Zeitplan der Koalition beim Polizeigesetz ist wohl geplatzt – Bartl: Rechte der Opposition im Gesetzgebungsverfahren achten!

Erst vor wenigen Tagen hatten sich CDU und SPD auf Änderungen an ihrer Polizeirechts-Novelle geeinigt. Das Resultat ist ein 26-seitiger Änderungsantrag beider Fraktionen zum Gesetzentwurf der Staatsregierung, der erst gestern eingereicht wurde – also einen Tag vor den heutigen Ausschusssitzungen. Die Landtagsverwaltung hat sich der Rechtsauffassung der Linksfraktion angeschlossen, dass ein solches Hauruck-Verfahren höchstwahrscheinlich die Rechte der parlamentarischen Opposition verletzt. Deshalb ist die Polizeirechts-Novelle heute von der Tagesordnung des Verfassungs- und Rechtsausschusses sowie des Haushalts- und Finanzausschusses abgesetzt worden. Ursprünglich sollte die Novelle im März im Plenum verabschiedet werden. Daraus wird nun wohl nichts.

Der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Klaus Bartl, erklärt:

„Im Gesetzgebungsverfahren muss Waffengleichheit zwischen Regierung und Opposition herrschen. Seit Monaten streiten CDU und SPD über die neuen Polizeigesetze – und nun wollen sie extrem kurzfristig weitreichende Änderungen an dem sehr komplexen Gesetzeswerk vornehmen. Wir sind der Auffassung, dass dazu eine erneute Sachverständigenanhörung notwendig ist, und haben sie beantragt (Antrag hier). Morgen muss der Innenausschuss darüber entscheiden. Sollte unser Antrag auf Anhörung abgelehnt werden, werden wir das auf dem Wege der Organklage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof angreifen.

Die erneute Verzögerung mag für CDU und SPD ärgerlich sein, aber sie ist selbstverschuldet. Aus unserer Sicht tritt kein Schaden ein, wenn die geplanten tiefen Eingriffe in die Grund- und Bürgerrechte nicht schon im März von der Landtagsmehrheit verabschiedet werden.“

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