Wehner: LINKE macht mit Inklusionsgesetz-Entwurf Druck, damit CDU/SPD-Koalition Kurs auf barrierefreies Sachsen nimmt
Zur Einbringungen des Entwurfes eines „Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz, Parlaments-Drucksache 6/13144) erklärt Horst Wehner, Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für Inklusion (Redeauszüge):
Vor etwa fünf Jahren hatten wir am 16. Mai 2013 in diesem Hause die 1. Lesung eines gemeinsam mit der Fraktion der SPD ausgearbeiteten Gesetzentwurfes mit eben diesem Titel.
Der heute erneut eingebrachte Gesetzentwurf ist leider immer noch notwendig. Er hat zudem sehr wenig von seiner Aktualität verloren. Heute wie vor fünf Jahren sind darin gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention Grundsätze der gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen zusammengetragen. Er erfasst Ziele und Erfordernisse für wesentliche Bereiche des Lebens. Er enthält Paragrafen, mit denen es Betroffenen leichter werden würde, die ihnen zustehenden Rechte geltend zu machen und durchzusetzen.
Wenngleich uns bekannt ist, dass in der Staatsregierung an einem Entwurf zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz gearbeitet wird, können wir nicht sicher sein, dass dieser es überhaupt bis zu einer Drucksache in den Landtag schafft. Der Grund für unsere Zweifel beruht auf langjähriger negativer Erfahrung. So war ein Grund für die Ablehnung des Gesetzentwurfes in der 5. Wahlperiode, dass erst das angekündigte Bundesteilhabegesetz (BTHG) abgewartet wird, bevor der Entwurf für ein Sächsisches Inklusionsgesetz auf den Weg gebracht werden würde. So steht es dann ja auch in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD in Sachsen aus dem Jahr 2014. Bekanntlich ist das BTHG Ende Dezember 2016 beschlossen worden. Es ist also wieder mehr als ein Jahr vergangen, ohne dass von der Staatsregierung ein Entwurf für ein Sächsisches Inklusionsgesetz vorgelegt wurde. Jedenfalls gibt es noch keinen Referentenentwurf. Ehrlich gesagt, ich empfinde das als Versagen dieser Staatsregierung in diesem Politikbereich. Wir beabsichtigen mit unserem Gesetzentwurf also auch, Druck auf die Koalition und die Regierung zu machen, damit endlich ein Entwurf in den Landtag kommt.
Wenn wir uns vor Augen führen, dass als barrierefrei nur solche baulichen und sonstigen Anlagen, Fahrzeuge, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Kommunikationssysteme, akustische und visuelle Informationsquellen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wozu auch die erschlossene Landschaft gehört, gelten können, die für Menschen unabhängig von der Art der Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind, dann bekommen wir eine gewisse Ahnung davon, welche Veränderungen oder Anpassungen noch bevorstehen.
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