Verfahrensstau bei Polizei und Staatsanwaltschaften wird länger - Tatverdächtige kommen vorzeitig frei
Die Anzahl offener Ermittlungsverfahren sächsischer Staatsanwaltschaften steigt immer weiter. Die regelmäßigen Anfragen von Rico Gebhardt, justiz- und innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion (zuletzt: Drucksache 8/5197) zeigen: Ende 2025 waren 47.584 Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte (sogenannte Js-Verfahren) offen. Das ist ein Plus von knapp 1.500 in nur einem Jahr und ein neuer Extremwert.
Noch Anfang der 2020er-Jahrer schwankte die Zahl um die 30.000. Oben drauf kommt im Moment noch eine Unmenge weiterer laufender Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Tatverdächtige (sogenannte UJs-Verfahren): Genau 34.022 waren es zum Jahresende - ein Plus von fast 4.000 Verfahren allein seit August 2025.
Der Punkt kommt, an dem die Staatsanwaltschaften selbst in schwerwiegenden Fällen nicht mehr hinterherkommen. Dafür gibt es Anzeichen: Im Jahresverlauf mussten, wie die Justizministerin einräumte, mindestens 14 Tatverdächtige vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Mit der Bearbeitung der Verfahren war das Beschleunigungsgebot verletzt worden - ein zentrales Prinzip des Rechtsstaats.
Der Verfahrensstau wird sich absehbar weiter verlängern. Die Detailauswertung der Kleinen Anfragen zeigt nämlich auch, dass parallel die Zahl der bei der Polizei laufenden Ermittlungsvorgänge - die früher oder später bei einer Staatsanwaltschaft landen werden - nach oben schnellt. Ende 2025 lag die Zahl der polizeilichen Verfahren bei über 90.000. Ende 2024 waren es „nur“ 83.000, die 2010er-Jahre hindurch pendelte der Wert um die 70.000er-Marke herum. Angesichts der drastischen pauschalen Personalabbau-Ziele der Staatsregierung ist eine Stärkung der Ermittlungsbehörden nicht zu erwarten.
Eine gute Alternative wäre daher die Entkriminalisierung überkommener Vorschriften. In Sachsen geht beispielsweise seit Jahren die Zahl der Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen stark zurück, wie eine weitere Anfrage zeigt. Der einschlägige Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs stellt unter anderem das Fahren ohne gültigen Fahrschein („Schwarzfahren“) unter Strafe. In Zeiten des „Deutschlandtickets“ ist das nicht mehr zeitgemäß, wie nun auch die amtlichen sächsischen Justiz-Daten nahelegen. Hatte es 2020 und 2021 noch deutlich über 3.000 rechtskräftige Urteile wegen Leistungserschleichung gegeben, waren es 2025 nur noch rund 1.100. Dem standen laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 - neuere Daten liegen noch nicht vor - mehr als 8.000 Verfahren gegenüber, die überwiegend zu nichts führen.
Eine Entkriminalisierung hätte daher doppelten Nutzen: Viele sinnlose Verfahren würden gar nicht erst eingeleitet und weder Polizei, noch Staatsanwaltschaften belasten. Zudem würde endlich die unsoziale Praxis enden, dass Menschen, die eine Geldstrafe nicht begleichen können, eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt wird.
Ermittlungsverfahren steigen
Die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren in Sachsen steigt.
Ende 2025 gab es 47.584 Verfahren gegen Beschuldigte.
Das sind 1.500 mehr als im Jahr davor.
Das ist ein neuer Höchstwert.
Es gibt auch viele Verfahren gegen unbekannte Täter.
Ende 2025 waren es 34.022 Verfahren.
Das sind 4.000 mehr als im August 2025.
Probleme bei der Bearbeitung
Die Staatsanwaltschaften kommen nicht mehr hinterher.
Mindestens 14 Tatverdächtige wurden zu früh aus der Haft entlassen.
Das verletzt das Gesetz zur schnellen Bearbeitung von Fällen.
Die Zahl der polizeilichen Verfahren steigt auch.
Ende 2025 gab es über 90.000 polizeiliche Verfahren.
Im Jahr 2024 waren es 83.000.
Früher waren es etwa 70.000.
Die Staatsregierung will Personal abbauen.
Eine Stärkung der Ermittlungsbehörden ist nicht geplant.
Vorschlag zur Entlastung
Man kann alte Gesetze abschaffen.
Das hilft den Ermittlungsbehörden.
Zum Beispiel das Gesetz gegen Schwarzfahren.
Früher gab es viele Urteile wegen Schwarzfahrens.
2020 und 2021 waren es über 3.000 Urteile.
2025 waren es nur noch 1.100 Urteile.
Die Polizei hatte 2024 über 8.000 Verfahren wegen Schwarzfahrens.
Viele Verfahren führen zu nichts.
Wenn man das Gesetz abschafft, gibt es weniger Verfahren.
Das entlastet Polizei und Staatsanwaltschaften.
Menschen müssen dann keine Ersatzfreiheitsstrafe mehr zahlen, wenn sie Geldstrafen nicht bezahlen können.
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