„Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transplantationsausführungsgesetzes“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident!
Werte Damen und Herren!
Organspende ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, über welches zu selten und wenn dann oft mit Unsicherheit gesprochen wird. Daher sind wir sehr erfreut, dass wir uns heute mit diesem Thema im Sächsischen Landtag beschäftigen.
Die öffentliche Anhörung dazu war sehr interessant und hat gezeigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf im Großen und Ganzen gut gelungen ist.
Als Abgeordnete der Opposition ist es jedoch nicht meine Aufgabe, die Staatsregierung für ihre gute Arbeit ständig zu loben, was ich auch mache. Vielmehr ist es meine Pflicht, die ich allzu gern erfülle, nochmal die Kritikpunkte, die auch in der Öffentlichen Anhörung genannt wurden, aufzugreifen.
Zur Situation:
Wir haben in Sachsen 67 Entnahmekrankenhäuser mit insgesamt 111 Transplantationsbeauftragten, von denen 66 zum ärztlichen Personal zählen. Damit sind wir, zumindest was die Versorgung mit Transplantationsbeauftragten und entsprechenden Krankenhäusern angeht, recht gut aufgestellt. Doch, das hat die Anhörung gezeigt, haben wir ein enormes Problem, und das wurde auch von nahezu allen Sachverständigen benannt, bei den Organspendern und Organspenden. Herr Dr. Seehofer hat das sehr anschaulich dargestellt.
Was würde passieren, wenn Deutschland die Qualifikation zur Fußballeuropameisterschaft nicht schaffen würde? Man stelle sich einfach mal vor, sie würden es nicht schaffen. Die Zeitungen wären voll damit und würden dieses Debakel ausschlachten, bis das Gelesene den Lesern aus den Ohren wieder raus quillt.
Dass Deutschland letztes Jahr aber die von Eurotransplant festgeschriebene Norm von zehn Organspendern pro 1 Million Einwohner nicht mehr geschafft hat, davon wurde medial außer in Fachzeitschriften, überhaupt keine Notiz genommen. Klarer ausgedrückt heißt das, dass wir 2017 nicht einmal 40 Organspender in Sachsen hatten.
Und das ist tatsächlich ein Problem, weil dadurch rund 10 Prozent der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, versterben, bei Lebertransplantationen sogar 30 bis 40 Prozent. Wenn die Quali zur EM nicht überstanden wird, fliegt höchstens ein Trainer raus – bei Organspenden jedoch geht es um weit mehr.
Und natürlich ist auch uns von der Opposition klar, dass man niemanden zur Organspende zwingen kann oder dazu verpflichten kann, einen solchen Ausweis auszufüllen und bei sich zu tragen. Jedoch kann durch mehr Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel an Schulen im Ethikunterricht das Thema Organspende besprochen werden und führt somit dazu, dass sich die Menschen mit dem Thema auseinandersetzen. Das können wir mit dem vorliegenden Gesetz natürlich nicht regeln. Und das, da muss ich Sie mal wieder loben, haben Sie auch erkannt und entsprechend den Entschließungsantrag nachgereicht.
Der Entschließungsantrag geht definitiv in die richtige Richtung, obwohl man dennoch weiter darüber nachdenken sollte, es wie andere europäische Länder mit einer Widerspruchslösung zu regeln. Das heißt, dass Organe nicht entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten dem schriftlich widersprochen hat oder die Hinterbliebenen das nicht wünschen.
Ich möchte auch noch mal auf eine Formulierung im Entschließungsantrag unter Punkt 5 hinweisen.
Zuletzt hatten wir keinen Organspende-Skandal, das hat auch Herr München klargestellt, wir hatten einen Allokations-, also einen Verteilungsskandal. Ich finde das wichtig, das auch so zu benennen, damit bei der Bevölkerung kein falscher Eindruck und somit noch mehr Unsicherheit erzeugt werden. Organspende-Skandal klingt danach, als wären falsche Organe entnommen oder von lebenden Menschen wie auf dem Markt abgekauft worden. Daher sollten wir solche unsachlichen Formulierungen vermeiden. Das können wir getrost den Boulevardzeitungen überlassen.
Was wir mit diesem Gesetz regeln können und auch zwingend müssen, ist, die Transplantationsbeauftragten zu stärken und für eine auskömmliche Finanzierung auch unter dem Aspekt der Selbstverwaltung zu sorgen.
Selbstverwaltung heißt ja nicht, wie es die Staatsregierung immer zu verstehen scheint, dass der Gesetzgeber, also die Politik nichts dazu regeln darf. Selbstverwaltung heißt, dass Sie die Schranken, in denen eine solche Finanzierung verhandelt werden soll, festlegen können, das heißt, Sie getrost Untergrenzen einziehen können. Dass die derzeitige Finanzierung unzureichend ist, haben wir in der öffentlichen Anhörung ausführlich gehört.
Und es erscheint auch jedem einleuchtend, der zumindest die Grundrechenarten beherrscht, dass man mit 48.000 Euro keinen vollen ärztlichen Transplantationsbeauftragten, der mindestens 100.000 Euro kostet, finanzieren kann.
Und selbst die Fallpauschalen mit den 500 bis 5.000 Euro sind aktuell zu niedrig angesetzt, da eben Kosten für die belegten Intensivbetten, den belegten OP-Saal und das mit der Transplantation beschäftigte Personal nicht ausreichend abgebildet werden.
Hier müssen wir also dringend nachsteuern.
Doch wie können wir die Position der Transplantationsbeauftragten stärken?
Auch das wurde in der Anhörung beschrieben. Und zwar, indem man klar regelt, wie ein Transplantationsbeauftragter für seine Tätigkeit freizustellen ist.
Hier hat man auch als Beispiel immer wieder Bayern angeführt, wo es wohl laut Meinung der Experten gut umgesetzt ist. Warum also sollten wir uns hier in Sachsen nicht auch einmal an Bayern orientieren. Demnach soll der Transplantationsbeauftragte pro zehn Intensivbetten für 0,1 VK freigestellt werden. Zusätzlich muss ein solcher natürlich auch für Weiter- und Fortbildungen freigestellt werden, welche natürlich auch finanziert werden müssen.
Auf den Kosten dürfen die Transplantationsbeauftragten und die Krankenhäuser nicht sitzen bleiben. Denn am Ende geht es ja darum, die Versorgung in diesem Bereich sicherzustellen und das sollte in unser aller Interesse sein.
Es sei auch nochmal für die veranschaulicht, die nicht bei der öffentlichen Anhörung dabei waren.
Ein Transplantationsbeauftragter muss in Krankenhäusern mit 100 bis 120 Intensivbetten bis zu 300 Akten oder mehr anschauen und medizinisch bewerten, ob eventuell ein Fall dabei gewesen sein könnte, der der Organspende hätte zugeführt werden können.
Er muss mit Angehörigen in einer Extremsituation, nämlich in der sie einen nahen Angehörigen verloren haben, sprechen, er muss sie betreuen.
Er muss weiterhin alles für die Transplantation, bzw. die Entnahme vorbereiten, dokumentieren, sich mit der DSO in Verbindung setzen, etc.
Er muss schauen, ob bei den Intensivpatienten ein möglicher Kandidat dabei ist, bei dem trotz aller medizinischen Maßnahmen ein Hirnfunktionsausfall, bzw. Hirntod eintreten könnte.
Wie Sie sich alle hier vorstellen können, ist das nichts, was man so mal neben dem medizinischen Alltag in einem Krankenhaus aus dem Ärmel schüttelt. Deshalb wünschen sich die Experten und auch wir uns eine klare Regelung zur Freistellung im Gesetz.
Bitte überarbeiten Sie den Gesetzentwurf dahingehend oder ändern Sie das im Nachhinein.
Ich hoffe, wir werden das Thema morgen in den Zeitungen nicht nur als Randnotiz finden, damit sich die Menschen in Sachsen damit auseinandersetzen können und wir was das Thema Organspende angeht, wieder bei der Europameisterschaft mitspielen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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