Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag
Geschlechtsspezifische Gewalt
DRUCKSACHE 8/4599
Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht nicht um ein privates, individuelles Problem einzelner Betroffener, sondern um eine strukturelle, weit verbreitete und tief verankerte Form von Gewalt, deren die auf allen politischen Ebenen bekämpft werden muss. Seit dem 1. Februar 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) als völkerrechtlicher Vertrag für alle Vertragsstaaten verbindlich umzusetzen. Am 28. Februar 2025 ist das auf Bundesebene beschlossene Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) in Kraft getreten. Beide Regelwerke verpflichten unter anderem die Bundesländer dazu, Maßnahmen zu Gewaltschutz und Gewaltprävention umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat die Linksfraktion die Staatsregierung zur Situation und zu Gegenmaßnahmen befragt.
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