Weniger Menschen mit Behinderung erhalten einen Nachteilsausgleich - Zahlungen an den Bedarf anpassen!

In Sachsen sinkt die Zahl der Menschen mit Behinderung, die einen finanziellen Nachteilsausgleich erhalten, mindestens seit 2020 kontinuierlich. Das gilt für die größte Gruppe, die das Landesblindengeld bezieht, obwohl die Anzahl der Anträge in diesem Zeitraum und auch zuletzt sogar gestiegen ist. Auch die Zahl an hochgradig sehbehinderten Menschen sowie an Familien mit schwerstbehinderten Kindern, die Zahlungen erhalten, ist zurückgegangen. Die Zahl der gehörlosen sowie der taubblinden Empfängerinnen und Empfänger ist hingegen vergleichsweise stabil.

Es ist wichtig und richtig, dass der Freistaat Menschen mit einer Seh- und/oder Hörbehinderung sowie Familien mit schwerstkranken Kindern dabei hilft, den Alltag zu meistern und so viel Lebensqualität wie möglich zu erlangen. Die sächsischen Unterstützungszahlungen sind allerdings zu niedrig, sie gleichen behinderungsbedingte Nachteile nicht angemessen aus. Im bundesweiten Vergleich zahlen andere Länder deutlich mehr. Die Linksfraktion fordert seit langem eine Erhöhung und einen stetigen Inflationsausgleich. Das haben wir in den letzten Haushaltsberatungen beantragt. Das Landesblindengeld sollte von 380 Euro auf 600 Euro im Monat, der Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte von 100 Euro auf 250 Euro, das Taubblindengeld von 700 Euro auf 1.000 Euro und der Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder von 120 Euro auf 200 Euro steigen. Der Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen sollte von 150 Euro auf 600 Euro erhöht werden und ein Grad der Behinderung von 70 künftig ausreichen, um die Unterstützung zu erhalten. Weil die sächsische Gesellschaft immer weiter altert, müssen wir von einem wachsenden Bedarf ausgehen. Schließlich steigt das Risiko für Taubheit und Sehbehinderungen mit zunehmendem Alter deutlich an.

Der in der neuen Schwerbehindertenstatistik ausgewiesene Rückgang der Zahl der Menschen mit Behinderungen darf nicht als Begründung dienen, um die Mittel im neuen Doppelhaushalt deutlich zu kürzen. Das würde nicht zum Bedarf passen, da die realen Ausgaben bislang nur geringfügig zurückgegangen sind. So fordert beispielsweise der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V., die Mittel zumindest so weit zu erhöhen, dass nicht ausgegebenes Geld vollständig auf die Betroffenen verteilt wird.

Weniger Menschen erhalten Hilfe

In Sachsen bekommen weniger Menschen mit Behinderung Geld vom Staat.
Das Geld heißt Nachteilsausgleich.
Das passiert seit 2020.
Die Zahl der Anträge steigt aber.

Weniger Menschen mit Sehbehinderung bekommen Geld.
Auch Familien mit schwerstbehinderten Kindern bekommen weniger Geld.
Die Zahl der gehörlosen Menschen mit Geld bleibt gleich.

Hilfe für Menschen mit Behinderung

Der Staat hilft Menschen mit Seh- und Hörbehinderung.
Er hilft auch Familien mit schwerstkranken Kindern.
Die Hilfe soll den Alltag leichter machen.

Das Geld ist zu wenig.
Es reicht nicht, um Nachteile auszugleichen.
Andere Bundesländer zahlen mehr Geld.

Forderungen der Linksfraktion

Die Linksfraktion will mehr Geld geben.
Sie will das Geld jedes Jahr an die Preise anpassen.
Sie hat das im Haushalt beantragt.

Das Landesblindengeld soll von 380 Euro auf 600 Euro steigen.
Der Nachteilsausgleich für Sehbehinderte soll von 100 Euro auf 250 Euro steigen.
Das Taubblindengeld soll von 700 Euro auf 1000 Euro steigen.

Der Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder soll von 120 Euro auf 200 Euro steigen.
Der Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen soll von 150 Euro auf 600 Euro steigen.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 sollen Geld bekommen.

Mehr Bedarf wegen Alter

Die Gesellschaft in Sachsen wird älter.
Mit dem Alter steigt das Risiko für Taubheit und Sehbehinderung.
Der Bedarf an Geld wird größer.

Kritik an Kürzungen

Die Zahl der Menschen mit Behinderung sinkt laut Statistik.
Das darf kein Grund sein, weniger Geld zu geben.
Die Ausgaben sind nur wenig gesunken.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband will mehr Geld.
Das Geld, das nicht ausgegeben wird, soll an die Betroffenen gehen.

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