„Wohnortnahe stationäre Gesundheitsversorgung sichern – Krankenhäuser auskömmlich finanzieren“

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

der vorliegende Antrag der AfD demonstriert anschaulich, was dabei herauskommt, wenn man sich mit einem Thema befasst, welches man inhaltlich nicht annähernd durchdrungen hat.

Sie wollen mit Ihrem Antrag laut dem Titel die „Wohnortnahe stationäre Gesundheitsversorgung sichern“, bringen aber in dem selbigen keinen echten Vorschlag, wie das funktionieren kann. Das ist so typisch für den rechten Populismus: Schlagworte, aber keinen Inhalt liefern.

So, meine Damen und Herren von der AfD, kann man jedoch keine ernsthafte Politik betreiben.

Wer denkt, er könne Krankenhäuser absichern, indem er nur kräftig in die Investitionsförderung rein pumpt, scheint nicht zu verstehen, dass Krankenhäuser komplexe Einrichtungen sind, dass sie nur funktionieren, wenn in allen Bereichen ausreichend ankommt. Das ist mit ihrem Antrag nicht annähernd gewährleistet.

Daher ist es geradezu lächerlich, wenn Sie am 27. Mai 2016 unseren Antrag „Krankenhäuser zukunftsfest machen – Finanzierung von Betriebs- und Investitionskosten spürbar verbessern!“ mit den Worten ablehnen – ich zitiere:
„Wir werden Ihrem Antrag […] nicht zustimmen, weil […]dieser Antrag in Teilen zu kurz greift.“ und dann hier einen Antrag präsentieren, der noch nicht mal springen kann.
Das ist Realsatire. Man könnte darüber lachen, wenn es sich bei diesem Thema nicht um ein solch ernstes handeln würde.

Kommen wir zu Punkt I:

Hier wollen Sie wissen, wie hoch der Investitionsstau bei den Sächsischen Krankenhäusern ist.

Zwei Minuten Recherche hätten gereicht, um zu erfahren, dass die Krankenhausgesellschaft im Jahr 2016 Etwas aktueller berichtete die LVZ im November 2017, dass allein im Uniklinikum Leipzig ein Investitionsstau in Höhe von 145 Millionen Euro besteht[2].

Laut der Sächsischen Staatsregierung besteht gar kein Investitionsstau.
Die Wahrheit liegt, wie so oft, irgendwo dazwischen, wobei ich mich eher auf die Zahlen der Krankenhausgesellschaft verlasse.

Zu Arabisch zwei unter Punkt I hat Ihnen die Staatsregierung in der Stellungnahme ausreichend gesagt, ist aber nochmal ein Beleg dafür, wie weltfremd Ihr Antrag daher kommt.

Unter Arabisch 3 jedoch offenbaren Sie dann komplett, dass Sie von dem Thema rein gar nichts verstehen.

Da wollen Sie wissen, wie viele Patienten aus anderen Bundesländern in sächsischen Krankenhäusern und wie viele sächsische Patienten in anderen Bundesländern in Krankenhäusern behandelt werden.

Und daraus wollen Sie dann was genau ableiten?

Wo ist die Relevanz zum Thema Investitionen?

Bezahlt wird schließlich nach Diagnose und nicht nach Wohnort.
Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass sich Patienten das Krankenhaus für eine Behandlung aussuchen dürfen und dass es zwischen den Bundesländern keine Mauern, Zäune und Grenzen gibt.
Aber einer Partei, der das Grundgesetz nicht einmal im Ansatz bekannt ist, muss man wohl solche geistigen Aussetzer einfach nachsehen. Mit der Gesetzeskunde ist es da eben nicht sonderlich weit.

In Ihrem Antrag unter Punkt römisch 2 fordern Sie eine auskömmliche Investitionsfinanzierung.
Allein für die laufenden Investitionen wären 200 Millionen Euro notwendig.
Wenn dann noch ein Investitionsstau von mindestens 350 Millionen Euro abgearbeitet werden soll, dann sind wir schon bei deutlich mehr.
Hier bleiben Sie aber unkonkret und haben keinen Vorschlag zur Höhe oder Finanzierbarkeit.

Unter Punkt römisch drei begehen Sie dann denselben Fehler wie die von Ihnen so oft kritisierten etablierten Parteien. Sie halten an der Pauschalförderung unter weiterer Anwendung des DRG-Systems fest.

Dieses System übt jedoch nur unnötig ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser aus, ohne wirklich zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung bei Patientinnen und Patienten zu führen.

Qualität kann man nicht verbessern, indem man schlechte Qualität einfach noch schlechter bezahlt.

Ansonsten führt ein solches Vorgehen nur zu weiteren Krankenhausschließungen.
Will man Qualität wirklich verbessern, dann muss man Geld oben drauf legen.

An diesem Punkt zeigt sich, dass die AfD eben keine Alternative ist – Sie irrt nämlich denselben Fehlurteilen hinterher, wie es so manche von ihr gescholtenen Alt-Parteien schon seit Jahren machen.

Unter Punkt IV fordern Sie eine Mindestinvestitionsquote, obwohl diese unsinnig ist, da man dann für überplanmäßige, größere Investitionen keinen Spielraum hat, wenn man da strikt deckelt.
Sie verlieren auch über deren Höhe kein einziges Wort.2015 lag beispielsweise die Investitionsquote in Sachsen bei 3,2 Prozent und somit unter dem Bundesdurchschnitt von 3,3, Baden-Württemberg ist mit 4,3 Prozent Spitzenreiter.
Aber Investitionen allein bringen noch keine gute Versorgung.


[2] http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsens-Kliniken-senden-Notruf-Geraete-veraltet-kein-Geld-fuer-IT-Technik

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