Bartl: „Gitterzulage“ für Justizwachtmeister bei Gericht ist Frage des Respekts gegenüber Bediensteten in besonderer Gefahr

Die Linksfraktion wollte für Justizwachtmeister bei Gericht und Staatsanwaltschaften aufgrund ihrer Gefährdungslage eine Stellenzulage wie für Bedienstete im Justizvollzug erreichen. Zum Gesetzentwurf (Parlaments-Drucksache 6/16432 und Änderungsantrag), den heute die Landtags-Mehrheit ablehnte, erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion:

Wie gefährlich dieser Job ist, zeigen wenige Beispiele: Leipzig, Anfang Februar diesen Jahres – es wird in den Medien bekannt, dass das Mitglied der Hells Angels, Stefan S., ein Hauptverdächtiger bei einer tödlichen Schießerei zwischen verfeindeten Rocker-Gruppen auf der Leipziger Eisenbahnstraße im Jahr 2016, vom Mitglied einer rivalisierenden Gruppe öffentlichkeitswirksam vor Gericht erschossen werden sollte. Der Plan flog frühzeitig auf und konnte mit Unterstützung der Polizei schon vor der Ausführung im Gerichtssaal vereitelt werden. – Dresden,

am 27. November 2018: Ein Angeklagter schlägt vor dem Landgericht den Jugendamtsleiter der Stadt Dresden brutal nieder. Wenige Tage später, 30. November, wird im Dresdner Justizzentrum ein Justizwachtmeister niedergeschlagen.

Immer wieder sind es die Justizwachtmeister, die in brenzliger Situation einschreiten und sie wieder unter Kontrolle bringen müssen, unter Risiko und Einsatz ihrer körperlichen und mentalen Unversehrtheit. Das endet auch nicht mit Dienstschluss, der je nach Verhandlungslage vor dem entsprechenden Gericht auch gut und gerne mal zwei, vier oder gar sechs Stunden später stattfinden kann, als es die reguläre Dienstzeit eigentlich vorsieht. So nehmen die Justizwachtmeister psychisch belastende Zeugenaussagen, z.B. bei Fällen, bei denen es um sexuellen Missbrauch an Kindern geht, mit nach Hause, oder sind in ihrer Freizeit mit Anfeindungen von Personen konfrontiert, die sie in der Vergangenheit vor Gericht vorgeführt haben, und die meinen, sie hätten noch eine Rechnung mit dem Bediensteten offen.

Das Ausweichen mit Scheinargumenten ist nur noch peinlich. Die Verweigerung einer Lösung unter Verweis auf komplexere Verhältnisse ist armselig. Die Einstiegsebene für den Amtsbereich der Justizwachtmeister entspricht Monatsbezügen von 2.164,17 EUR brutto. Das ergibt, nach Abzügen, unter anderem der abzuschließenden privaten Krankenversicherung, Nettobezüge, die nur knapp über dem Mindestlohnniveau liegen. Die SPD hatte 2014, als sie selbst zur Opposition gehörte, einem ähnlichen Antrag von uns (Landtags-Drucksache 5/12599), in dem ebenso die Gitterzulage gefordert wurde, zugestimmt. Es braucht ein Signal an die circa 370 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, dass wir als Gesetzgeber und Volksvertreterinnen und Volksvertreter ihre Arbeit wertschätzen, auch wenn sie nicht unbedingt die größte Wählergruppe darstellen.

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