Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag
Fahren ohne Fahrschein nicht länger doppelt bestrafen! Polizei und Justiz entlasten.
DRUCKSACHE 8/5942
Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nicht länger unter Strafe gestellt wird. Wer erwischt wird, zahlt Strafe an das Beförderungsunternehmen. Die parallele Verfolgung nach § 265a des Strafgesetzbuches, die mit Geldbuße – oder bei Zahlungsunfähigkeit mit Haft – enden kann, stellt eine doppelte Sanktionierung dar. Es würde Polizei und Justiz entlasten, wenn sie auf solche Verfahren verzichten dürften. Die bisherigen Strafen treffen häufig ärmere und hilfsbedürftige Menschen sowie Wohnungslose, die sich die Fahrkarte nicht leisten können. Gerade auf sie hat die Strafandrohung keine abschreckende Wirkung, zudem kommen weder Personen noch Sachen zu Schaden. Die Strafrechtsnorm „Erschleichen von Leistungen“ ist übrigens ein Relikt aus der Zeit des Nationalsozialismus.
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