„Artensterben – wann folgt auf Wissen auch in Sachsen endlich Handeln?“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Sehr geehrter Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte voranstellen, dass ich die Aktuelle Debatte für notwendig halte und aus linker Perspektive die Basis alles Lebens natürlich der Naturhaushalt ist. Nur wenn die Natur gesund ist und wir ausreichend gesunde Nahrung finden, können wir uns um das soziale Umfeld und gesellschaftliche Fragen kümmern.

Wir beobachten im Moment in der gesellschaftlichen Entwicklung, dass Großkonzerne der Allgemeinheit und der Politik einzureden vermögen, dass Wirtschaft nur im Gleichklang mit Umwelt oder Sozialpolitik funktionieren würde. Das Nachhaltigkeitsdreieck wird meistens dazu bemüht und weil Wirtschaft eben so dominant ist, kommen Umweltfragen – das beobachten wir – oft zu kurz.

Ich möchte gern zu der bereits angesprochenen Anhörung im Umweltausschuss des Landtags und deren Problemen für Sachsen, bei denen es um das Insektensterben geht, etwas sagen. Meines Erachtens sind aus dieser Anhörung drei wichtige Ergebnisse zu registrieren. Erstens. Alle Sachverständigen haben ausgeführt, dass es einen Rückgang der Population und das Aussterben einiger Arten gibt. Diesbezüglich brauchen wir nicht mehr drum herum reden.

(Beifall der Abg. Wolfram Günther und Petra Zais, GRÜNE)

Zweitens. Die Artenvielfalt ist nicht nur ein Naturschutzthema irgendwelcher Schmetterlings- und Bienenfreunde, sondern sie ist eine Rückversicherung für unsere Gesellschaft, wenn es zum Beispiel – auch das wurde in der Anhörung deutlich – um Klimaveränderungen geht, die zu kompensieren sind und die die Schäden bei Nutzungs- und Funktionsfähigkeit des gesamten Haushaltes – und damit unmittelbar uns – betreffen.

Drittens. Diese Ursachen sind bereits seit Jahrzehnten bekannt. Herr Günther sprach es bereits an. Akademisch kann man diesbezüglich vielleicht noch etwas erforschen, aber viel mehr müssten wir uns um das Handeln, um Artenvielfalt kümmern.

Deshalb fange ich – anders als Herr Heinz bei diesen globalen Problemen – bei uns in Sachsen an, denn Sachsen hat es mit seinen 900.000 Hektar landwirtschaftlich bewirtschafteter Fläche zu circa 50 % in der Hand, um im Arten-, im Umwelt- und im Ressourcenschutz etwas zu tun, wenn es um die Flächen geht.

Daher möchte ich gern über Folgendes diskutieren: Was haben wir zum Beispiel bei der Vielfalt von Kulturpflanzen in den letzten Jahren gemacht, und was kann man dabei beobachten?

In Sachsen sind seit dem Jahr 1990 knapp 50 % der Fläche für den Gemüseanbau zurückgegangen. Heute werden auf dieser kleinen Gemüsefläche, die circa 0,6 % der Gesamtfläche betrifft, Frischerbsen, Pflückbohnen, Blumenkohl, Zwiebel, Spinat und Spargel angepflanzt. Zum Vergleich: Im Jahr 1990 waren von diesen sechs Gemüsearten noch knapp 40 % der Freilandgemüseanbaufläche betroffen. Heute wird alles andere nur noch in Kleingärten oder im Ökolandbau angebaut.

Ein erheblicher Anteil beim Anbau von Wintergetreide, Mais und Raps wird in Sachsen betrieben. Circa 75 % der Ackerfläche nimmt dieser Anbau ein. Daneben haben wir noch etwas Grünland und Wald. Mehr werden Sie nicht sehen, wenn Sie durch den Freistaat fahren. Im Jahr 1990 nahm diese Kultur noch 62 % der Ackerfläche ein. Hinzu kommen jetzt beobachtete erhöhte Hektarerträge aufgrund des intensiv geführten Anbaus und vielleicht auch aufgrund von Züchtungserfolgen.

(Zuruf des Abg. Mario Pecher, SPD)

Das heißt: Landschaft und Landwirtschaft werden zunehmend monotoner und intensiver genutzt. Es ist also kein Wunder, dass damit auch die Artenvielfalt bei den Insekten auf der Strecke bleibt.

Nun können wir uns einfach fragen: Was brauchen wir denn, und was können wir tun? Wir sagen immer: Agrarförderung wird von der Europäischen Union betrieben, und wir haben eine aufgestellte Förderperiode. Aber wir könnten schon noch in dieser kurzen Zeit, die uns bis zum Jahr 2020 verbleibt, neue Weichen stellen. Wir könnten es aber auch im Doppelhaushalt tun und endlich einmal sächsisches Geld in die Hand nehmen.

Ich möchte dazu die kleinteiligere Bewirtschaftung ansprechen, um Kulturarten zu korrigieren oder andere Fruchtfolgen anzureizen. Wir könnten die Häufigkeit von Mahd reduzieren, aber auch reduzierte Düngung könnten wir belohnen. Wir könnten dafür werben bzw. es besser entschädigen, wenn bienen- oder bestäuberfreundliche Praktiken angereizt würden. Wir könnten Straßenränder in Städten und Gemeinden im Blick haben. Wir könnten den Bioanbau unterstützen, und wir könnten uns auch mal wieder mit einem funktionierenden Biotopverbund in den Schutzgebieten befassen.

Alles das haben wir in der Hand. Von daher – ich werde später noch ein paar operationelle Dinge ansprechen – danke ich erst einmal für die aktuelle Debattenthematik.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

2. REDE

Sehr geehrter Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Winkler, Sie haben vollkommen recht. Wir brauchen eigentlich nur die baden-württembergischen Vorschläge umzusetzen. Wir können zum Beispiel gleich mit der Agrarstruktur anfangen; denn die würde sich wahrscheinlich deutlich von Sachsen unterscheiden. Aber ich möchte gern noch etwas dazu sagen, was man Operationen machen kann und wie wir etwas erreichen könnten.

Als erstes wären die ökologischen Vorrangflächen zu nennen. Diese müssen nämlich meines Erachtens aufgewertet werden. Wir wissen, dass wir seit 2015 bei den Landwirten, die mehr als 15 Hektar Ackerfläche haben, 5 % als Vorrangflächen mit den sogenannten Greenings ausweisen müssen. Nun ist es aber an der Zeit, einmal darüber nachzudenken, was diese Greenings erreicht haben. Vielleicht müssen wir darüber nachdenken, ob wir die Typen, die einen Mehrwert für den Naturschutz erbringen, besser systematisieren.

Beispielsweise wurde vom Bundesamt für Naturschutz eine Studie erstellt. Sie haben einmal gewichtet, was etwas bringt. Sie haben festgestellt, dass zum Beispiel vor allem großkörnige Leguminosen keinen deutlichen Mehrwert für den Naturschutz erbringen. Zwischenfrüchte und Untersaaten haben vielleicht nur eine relativ geringe Auswirkung auf die biologische Vielfalt. Das Bundesamt geht davon aus, dass auf einem Flächenumfang von 80 % der Mehrwert für den Naturschutz gering war, dass es kaum biodiversitätsfördernde Maßnahmen gab und dass es den größten Mehrwert aus den Blühflächen und Streifenelementen gab, gefolgt von den Brachen. Wir müssen darüber nachdenken, die Typen zu verifizieren, aber vielleicht auch darüber, den Anteil der ökologischen Vorrangflächen von fünf auf 7 % zu erhöhen.

Zweitens. Der Gründlandumbruch muss erschwert werden. Wir wissen, dass in Deutschland Vogelschutzgebiete und weitere naturschutz- und klimaschutzrelevante Grünlandflächen wie Moore, Überschwemmungsgebiete, erosionsgefährdete Flächen nicht zu den umweltsensiblen Gebieten gezählt werden. Man darf also dort Grünland umbrechen. Man muss es natürlich ausgleichen, aber wir wissen, wenn einmal etwas zerstört ist, dann dauert es eine Weile, bis es sich wieder aufbaut und die Biodiversität wieder gegeben ist. Das heißt, die Definition von umweltsensiblem Dauergrünland sollte erweitert werden, insbesondere zum Beispiel in den gesamten Natura-2000-Gebietskulissen.

Drittens. Es muss mehr Geld in die zweite Säule, und biodiversitätsfördernde Maßnahmen müssen deutlich besser gefördert werden. Allein in den flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen aus der sogenannten zweiten Säule sind in den Jahren 2009 bis 2013 nur 31 % der Ausgaben für Maßnahmen mit unmittelbarer Biodiversitätsrelevanz ausgegeben worden. Die Fläche betrug gar nur 13 % der gesamten Fläche.

Das heißt, wir brauchen hier eine Umverteilung. Von daher ist eine konsequente Umsetzung der Möglichkeiten einer Erhöhung des Umschichtungsansatzes von der ersten in die zweite Säule dringend notwendig, auch wenn es im Hinblick auf den Vertrauensschutz bei den Betrieben, Schulden abzubezahlen, keine EU-rechtliche Möglichkeiten gibt, bis auf 15 % zu gehen. Aber aktuell sind wir bei 4,5 % der Umschichtungsmaßnahmen, und da hat Herr Minister Schmidt schon Angst, irgendwie in die Landwirtschaft einzugreifen, bezeichnet es sogar als Teufelszeug.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Minister, was haben Sie da wiedergesagt?!)

Viertens. Wir haben bei den jungen Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit – das habe ich letztens angesprochen – der Umschichtung bei sehr großen Betrieben. Herr Minister Schmidt hat gesagt, ohne Boden keine Landwirtschaft. Da gebe ich ihm recht. Aber vielleicht müssen wir manchmal hohe Hürden überwinden und an junge Landwirte unterverpachten. Vielleicht müssen wir da andere Möglichkeiten finden.

Wir haben eine bevorstehende neue GAP-Periode, und da müssen wir in der Biodiversität einen merklichen Sprung machen und das nicht nur aus Naturschutzgründen – ich sagte es am Anfang –, sondern wegen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des gesamten Naturhaushaltes, weil er uns eine Lebensgrundlage bildet. Wir laden die GRÜNEN auch angesichts der Redebeiträge der anderen hier ein, gemeinsam mit den LINKEN vorwärtszugehen. Wir hatten schon gemeinsame gute Anträge. Jetzt haben wir die Aktuelle Debatte. Sie merken es –

Präsident Dr. Matthias Rößler: Die Redezeit ist zu Ende.

Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: – wir brauchen Beschlüsse, und wir müssen die Koalition und die Regierung drängen. Das gern gemeinsam.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Dr. Gerd Lippold, GRÜNE)

1. Kurzintervention

Dr. Jana Pinka. DIE LINKE: Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich achte ja Herrn von Breitenbuch schon wegen seiner Tätigkeiten außerhalb des Landtags und erkenne auch an, dass es möglicherweise landwirtschaftliche Betriebe gibt, die anders operieren und wo man die Artenvielfalt noch registrieren kann. Wir brauchen aber nicht negieren, dass die Sachverständigen uns gesagt haben, dass die sächsische Landwirtschaft nicht dazu geführt hat, dass wir eine Artenvielfalt registrieren können. Das wissen Sie selber ganz genau, Sie waren auch zugegen. Wir hatten ebenso die Diskussion zum Belegstellengesetz. Wenn wir nicht die Probleme mit der Vielfalt an Bienen im Freistaat Sachsen hätten, brauchten wir gar nicht über Gesetze zu diskutieren. Wenn alles in Ordnung wäre, dann wären sie obsolet.

Von daher halte ich das, was Sie am Anfang gesagt haben, nicht für zielführend. Wenn Sie sagen, wir müssen den Rasen anders mähen, dann sind das vielleicht kleine Dinge, die wirklich wirksam werden, aber bei der Fläche, die die Landwirtschaft im Freistaat Sachsen einnimmt, sind das nur Peanuts, Schwalbennester abzunehmen oder Obstbäume ohne Früchte zu pflanzen. Das sind nicht die Dinge, die uns bewegen, sondern wir müssen tatsächlich eine andere Agrarpolitik betreiben, und andere landwirtschaftliche Lösungen finden. Das haben Sie genauso wie ich in der Sachverständigenanhörung gehört. Davor brauchen wir uns nicht verstecken.

(Beifall beiden LINKEN)

2. Kurzintervention

Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Frau Präsidentin, ich möchte auch noch eine Kurzintervention vortragen.

Herr Minister Schmidt meinte wahrscheinlich mit seiner Anfangskritik eher Herrn Günther und mich, und zwar mit dem einfachen Zusammenhang, dass die Landwirtschaft in Sachsen die Ursache für den Verlust der Artenvielfalt sei und dass die Sächsische Staatsregierung zu wenig tue. Damit meinten Sie wahrscheinlich eher uns beide.

Ich möchte hier gern ein Zitat aus dem Agrarreport 2017 anbringen. Es ist ja ein Bundesamt für Naturschutz, das diesen erstellt hat, und dieses Amt hat schon sehr deutlich gesagt: „Die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union sowie die nationale Agrarpolitik leisten auch nach der letzten Reform 2013 keinen substanziellen Beitrag, um dem anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt wirksam entgegenzutreten."

Das war das, was ich vorhin meinte. Sie sind jetzt in den Verhandlungen, Sie sind relativ oft in Brüssel und bringen sich ein. Es ist sehr schön, dass Sie das tun. Aber Sie müssen natürlich auch darüber hinaus den Blick für das haben, was wir aus der Kritik heraus verbessern müssen. Deshalb, so meine ich, muss die GAP-Ausrichtung in den nächsten Jahren auf Biodiversität setzen. Mit der zweiten Säule haben wir eine Möglichkeit, dies zu tun. Ich würde Sie darum bitten, das nach Brüssel mitzunehmen.

Ich habe noch eine zweite Bitte an Sie. Auf diese Idee hat mich vorhin Herr Heinz gebracht. Er hat gesagt, es gebe offensichtlich keine Studien, die nachweisen, dass über Ökolandbauflächen die Biodiversität deutlich höher als auf konventionellen Flächen ist. Ihnen untersteht das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Ich bitte Sie, doch selbst einmal eine solche Studie in die Hand zu nehmen und aufzuzeigen, inwieweit die Biodiversität tatsächlich in Abhängigkeit von verschiedenen Flächennutzungen beobachtet werden kann.

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