Miethaushalte schützen, bevor es zu spät ist: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einschränken
Die Staatsregierung weigert sich weiter, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren und einen längeren Kündigungsschutz für betroffene Miethaushalte durchzusetzen. Leipzig und Dresden hatten den Freistaat wiederholt gebeten, entsprechende Verordnungen zu erlassen. In beiden Städten gilt der Wohnungsmarkt als angespannt, es wird viel Wohnraum verkauft.
Ministerin Regina Kraushaar will wie ihr Vorgänger Eigentümer schützen und lässt die Mieterinnen und Mieter im Stich. Diese bleiben insbesondere in Leipzig und Dresden von Verdrängung bedroht. Sie sind nicht geschützt, wenn ihre Mietwohnung in eine Eigentumswohnung verwandelt wird oder neue Vermieter sie per Eigenbedarfskündigung vor die Tür setzen, um eine höhere Rendite zu erzielen. Die Verkaufsdynamik vor allem im Altbaubestand bleibt in beiden Städten groß. Die Staatsregierung aber weigert sich beharrlich, die Miethaushalte zu schützen. Leipzig und Dresden haben mehrfach eingefordert, dass der Freistaat die nötigen Rechtsverordnungen erlässt. So ließen sich Umwandlungen erschweren und der Kündigungsschutz ausdehnen.
Im Sommer 2026 soll ein Gutachten zur Frage vorgelegt werden, welche sächsischen Kommunen einen „angespannten Wohnungsmarkt“ aufweisen. Das ist ein richtiger Schritt, der aber viel zu spät kommt. Für die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung ist längst festgestellt, dass dieser Zustand in Leipzig und Dresden besteht. Auch im Umland steigen die Mieten: Die Antwort auf meine Anfrage zeigt auch, dass der Wohnungsmarkt in den Gemeinden Belgershain und Borsdorf nahe Leipzig angespannt ist. Auch hier müssen Mieterschutz-Instrumente ergriffen werden!
Zum Hintergrund: Das Umwandlungsverbot in § 250 BauGB erschwert es in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gemäß § 201a BauGB, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Zusätzlich kann die Kündigungssperrfrist für betroffene Miethaushalte gemäß § 577a Absatz 2 Satz 2 BGB von drei auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Für beide Regelungen ist eine Verordnung des Freistaats notwendig. Leipzig hat diese zum ersten Mal 2021 und Dresden 2023 beantragt.
Umwandlung von Wohnungen
Die Staatsregierung schützt Mieter nicht genug.
Sie erlaubt weiter, dass Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen werden.
Das ist besonders in Leipzig und Dresden ein Problem.
Viele Wohnungen werden verkauft.
Mieter verlieren ihre Wohnung.
Schutz für Mieter fehlt
Ministerin Kraushaar schützt die Eigentümer.
Mieter bleiben ohne Schutz.
Sie können ihre Wohnung verlieren.
Das passiert, wenn Vermieter die Wohnung selbst nutzen wollen.
Oder wenn sie mehr Geld verdienen wollen.
Wohnungsmarkt in Leipzig und Dresden
Der Wohnungsmarkt ist angespannt.
Viele Wohnungen sind Altbauten.
Viele Wohnungen werden verkauft.
Die Staatsregierung will Mieter nicht schützen.
Leipzig und Dresden fordern Schutz für Mieter.
Gutachten und Schutzmaßnahmen
Im Sommer 2026 kommt ein Gutachten.
Es zeigt, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist.
Das Gutachten kommt zu spät.
Leipzig und Dresden haben schon bewiesen, dass der Markt angespannt ist.
Auch Gemeinden nahe Leipzig haben hohe Mieten.
Gesetze zum Schutz der Mieter
Es gibt Gesetze gegen Umwandlung von Wohnungen.
Sie gelten in angespannten Wohngebieten.
Mieter können länger in der Wohnung bleiben.
Der Freistaat muss diese Gesetze erlauben.
Leipzig hat 2021 eine Erlaubnis beantragt.
Dresden hat 2023 eine Erlaubnis beantragt.
Die Staatsregierung lehnt ab.
Mieter brauchen mehr Schutz.
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