„Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Heute wollen Sie als Sächsische Staatsregierung das Projekt zum Abschluss bringen und als die Regierung tragende Koalition das Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen beschließen. Ich will es gleich von vornherein sagen: Wir lehnen dieses Gesetz aus mehrfachen Gründen ab.
(Beifall bei den LINKEN)
Es stellt sich zunächst die Frage, ob dieses Gesetz überhaupt notwendig ist, eine Frage, die für den Gesetzgeber durchaus von Belang ist.
Meine Damen und Herren!
In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es unter anderem – ich zitiere -: „Die Landesregierung“ – offenbar haben Sie aus einem anderen Begründungstext abgeschrieben, aber okay – „verfolgt mit dem Gesetzentwurf das Ziel einer modernen und effizienten Neugestaltung des Polizeirechts, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf hohem Niveau gewährleisten zu können.“
Weiter unter Punkt C, „Notwendigkeit der Regelungen“, heißt es: „Die Prüfung des Sächsischen Polizeigesetzes“ – also des jetzt geltenden – „hat zu dem Ergebnis geführt, dass zum Zweck der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dem Polizeivollzugsdienst als Mittel der Aufgabenerfüllung neue Befugnisse zugewiesen werden müssen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu regeln sind.“
Bei der Einbringung des Gesetzes im Innenausschuss hat Herr Staatsminister Wöller ebenso auf die Kriminalitätsentwicklung abgestellt, wie es Kollege Anton soeben auch, zumindest zum Schluss, getan hat.
Am 3. April haben Sie, Herr Staatsminister, die Polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlicht. In der Medieninformation des Innenministers heißt es: „Die Zahl der Straftaten im Freistaat Sachsen hat im Jahr 2018 den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre erreicht. Insgesamt wurden 278 796 Fälle registriert, 2017 waren es noch 323 136. Das ist ein Rückgang von 13,7 %. Gesunken sind die Anzahl der Wohnungseinbruchs- und Kraftwagendiebstähle sowie die Fälle von Grenz- und Gewaltkriminalität.“
Das, Herr Staatsminister, ist nur die halbe Wahrheit. Die Zahl der Straftaten hat den niedrigsten Stand seit 25 Jahren erreicht. Alle mir vorliegenden Zahlen bis zurück auf 1993 – hier ist ja, Herr Staatsminister, Ihr Haus bei Antworten auf Anfragen durchaus freimütig – sind höher als die von 2018. Selbst bei Mord und Totschlag liegen die jetzigen Zahlen deutlich unter dem langjährigen Trend – wie auch bei Raubüberfällen auf Straßen und Wegen.
2. Vizepräsident Horst Wehner: Herr Jalaß möchte eine Zwischenfrage stellen. Herr Stange, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Bitte, Herr Jalaß.
[…]
Enrico Stange, DIE LINKE: Vielen Dank für die Frage. Dazu wäre ich auch noch gekommen. Der Punkt ist, dass uns über lange Zeit immer gesagt wurde: Das Polizeirecht muss novelliert werden, um der Polizei Befugnisse zu geben, um, so wie es auch Herr Anton gesagt hat, „vor die Lage“ zu kommen.
Das Absinken der Zahlen in der polizeilichen Kriminalstatistik, und zwar von über 400 000 im Jahr 1994 auf nunmehr 278 000 zeigt eindeutig, dass diese Kriminalstatistik möglich wird ohne neue Befugnisse, ohne einen tiefen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte. Wenn ich noch einmal auf das zurückkomme, was Herr Anton vorhin in Bezug genommen hat, und den Fall AI Bakr nehmen darf, dann ist der Punkt: Selbst solche Straftaten sind vereitelt worden ohne dieses neue Polizeirecht, ohne diese Eingriffsbefugnisse, weil durch das Zusammenwirken von Länder- und Bundesbehörden über das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eine stabile Zusammenarbeit gewährleistet war.
Das Problem bei Al-Bakr lag ganz woanders. Das lag ja daran, dass unsere sächsische Polizei nicht imstande war, die Festnahme in Chemnitz unter den Voraussetzungen auch technischer Art, die sie hatte, so zu gewährleisten, wie es erforderlich gewesen wäre.
Die Kriminalstatistik, die uns jetzt vorliegt – die neuesten Zahlen und im Übrigen auch schon die Zahlen des Vorjahres und jene von 2016 -, rechtfertigen ein Polizeirecht dieses Ausmaßes nach meinem Dafürhalten nicht im Ansatz. Die Polizeiliche Kriminalstatistik spricht eher dafür, dass wir das lieber so grundrechtsschonend belassen sollten, wie es derzeit ist.
2. Vizepräsident Horst Wehner: Herr Stange, die Frage ist beantwortet?
(Vereinzelt Heiterkeit bei den LINKEN)
Enrico Stange, DIE LINKE: Das müssten Sie Herrn Jalaß fragen.
2. Vizepräsident Horst Wehner: Nein, ich frage erst einmal Sie, ob Sie der Meinung sind, dass Ihre Antwort ausreichend ist.
Enrico Stange, DIE LINKE: Ach so, Entschuldigung. Aus meiner Warte: Ja.
2. Vizepräsident Horst Wehner: Gut. Herr Jalaß steht trotzdem noch am Mikrofon. Herr Jalaß, bevor ich Sie frage, was Sie möchten, will ich Sie auf die gute Ordnung hinweisen und auf unsere Spielregeln hier. Sie können sich gern am Biertisch duzen und in der Fraktion oder bei einer Parteiversammlung, aber nicht in diesem Raum.
(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD und der AfD)
Jetzt wünschen Sie noch eine Zwischenfrage zu stellen?
[…]
Enrico Stange, DIE LINKE: Ja, die Frage ist verstanden worden, vielen Dank, Herr Präsident.
Aus der Anhörung ist nach unserem Dafürhalten klar hervorgegangen – dazu muss man noch sagen, dass in dieser Anhörung logischerweise hauptsächlich Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender befragt wurden, sprich Polizeibedienstete, die seitens der Koalition sicherlich eingeladen waren, um ihre Sicht der Dinge aus der praktischen Perspektive zu schildern. In der Anhörung ist dadurch ein durchaus geteiltes Bild entstanden.
Einerseits haben die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, also die Polizeibediensteten einen Großteil der Befugnisse, die das Polizeigesetz jetzt beabsichtigt oder vorsieht, überwiegend als richtig dargestellt – bis hin zu dem Hinweis, man solle auch die Bodycam einführen.
Andererseits wurde vonseiten anderer Sachverständiger, beispielsweise durch Frau Dr. Scharlau von Amnesty International oder durch den ehemaligen Innensenator von Berlin – Eberhard, Erhard?
(Zurufe von der CDU und des Abg. Sebastian Wippel, AfD: Ehrhart Körting!)
- Vielen Dank. Ehrhart Körting hat beispielsweise auf die Befugnis zum Einsatz von Maschinengewehren und Handgranaten hingewiesen. Herr Dr. Körting sagte, dies erschließe sich ihm überhaupt nicht, und er kenne auch keinen Fall, in dem in Sachsen bislang der Einsatz von Maschinengewehren oder Handgranaten erforderlich gewesen wäre. So etwas könne er sich relativ schwer vorstellen. Er hat diesen Teil also kritisiert.
Frau Scharlau von Amnesty International hat insbesondere auf die Frage abgestellt, was eigentlich passiere, wenn Eingriffsbefugnisse und Eingriffsschwellen der Polizei auf dieser gesetzlichen Grundlagen so weit in das Vorfeld von konkreten Gefahren, das Vorfeld der Vorbereitung von Straftaten vorverlegt würden – im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit. Kann ein Bürger überhaupt noch darauf bauen, dass er auf gesetzlicher Grundlage wissen kann, wann er durch sein Verhalten Anlass dazu gibt, dass die Polizei ihn ins Visier nimmt?
Diese Fragen sind in der Anhörung sehr ausgiebig diskutiert worden, aufgrund der Zusammensetzung der geladenen Sachverständigen logischerweise durchaus kontrovers; ich habe es eben dargestellt. Nach meinem Dafürhalten – und diese Auffassung stützt, soweit ich mich erinnere, auch Herr Prof. Arzt, der als Sachverständiger dabei war -
(Valentin Lippmann, GRÜNE: Guter Mann!)
sind diese Grundrechtseingriffe, die hier ermöglicht werden, so weitreichend und so tief, dass sie bis in den Kernbereich privater Lebensgestaltung reichen. Sie sind unverhältnismäßig und stützen in diesem Sinne auch die Sichtweise, dass dieses Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung durchaus nicht standhalten würde.
2. Vizepräsident Horst Wehner: Herr Stange, die Frage ist beantwortet. Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?
(Vereinzelt Heiterkeit bei den LINKEN)
Enrico Stange, DIE LINKE: Bitte.
2. Vizepräsident Horst Wehner: Bitte, Herr Wippel. (AfD – d. Red.)
[…]
Enrico Stange, DIE LINKE: Das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass wir in der Gefahrenabwehr – das haben die Sachverständigen, gerade Prof. Arzt und Frau Scharlau, aber auch der Rechtsanwalt Moini ausgeführt – eine weite Vorverlagerung dieser Eingriffsbefugnisse haben, und zwar – das ist der Punkt – weit vor eine konkreten Gefahr.
Das fußt auf der reinen Mutmaßung, dass die betreffende Person in überschaubarer Zukunft eine wie auch immer geartete Straftat begehen wird. Das ist der Grundsatz, der sich quer durch das gesamte Gesetz zieht, unabhängig davon, ob das allgemeine Straftaten angeht oder terroristische Straftaten. Das ist im Übrigen noch einmal ein Sonderfall, auch in Bezug auf das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung.
Das Problem hierbei ist, dass der Bürger, der durch ein Verhalten in das Visier gerät und nun sozusagen der Gefahrenabwehr unterfällt, sein Verhalten selbst nicht entsprechend regeln oder steuern kann, weil er nicht weiß, nach welchen Kriterien er ins Visier geraten kann.
Noch dazu haben die Sachverständigen, insbesondere Prof. Arzt, auch erörtert, ob es überhaupt zulässig ist, über dieses Polizeigesetz eine Verhaltensänderung erreichen oder herbeiführen zu wollen – ob also der Staat überhaupt ein Recht dazu hat, entsprechend zu beeinflussen.
(Albrecht Pallas, SPD: Wenn es um rechtstreues Verhalten geht!)
- Moment, wir sind hier weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr.
(Albrecht Pallas, SPD: Quatsch!)
2. Vizepräsident Horst Wehner: Herr Stange, Sie antworten auf die Frage von Herrn Wippel.
Enrico Stange, DIE LINKE: Ich bitte um Entschuldigung.
2. Vizepräsident Horst Wehner: Bitte sehr.
(Sebastian Wippel, AfD: Der Begriff PKS ist bei ihm jetzt nicht gefallen! – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)
Enrico Stange, DIE LINKE: Das war mein Fehler; ich bitte um Entschuldigung. Die Frage ist beantwortet.
Ich fahre fort, Herr Präsident. In der „Leipziger Volkszeitung“, den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ wird dazu, zur Polizeilichen Kriminalstatistik, am 3. April 2019 Folgendes ausgeführt, ich zitiere:
„Sachsen ist ein sicheres Bundesland“, sagte Innenminister Roland Wöller am Mittwoch bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2018. Die insgesamt positive Bilanz dürfe allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, „dass die Lage nach wie vor angespannt“ sei. Es sei außerdem verfrüht, von einer Trendwende zu sprechen, so Wöller. Hinzu komme: „Die gefühlte Kriminalität sei leicht gestiegen. Das nehmen wir ernst.“
2. Vizepräsident Horst Wehner: Herr Stange – -
Enrico Stange, DIE LINKE: Sehr geehrter Herr Staatsminister! Bei allem Dafürhalten und ganz im Ernst: Das kann, bitte, nicht Ihr Ernst sein. Das kann wirklich nicht Ihr Ernst sein, dass Sie „gefühlte Kriminalität“ ernst nehmen
(Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD)
und dann sagen, eine Trendwende sei noch nicht erreicht. Welchen Trend wollen Sie wenden? Den Trend der rückläufigen Kriminalitätszahlen? Geht es im Prinzip darum, zu erhoffen oder zu wünschen, dass die Kriminalitätszahlen nach oben gehen, um auf dieser Seite dieses Gesetz rechtfertigen zu können?
(Lachen des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU – Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)
Das halte ich für ziemlich waghalsig, was Sie da gesagt haben.
2. Vizepräsident Horst Wehner: Herr Abg. Stange, es gibt den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage. Wollen Sie diese zulassen?
(Zuruf von der CDU: Das kann doch nicht wahr sein! – Carsten Hütter, AfD: Das ist schon fast auffällig! – Zuruf von der CDU: Redezeit! – Unruhe)
Enrico Stange, DIE LINKE: Bitte. Wer?
[…]
Enrico Stange, DIE LINKE: Ich versuche, darauf zu antworten.
(Ines Springer, CDU: Ihr habt euch eure Fragen doch gut abgesprochen!)
Das ist logischerweise eine politische Wertung. Ich gehe davon aus, dass angesichts der bislang prognostizierten Wahlergebnisse offenbar eine Seite des Hohen Hauses der Auffassung ist, ein solches Projekt, ein solches Gesetz auf jeden Fall noch vor der Landtagswahl durch das Hohe Haus zu bringen und damit die entsprechenden Befugnisse den Polizeibehörden an die Hand zu geben.
Zu der Frage, warum der Protest nicht gehört wird, gab es ja eine Petition von knapp 21 000 Petentinnen und Petenten, die sich gegen dieses Polizeigesetz gewandt und die Petition dem Sächsischen Landtag zugeleitet haben. Der Herr Präsident hat am 13. März diese Petition entgegengenommen, also vor nunmehr einem Monat zum Plenum.
Die Frage, sehr geehrter Kollege Jalaß, müssen einfach die beantworten, die für dieses Gesetz verantwortlich zeichnen, weshalb sie die Bedenken einerseits aus den Anhörungen und andererseits die Bedenken der Petentinnen und Petenten gegen dieses Gesetz und in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes so ignorieren. Ich kann Ihnen die Beweggründe nur aus meiner Mutmaßung heraus formulieren. Ich gehe davon aus, dass man unbedingt will, dass diese Befugnisse der Polizei an die Hand gegeben werden, unabhängig von den Bedenken und unabhängig von den verfassungsrechtlichen Zweifeln, die nicht nur uns und nicht nur die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN umtreiben, sondern eben auch die Petentinnen und Petenten.
Ich fahre fort, Herr Präsident!
(Albrecht Pallas, SPD: Ich hätte es gar nicht gemerkt, wenn Sie es nicht gesagt hätten.)
Schon von der allgemeinen Kriminalitätsentwicklung her ist das Gesetz nach unserer Auffassung unnötig. Die datenschutzrechtlichen Anpassungen, die aufgrund der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und der EU-Datenschutzrichtlinie der eigentliche Anlass für die Novellierung der Polizeigesetze sowohl in Sachsen als auch in anderen Ländern waren, hätten auch im bestehenden geltenden Sächsischen Polizeigesetz erfolgen können. Dafür ist das neue Gesetz nicht nötig.
Warum also dieses Gesetz? Es ziehen sich die Hinweise auf mutmaßliche terroristische Straftaten und deren Verhütung quer durch das Gesetz. In der Sachverständigenanhörung hat die Sachverständige Pohlmeier vom Bundeskriminalamt dazu unter anderem ausgeführt: „Das BKA ist für die Gefahrenabwehr und Ermittlung zu terroristischen Straftaten und Vorbereitungshandlungen zuständig.“ Was sie aber dazu ausführt, weshalb Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung auch über die Befugnisse dieses vorliegenden Gesetzes hinaus jetzt auf Landesebene Einzug halten sollten, ist schon durchaus interessant. Ich zitiere:
„Sehr viele der so konkreten und ernstzunehmenden Hinweise, die wir bearbeiten, kommen von ausländischen Nachrichtendiensten. Die ausländischen Nachrichtendienste übermitteln uns solche Hinweise. Nehmen Sie als Beispiel, dass wir den Hinweis bekommen, eine Person in Deutschland versucht, sich mit dem IS in Verbindung zu setzen und sich als Attentäter zur Verfügung zu stellen. Solche Hinweise bekommen wir von den Nachrichtendiensten häufig mit einer Verwendungsbeschränkung, nämlich diese Information ausschließlich zur Gefahrenabwehr zu nutzen, nicht für die Strafverfolgung. Warum ist das so? Die ausländischen Nachrichtendienste fürchten das öffentliche Verfahren, das öffentliche Strafverfahren. Sie fürchten, dass in der öffentlichen Verhandlung publik wird über diese Information, welche Überwachungsmethoden sie haben, bzw. sie befürchten, wenn diese Informationen von einer menschlichen Quelle kommen, von einem Hinweisgeber, dass durch die öffentliche Verhandlung Details bekannt werden, die es erlauben, diesen Hinweisgeber zu identifizieren und damit in Gefahr zu bringen.“
Sicher, Quellenschutz ist durchaus ein ernstzunehmendes Interesse. Daran habe ich keinen Zweifel. Soll dieser aber tatsächlich herhalten, um die Befugnisverlagerung auf die Landespolizeien zu ermöglichen?
Es ist festzuhalten, dass sich die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken der Bundesbehörden und der Länderbehörden auch polizeipräventiv bewährt hat. Das hat gerade – auch wenn es bei der Festnahme fehlgeschlagen ist – der Fall al-Bakr gezeigt. Diese Zusammenarbeit über das GTAZ sollte fortgesetzt werden, ohne die Befugnisse im Landespolizeigesetz zu öffnen.
Mit der Einführung des Instrumentariums aus dem Strafprozessrecht in das Gefahrenabwehrrecht hinein verschwimmen im Gesetz die Grenzen hinsichtlich der Befugnisse zwischen Prävention terroristischer Straftaten und allgemeiner Kriminalität. Die Eingriffsschwellen werden weit in das Gefahrenvorfeld verlegt. Dazu Frau Scharlau in der Sachverständigenanhörung – Zitat -: „Aus unserer Sicht liegt die Hauptgefahr in der nicht vorhandenen Definition dieser Vorfeldgefahr, in der fehlenden Bestimmtheit und fehlenden Rechtssicherheit. Die Menschen müssen in einem Rechtsstaat wissen, durch welches Verhalten sie ins Visier der Polizei geraten können. Man sollte sich die Definition auf der Zunge zergehen lassen – ich zitiere beispielhaft § 21 Abs. 2 Nr. 2 -: ,… wenn ... das Verhalten der betroffenen Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie in überschaubarer Zukunft eine terroristische Straftat begehen wird.‘ Aus unserer Sicht“, – so weiter Frau Scharlau –„ist einfach nicht klar genug, und zwar weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung, welche Anhaltspunkte, welches Verhalten denn diese Voraussetzungen erfüllen kann.“
Mit der Errichtung der Straftatbestände zu terroristischen Straftaten § 278 b terroristische Vereinigung, § 278 c terroristische Straftaten, § 278 d Terrorismusfinanzierung, § 278 e Ausbildung für terroristische Zwecke, § 278 f Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat, § 278 g Reisen für terroristische Zwecke, § 279 bewaffnete Verbindungen, § 280 Ansammeln von Kampfmitteln, § 282 Aufforderung und Gutheißung im Strafgesetzbuch und mit den entsprechenden Instrumentarien der Strafprozessordnung sind jene Befugnisse für die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden gegeben, die dazu erforderlich sind. Das trifft für terrorverdächtige Rückkehrer aus IS-Gebieten ebenso zu wie für zum Terroristen Ausgebildete.
Nun soll sich dieser singulär im BKA-Gesetz für die Terrorismusbekämpfung gefasste Gefährderansatz über den Terrorbezug hinaus im polizeilichen Gefahrenabwehrrecht festsetzen, und zwar eben nicht mehr nur für terroristische Straftaten. Das greift einfach zu weit in die Grund- und Freiheitsrechte ein. Solche Formulierungen als Befugnisgrundlage finden sich zur längerfristigen Observation, zur Telekommunikationsüberwachung, zu Meldeauflagen, Aufenthaltsge- und -verboten, zu Kontaktverboten, zur Fußfessel sowie in weiteren Regelungen dieses Gesetzes. Das gilt zur allgemeinen Straftatenverhütung, nicht nur zur Verhütung terroristischer Straftaten.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich darüber hinaus einige weitere fragwürdige Regelungen hier kursorisch diskutieren.
Das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von polizeilicher Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Aufklärung aus Artikel 83 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung ist hinsichtlich der längerfristigen Observation in § 63 und des Einsatzes von V-Personen in § 64 nach unserer Auffassung deutlich berührt.
Es ist auch eine Frage der Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, wie sich die §§ 20 Meldeauflagen und 21 Aufenthaltsge- und -verbote auf sie auswirken. Hier werden ohne begangene Verstöße – das ist der Punkt – rein auf die Mutmaßung zukünftiger Straftaten repressive Maßnahmen ermöglicht, und das zur Prävention.
Auch hier gilt, was Frau Scharlau sagte: „Die Menschen müssen in einem Rechtsstaat wissen, durch welches Verhalten sie ins Visier der Polizei geraten können.“ Das aber bietet dieses Gesetz eben nicht.
Nicht nur der Sächsische Datenschutzbeauftragte bezweifelte, dass dieses Gesetz in wesentlichen Teilen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten könnte. Allerdings ficht das die Koalition nicht an. Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur automatisierten Kennzeichenerkennung hinsichtlich der Regelungen der Polizeigesetze in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg stehen die Regelungen zur Kennzeichenerkennung sowie zur Videografie mit Gesichtserkennung ebenso auf wackeligen Füßen.
Lassen Sie mich noch kurz zur Bodycam ausführen. Es gibt bisher keinen wissenschaftlichen Beleg – ich wiederhole: es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg -dafür, dass Bodycams präventiv wirken, im Gegenteil. Durch die Befragung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Rahmen der Studie der Hochschule der sächsischen Polizei zum Einsatz von Bodycams kommen erhebliche Zweifel an der präventiven Wirkung von Bodycams auf.
Auf die Frage, ob bei bisherigen Einsätzen der Bodycam der gewünschte Effekt, den präventiven Druck auf den betroffenen Verantwortlichen zu erhöhen, eingetreten ist, gaben von den eingesetzten Polizeibeamten 26,6 % „ja“ an, davon 4,4 % „voll und ganz“, 22,2 % „überwiegend ja“. 47,8 % gaben „nein“ an, 16,7 % davon „überwiegend nein“ und 31,1 % „nie“. Des Weiteren gaben 14 % an, die Ankündigung, die Bodycam einzuschalten, wirke auf den betroffenen Bürger deeskalierend, und 29 % gaben an, diese Ankündigung verursache Zündstoff in der Diskussion mit dem betroffenen Bürger.
Fazit. Das neue Polizeirecht schafft mehr Unsicherheit und Überwachung. Mit dem Gesetzentwurf werden nicht nur umfangreiche Befugnisse zu tiefen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte weit in das Vorfeld konkreter Gefahren verlagert. Damit wird nun die Annahme, jede und jeder könnte Gefährder(in) sein, zur Misstrauensbekundung des Staates gegen die Bürgerinnen und Bürger. Niemand hat uns bisher ernsthaft und stichhaltig erklären können, weshalb dieses Gesetz erforderlich ist. Wir haben auch mit Kriminalisten Gespräche geführt. Zugleich werden wichtige rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen, obwohl gegen niemanden, der zukünftig auf der Grundlage dieser Regelung in das Fadenkreuz der Polizei gerät, der Verdacht einer begangenen Straftat vorliegen wird. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden dürfen, die den klassischen Ermittlungshandlungen nach Strafprozessrecht bei Strafverfolgungsmaßnahmen gleichen. Dabei sollen Staatsanwaltschaften und Strafverteidigung außen vor bleiben, weil die Polizei künftig einfach so und ungestört Daten und Informationen sammeln können soll.
(Sebastian Wippel, AfD: Die sind doch gar nicht zuständig!)
Hier wird nicht das Vertrauen in die Polizei gestärkt, vielmehr wird der Rechtsstaat geschwächt. Wegen dieser grundsätzlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Gesetzes werden wir das Gesetz ablehnen.
Der Ministerpräsident – hallo! – lässt sich heute in der „Leipziger Volkszeitung“ und in den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ zitieren: „Viele Interessen, viele Hinweise und auch Kritik wurden eingearbeitet. In der Demokratie gehört neben der Diskussion und dem Abwägen am Ende auch dazu, zu entscheiden. Ich wünsche mir sehr, dass auch diejenigen, die Kritik an dem Gesetz hatten, es akzeptieren, dass eine politische demokratische Mehrheit jetzt eine Entscheidung getroffen hat\', appellierte der Regierungschef an die Gegner des Polizeigesetzes.“
(Dr. Stephan Meyer, CDU: Recht hat er!)
Herr Ministerpräsident, ja, wir haben zu akzeptieren, dass eine parlamentarische Mehrheit heute eine Entscheidung treffen und dieses Gesetz vermutlich verabschieden wird. Sie haben aber auch zu akzeptieren, dass, auch wenn wir nur eine Minderheit in diesem Hohen Haus sind, unsere inhaltlichen Zweifel hinsichtlich der Notwendigkeit dieses Gesetzes und hinsichtlich der tiefen Grundrechtseingriffe,
Ganz im Gegenteil: Die Anhörung zum Gesetz und zur Bodycam, zahlreiche Stellungnahmen von Berufsverbänden und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie des Datenschutzbeauftragten bestärken uns in unserer Ablehnung dieses Gesetzes. Herr Ministerpräsident, Sie haben zu akzeptieren, dass nicht durch Mehrheit über die Frage entschieden werden wird, ob dieses Gesetz oder Teile des Gesetzes mit dem
Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung vereinbar sind, sondern nach wie vor darüber das Sächsische Verfassungsgericht zu entscheiden hat, das wir logischerweise, gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu einer Normenkontrollklage anrufen werden.
Sie als Abgeordnete des Sächsischen Landtags, meine Damen und Herren, sind die Vertreter des gesamten Volkes, und Sie sind letztlich nur der Verfassung und Ihrem Gewissen unterworfen.
(Sebastian Fischer, CDU: Deshalb stimmen wir zu! – Stephan Hösl, CDU: Mit Freude!)
Sie haben das bei Ihrer heutigen Entscheidung zu berücksichtigen. Das wollen wir Ihnen ins Gedächtnis rufen, und wir beantragen hiermit für die Schlussabstimmung über dieses Gesetz die namentliche Abstimmung.
(Daniela Kuge, CDU: Sehr gern!)
Herzlichen Dank.
(Beifall bei den LINKEN – Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erheben sich von ihren Plätzen und halten rote bzw. weiße Transparente mit der Aufschrift „Freistaat statt Polizeistaat!“ hoch. – Oh-Rufe von der CDU – Zuruf von der AfD: Rausschmeißen!)
Kurzintervention
Enrico Stange, DIE LINKE: Vielen Dank, Herr Präsident, für die Möglichkeit einer Kurzintervention.
Ich möchte Herrn Kollegen Anton (CDU – d. Red.) auf die Veröffentlichung zur polizeilichen Kriminalstatistik des Sächsischen Staatsministers des Innern Herrn Professor Dr. Wöller hinweisen. Dort wird auf der Seite 3 der Folien – da muss man nicht mal lesen, da kann man sogar Bilder anschauen – ausgeführt,
(Lachen bei den LINKEN und den GRÜNEN)
dass die Grenzkriminalität nochmals stark gesunken ist, und zwar von 2014 auf 2018 von 22 269 auf 16 945 Fälle. Das will ich nur dazu sagen.
(Zurufe von den LINKEN und den GRÜNEN)
Eine zweite Zahl: Wir hatten insgesamt in 1995 den Höchststand verzeichnet, 403 410 Straftaten, und 2018 waren es 278 000.
(Zurufe von den LINKEN und den GRÜNEN)
- Herr Präsident, es ist nicht so einfach, eine Kurzintervention zu machen,
(Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten)
wenn dazwischengepöbelt wird.
(Widerspruch bei den LINKEN und den GRÜNEN)
Präsident Dr. Matthias Rößler: Ich bitte nochmals ganz ausdrücklich:
(Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten)
Lassen wir den Argumenten jetzt freien Lauf. Jetzt hat Herr Kollege Stange seine Kurzintervention. Ich bitte einfach, dass wir sie erst mal laufen lassen, und dann kann man sich in der Reaktion dagegen wenden.
Enrico Stange, DIE LINKE: Vielen Dank Herr Präsident! Sie sind sehr freundlich zu mir.
(Heiterkeit bei der CDU)
Das ist ein Rückgang von 1995 auf 2018 um sage und schreibe 31 %. Ich will darauf hinweisen: Es sind keine Peanuts, Kollege Anton. Das ist Mathematik, wenn man das zusammenrechnet.
(Demonstrativer Beifall bei den LINKEN)
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