Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag

Geschlechtsspezifische Gewalt

DRUCKSACHE 8/4599

Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht nicht um ein privates, individuelles Problem einzelner Betroffener, sondern um eine strukturelle, weit verbreitete und tief verankerte Form von Gewalt, deren die auf allen politischen Ebenen bekämpft werden muss. Seit dem 1. Februar 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) als völkerrechtlicher Vertrag für alle Vertragsstaaten verbindlich umzusetzen. Am 28. Februar 2025 ist das auf Bundesebene beschlossene Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) in Kraft getreten. Beide Regelwerke verpflichten unter anderem die Bundesländer dazu, Maßnahmen zu Gewaltschutz und Gewaltprävention umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat die Linksfraktion die Staatsregierung zur Situation und zu Gegenmaßnahmen befragt.

Diesen Beitrag teilen!

Zurück

Schließen

KONTAKT

Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Hier geht es zum Kontakt