Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag

Erlittenes Unrecht gehör­loser Menschen durch die Unter­drückung der Gebärden­sprache anerkennen und aufarbeiten – Betroffene angemessen entschädigen!

DRUCKSACHE 8/8025

Die Konflikte um gebärdensprachliche und lautsprachliche Ansätze für die Sprache gehörloser Menschen reichen weit in die Geschichte zurück. 1880 beschloss der Mailänder Kongress den Vorzug der Lautsprache für gehörlose Menschen, der seither in vielen Ländern als sogenanntes Gebärdensprachenverbot umgesetzt wurde. Gebärdensprache wurde europaweit aus dem Unterricht verdrängt, was bis in die Bundesrepublik und die DDR der 1970er Jahre anhielt. In der Folge mussten viele gehör-lose Menschen Unrecht, Diskriminierung, Benachteiligung und zum Teil auch Gewalt erleben. Zu den Folgen zählen eingeschränkte Schulbildung, chronische Angstzustände, geringes Selbstwertgefühl, soziale Isolation, anhaltende Kommunikationsprobleme sowie ein erhöhtes Risiko für depressive Krisen und emotionale Erschöpfung. Dieses Unrecht ist bis heute weder umfassend aufgearbeitet noch öffentlich anerkannt oder gar angemessen entschädigt worden. Erst mit dem Behindertengleichstellungsgesetz 2002 wurde die Deutsche Gebärdensprache 2002 als eigenständige Sprache rechtlich anerkannt. 2010 hob die in Vancouver tagende Internationale Konferenz zur Bildung und Erziehung Gehörloser die Beschlüsse des Mailänder Kongresses von 1880 auf. Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich im Bund für die Anerkennung des Unrechts sowie einen Entschädigungsfonds einzusetzen und die entsprechende Initiative des Bundeslands Hamburg zu unterstützen.

 

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