Entwurf für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz nachbessern - Große Anfrage der Linksfraktion offenbart Defizite
Der Landtag hat über die Große Anfrage der Linksfraktion „Geschlechtsspezifische Gewalt“ diskutiert. Aus den Antworten lässt sich viel lernen, auch für das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Sächsischen Gewaltschutzgesetz.
934 Frauen mit insgesamt über tausend Kindern mussten 2024 von einem sächsischen Frauen- und Kinderschutzhaus abgewiesen werden. Das ist die bittere Realität, die unsere Anfrage einmal mehr sichtbar gemacht hat. Die Istanbul-Konvention schreibt vor, dass Sachsen 404 Schutzplätze vorhalten muss. Nicht einmal die Hälfte ist vorhanden. Auch die Beratungsstellen schaffen es nicht mehr, alle Anfragen zu bewältigen. Allein in Leipzig wurden im letzten Jahr 1.900 Beratungsanfragen abgewiesen.
Wie kann es sein, dass Frauen mit ihren Kindern vor einem gewalttätigen Partner fliehen und dann keine Hilfe bekommen? Im schlimmsten Fall müssen sie zurückkehren. Das Problem häusliche Gewalt wächst seit Jahren. Mehr als 10.000 Fälle wurden 2024 in Sachsen registriert. Die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen. Auch die Fallzahlen sexualisierter Gewalt, also Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und Stalking, sind in den letzten Jahren teils deutlich gestiegen. Gewalt gegen Frauen, queere Personen und Minderjährige ist kein Schicksal. Sie ist vermeidbar, wenn der politische Wille da ist.
Vor anderthalb Jahren beschloss der Bundestag das Gewalthilfegesetz. Es kann ein Meilenstein sein, denn das Gesetz gibt Frauen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz und auf Beratung. Die Kapazitäten müssen ausgebaut werden. Den Fahrplan dafür soll ein Sächsisches Gewalthilfegesetz bilden, dessen Entwurf seit kurzem vorliegt. Unsere Anfrage zeigt, wo es nachgebessert werden muss.
Ergänzt werden muss das Thema digitale Gewalt als eigenständiges Problem - mit klaren Definitionen, Schutzmechanismen und vorbeugenden Maßnahmen. Die Fallzahlen steigen seit Jahren massiv - vor allem geht es um Stalking per App, Bedrohungen über soziale Medien, die Erstellung und Verbreitung intimer Bilder oder die Drohung damit.
Verankert werden muss der verbindliche Anspruch auf Schutzplätze, Barrierefreiheit und Betroffenenbeteiligung. Minderjährige und queere Betroffene müssen in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden und Anlaufstellen erhalten. Finanziert werden müssen die Maßnahmen schon mit dem nächsten Doppelhaushalt. Mit Prävention lässt sich viel erreichen, sofern genug Geld vorhanden ist!
Gewalt gegen Frauen und Kinder
Viele Frauen und Kinder brauchen Schutz.
934 Frauen und ihre Kinder wurden 2024 abgewiesen.
Es gibt nicht genug Schutz-Plätze in Sachsen.
Sachsen braucht 404 Schutz-Plätze laut Istanbul-Konvention.
Es gibt weniger als die Hälfte davon.
Beratung und Hilfe fehlen
Viele Frauen suchen Beratung.
In Leipzig wurden 1900 Beratungs-Anfragen abgelehnt.
Frauen bekommen oft keine Hilfe.
Manche müssen zurück zu gewalttätigen Partnern.
Gewalt nimmt zu
2024 gab es über 10.000 Fälle von häuslicher Gewalt in Sachsen.
Viele Fälle werden nicht gemeldet.
Sexual-Gewalt nimmt auch zu.
Gewalt gegen Frauen, queere Personen und Kinder ist vermeidbar.
Neues Gesetz soll helfen
Der Bundestag hat ein neues Gewaltschutzhilfegesetz beschlossen.
Ab 2032 haben Frauen einen Rechts-Anspruch auf Schutz-Platz und Beratung.
Sachsen will ein eigenes Gesetz machen.
Der Entwurf muss verbessert werden.
Digitale Gewalt als Problem
Digitale Gewalt muss im Gesetz stehen.
Digitale Gewalt ist zum Beispiel Stalking per App.
Auch Bedrohungen in sozialen Medien gehören dazu.
Intime Bilder werden oft ohne Erlaubnis verbreitet.
Das Gesetz braucht Schutz und Vorbeugung dagegen.
Wichtige Forderungen
Das Gesetz muss Schutz-Plätze verbindlich machen.
Es muss barrierefrei sein.
Betroffene sollen mitreden können.
Kinder und queere Personen brauchen Schutz und Hilfe.
Das Geld dafür muss bald da sein.
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