Gebhardt: Justizministerium gegenüber dem Landtag kaltschnäuzig und ignorant – wird dieser Umgang jetzt zur Regel?
Nach § 52 der Geschäftsordnung des Landtages gibt die Staatsregierung zu Anträgen der Fraktionen eine Stellungnahme ab. Zwei unlängst eingegangene Stellungnahmen aus dem von Katja Meier (Grüne) geführten Justizministerium sorgen jetzt für Stirnrunzeln beim rechtspolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt:
„Die Landesregierung soll im Bundesrat das Anliegen unterstützen, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf. Das haben wir beantragt – Antwort der Ministerin: ,Die Zustimmung im Bundesrat und die Positionierung gegenüber der Bundesregierung unterliegen der Willensbildung der Staatsregierung‘, der Landtag dürfe keine Richtung vorgeben. Eine inhaltliche Positionierung unterbleibt. Ich kann mich irren, aber ist der Landtag nicht die Stätte der politischen Willensbildung? Warum soll er der Regierung dann – insbesondere bei einem so wichtigen Thema – keine Handlungsaufträge erteilen dürfen?
Ferner wollen wir die Regierung beauftragen, im Bundesrat für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu streiten. Die karge Antwort des Ministeriums: ,Aus Sicht der Staatsregierung bestehen auf der verfassungsrechtlichen Ebene keine Defizite mit Blick auf die Rechte der Kinder‘. Man unterstütze Initiativen für Kinderrechte ins Grundgesetz. Wie wäre es denn, wenn der Freistaat selbst eine solche Initiative startete, wie wir das beantragt haben? Abwarten ist keine Politik!
Ich bin überrascht, dass eine grüne Justizministerin solche Töne anschlägt, und hoffe, dass ein solcher Umgang der Regierung mit dem Parlament nicht zur Regel wird. Ich traue Katja Meier solche Kaltschnäuzigkeit und Arroganz nicht zu, zumal sie selbst im Dezember 2017 im Landtag gemahnt hat, es sei ,endlich Zeit, nach 25 Jahren die Kinderrechte auch im Grundgesetz zu verankern.‘ Aber woran liegt es dann?“
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