"Gesetz zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes"

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident,

werte Damen und Herren Abgeordnete,

Was so unverdächtig als Jagdrechtsänderung daherkommt, ist vordergründig eine Marktstützungsmaßnahme für die Landwirtschaft – nur für die Apologeten der freien Marktwirtschaft unter Ihnen. Auf die Spitze getrieben macht der Landtag heute den Weg frei zur Vernichtung von Tonnen von natürlich gewachsenem gesundem Schweinefleisch, um Tonnen von industriell produziertem Schweinefleisch vor der Vernichtung zu retten. Das sollte zumindest nachdenklich stimmen.

Und nachdenklich hat mich auch gemacht, warum die Debatte um die Afrikanische Schweinepest – kurz ASP – bis heute fast ausschließlich am Jagdrecht hochgezogen wurde – zumal gerade der Einsatz technischer Hilfen bei der Jagd, wie er jetzt ins Gesetz geschrieben werden soll, schon bei der letzten Jagdrechtsnovelle 2012 diskutiert wurde.

Neu sind also nicht die Änderungen im Jagdrecht, sondern der aktuelle Anlass – das Näherrücken der ASP.

Im Übrigen ist unbekannt, wann die Schweinepest genau zu uns kommt.

Käme sie allein auf natürlichem Wege zu uns, hätten wir wohl noch ein paar Jahre Zeit. Und trotz hoher Mortalität stellt eine solche Seuche keine Bedrohung für den Bestand der Wildtierpopulation insgesamt dar, sie würde sogar als natürlicher Regulierungsmechanismus fungieren.

Aber wir haben in Deutschland ein ganz besonderes Problem, weil unsere Schweineställe zu riesig sind und deshalb auch mögliche Verluste, weil unsere Mais- und Rapsfelder zu riesig sind und die Wildschweindichte u.a. deshalb höher ist als im Baltikum und weil unser Fleisch kreuz und quer in Europa – und teilweise darüber hinaus – rumgekarrt wird. Darüber nämlich breitet sich die Seuche fast sprunghaft aus. Das Wildschwein ist also eher Opfer als Täter.

Deshalb drohen den schweinehaltenden Betriebe Milliarden-Verluste und zwar nicht erst, wenn im Fall der Infektion in einem Stall ganze Bestände gekeult werden müssen, sondern bereits vorher durch Absatzeinbrüche von Schweinefleisch im Inland und Importverboten von Drittstaaten, sobald die Seuche in Deutschland angekommen ist. Und der Schweinepreis schwankt ohnehin stark und ist seit Mitte vergangenen Jahres um über 50 Cent eingebrochen, liegt aktuell bei rund 1 Euro 30 pro Kilo.

Angesichts dessen hätte im November, als der Landtag das erste Mal zum Thema ASP diskutierte, eigentlich das Sozialministerium als Oberste Veterinärbehörde im Landtag berichten sollen, was es auf der Grundlage der Schweinepest-Verordnung an tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit in und um landwirtschaftliche Betriebe oder bei der Kappung von Einschleppungspforten entlang von Transportwegen gedenkt zu tun. Ich habe im November hier an dieser Stelle ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept angemahnt.

Na wenigstens die Übernahme der Kosten für die Trichinenuntersuchung kam dann noch im Dezember. Im Ausschuss wurde uns versichert, dass da einiges im Hintergrund passiert.

Sehr schön. Na dann könnten Sie uns ja bestimmt schon den Masterplan im Ausbruchsfall vorstellen. Die Schweinepest-Verordnung ermächtigt ja im § 14a auch die zuständige Behörde, konkrete Maßnahmen zur verstärkten Bejagung in einem gefährdeten Bezirk anzuordnen. Das ist nämlich, was in Tschechien mit dem Einsatz von Spezialkräften im Wald gerade passiert – die Tötung der potentiell infizierten Wildschweine in einem engen Umkreis von wenigen km um einen Seuchenherd.

Insofern kann man die Situation hier und dort eben nicht vergleichen. Mit Jagd hat das nichts mehr zu tun, sondern mit Seuchenbekämpfung.

Stattdessen verbeißt sich die Koalition im Jagdrecht und potenziert gleichmal bestehende Probleme, die sich seit der Fokussierung der ASP-Debatte auf die Jagd noch stärker abzeichnen.

Offenbar hat meine beständige Nörgelei inzwischen teilweise gewirkt. Deshalb haben sie nun einen mehrseitigen detaillierten Entschließungsantrag vorgelegt, der augenscheinlich versucht, einige dieser Unterlassungen in aller Hast zu heilen. Das ist ja wohl eher der Papier gewordene Ausdruck von Planlosigkeit und kein Konzept.

Das in der Öffentlichkeit erzeugte Bild allerdings bleibt verzerrt, weil es – in häufig praktizierter Ursachenumkehr – wieder das Wildtier als Schädling identifiziert und damit auch den Jägerinnen und Jägern die Hauptverantwortung für die Problemlösung zuschiebt, der sie objektiv nicht gerecht werden können.

Es ärgert mich tatsächlich, dass hier unverändert so getan wird, als liege der Hebel zur Bekämpfung der ASP weit überwiegend in der schlummernden Motivationsreserve der Jägerschaft.

Die Jägerschaft als kollektiver Ausputzer der Nation! Hier geht es nicht um Schwankungen von 10.000 Stück Schwarzwild mehr oder weniger im Jagdjahr. Aus der Bauernschaft kommen Forderungen nach der Reduzierung des Schwarzwildbestandes um 70 – 90 % und der Etablierung von breiten Wildschweinfreien Korridoren.

Machen wir mal plastisch, was in dieser Lesart unter einer Intensivierung der Jagd verstanden wird:

Die Jagdstrecke Schwarzwild betrug im Jagdjahr 2016/17 in Sachsen rund 33.000 Stück.

Experten setzen danach die Gesamtpopulation Schwarzwild etwa um den Faktor vier an, was rechnerisch einen Schwarzwildbestand von 132.000 Stück in Sachsen ausmacht. Bei einer 70-%igen Bestandsreduzierung hieße das rund 92.000 Stück erlegen, bei einer 90 % Reduzierung müssten schon knapp 120.000 Wildscheine erschossen werden.

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