreistellungen auch an anderen als an
christlichen Feiertagen, etwa dem Fastenbrechen oder Newroz, ermöglichen.
Last but not least haben wir uns selbstverständlich auch Gedanken über die Finanzierung gemacht. Alle zusätzlichen Aufgaben müssen der kommunalen Ebene selbstverständlich voll erstattet werden. Genau dafür ist, genau dafür muss Geld da sein, weil es hier um den sozialen Frieden, um ein gedeihliches Zusammenleben geht.
Konkret – kurz benannt – wollen wir eine kommunale Integrationspauschale einführen. Jährlich sollen die Gemeinden, die Städte und Landkreise in diesem Rahmen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt bekommen, um Infrastruktur instandzusetzen oder zu schaffen, die nicht nur integrativen Belangen, sondern auch der gesamten Bevölkerung zugute kommt.
Ich schließe die Einbringung dieses Gesetzes mit den Worten des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration, die zum ZIK 1, dem alten ZIK, geschrieben haben: „Sollte die Staatsregierung ein solches Gesetz erwägen, wäre Sachsen das erste ostdeutsche Flächenland mit einem solchen Vorhaben. Dem Land käme damit eine Vorreiterrolle zu und es würde ein deutliches Zeichen setzen, auf die auch in Zukunft virulenten Fragen der Integration und gesellschaftlichen Teilhabe von Zuwanderern vorbereitet zu sein."
Vielen Dank.
(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)
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