Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag
Gesetz zur Beschleunigung der Entscheidungen über Anträge auf Zuwendungen im Freistaat Sachsen
DRUCKSACHE 8/5553
Eine „Bewilligungsfiktion“ soll Förderverfahren vereinfachen: Anträge sollen als bewilligt gelten, wenn die Behörden nicht binnen einer bestimmten Frist einen anderslautenden Bescheid erlassen. Anträge mit einem Volumen von bis 200.000 Euro sollen nach sechs Wochen grünes Licht haben, aus triftigen Gründen ist eine einmalige Fristverlängerung um vier Wochen möglich. Das hilft nicht nur Vereinen, Verbänden, freien Trägern, den Kommunen, dem Handwerk und kleinen Betrieben, sondern baut auch Bürokratie ab.
Diesen Beitrag teilen!