Stiftung Härtefall­fonds abgewickelt, zehntau­sende Ostdeutsche gingen leer aus – eine historische Gering­schätzung

Zum Jahresende 2025 wurde die Stiftung Härtefallfonds abgewickelt. Über sie konnten Rentnerinnen und Rentner, die in der DDR berufstätig waren und nach 1990 um einen Teil ihrer Rentenansprüche gebracht wurden, eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro beantragen. Die Bundesländer konnten der Stiftung beitreten und die Zahlung verdoppeln - das hatte die Linksfraktion 2023 beantragt, war aber bei der CDU-SPD-Grüne-Koalition abgeblitzt.

Die Linken-Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann und Sarah Vollath haben jetzt bei der Bundesregierung zur Bilanz nachgefragt. Demnach hat die Stiftung bis zum 4. Dezember 2025 an 57.100 Personen eine Einmalzahlung geleistet, die Gesamtausgaben liegen bei 162.757.500 Euro. Aus ihrem Budget waren zu diesem Stichtag noch 424.894.344,63 Euro vorhanden, die jetzt an den Bund und die beteiligten Länder zurückfließen. 2.739 Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung erhielten eine Einmalzahlung, die übrigen gingen an jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.

In Sachsen bekamen 730 Personen im Bereich Ost-West-Rentenüberleitung Geld. Die größte Gruppe davon sind Geschiedene (475), danach folgen frühere Beschäftigte der Reichsbahn (97), des Gesundheits- und Sozialwesens (91) sowie der Post (48). Hinzu kommen drei frühere Bergleute und zwei Balletttänzerinnen oder -tänzer. 14 Personen erhielten die Einmalzahlung, weil sie Angehörige gepflegt hatten. Der Fonds ist keine Erfolgsgeschichte! Unterstützt wurde nur, wer lediglich eine Rente auf Grundsicherungsniveau erhält. Zehntausende Ostdeutsche gingen leer aus, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Alle Bundesregierungen seit 1990 haben ihnen einen Teil ihrer Rente vorenthalten. Das ist eine Geringschätzung ostdeutscher Lebensleistung, die nun in die Geschichtsbücher eingeht.

Zum Hintergrund: Als das westdeutsche Rentensystem auf Ostdeutschland ausgedehnt wurde, verloren hunderttausende Menschen einen Teil ihrer Rentenansprüche. Das betrifft etwa Beschäftigte aus wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen, medizinischen und künstlerischen Berufen. Ehemalige Beschäftigte der DDR bei der Eisenbahn, der Post und in der Braunkohleveredelung sind dauerhaft schlechter gestellt als westdeutsche Kolleginnen und Kollegen. Besonders oft sind Frauen betroffen, beispielsweise Angestellte im Gesundheitswesen oder die nach DDR-Recht Geschiedenen.

Härtefallfonds beendet

Die Stiftung Härtefallfonds endet 2025.
Sie gab Geld an Rentner und Rentnerinnen aus der DDR.
Diese Menschen verloren nach 1990 Teile ihrer Rente.
Sie konnten 2.500 Euro einmalig bekommen.

Zahlen und Fakten

57.100 Menschen bekamen Geld vom Fonds.
Das Geld war insgesamt 162.757.500 Euro.
Über 424 Millionen Euro sind noch übrig.
Das Geld geht jetzt an den Bund und die Länder zurück.

2.739 Menschen aus der Ost-West-Rentenüberleitung bekamen Geld.
Andere waren jüdische Flüchtlinge und Spätaussiedler.

Zahlen aus Sachsen

730 Menschen in Sachsen bekamen Geld.
475 davon sind Geschiedene.
97 arbeiteten bei der Reichsbahn.
91 arbeiteten im Gesundheits- und Sozialwesen.
48 arbeiteten bei der Post.

3 waren Bergleute.
2 waren Balletttänzer und Tänzerinnen.
14 bekamen Geld, weil sie Angehörige pflegten.

Kritik am Fonds

Der Fonds half nur Menschen mit sehr wenig Rente.
Zehntausende Ostdeutsche bekamen kein Geld.
Sie haben ihr Leben lang gearbeitet.
Sie zahlten in die Rentenversicherung ein.
Die Politik hat ihnen einen Teil der Rente weggenommen.

Das ist eine Geringschätzung der Arbeit in Ostdeutschland.
Diese Ungerechtigkeit wird in die Geschichte eingehen.

Hintergrund zur Renten-Kürzung

Nach der Wende wurde das westdeutsche Renten-System in Ostdeutschland eingeführt.
Viele Menschen verloren einen Teil ihrer Renten-Ansprüche.
Das betrifft Menschen aus vielen Berufen.
Zum Beispiel aus Wissenschaft, Technik, Medizin und Kunst.

Ehemalige Beschäftigte bei der Eisenbahn, Post und Braunkohleveredelung sind schlechter gestellt.
Frauen sind oft betroffen.
Zum Beispiel Frauen im Gesundheits-Wesen und Geschiedene nach DDR-Recht.

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