"Unterstützung für Wirtschaftsbetriebe in besonders kriminalitätsbelasteten Regionen"

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

Die AfD suggeriert mit dem Thema des Antrags eine besondere Sorge um besonders durch Kriminalität belastete Wirtschaftsbetriebe. „Titel“.

Wer den Antrag dann in der Substanz prüft, ist mehr als verwundert, dass es um Wirtschaftsbetriebe in Grenznähe, und ausschließlich um diese geht. Alle Wirtschaftsunternehmen außerhalb einer grenznahen Zone von 30 km fallen nicht in diese Förderung, die von der AfD begehrt wird. Warum aber nicht?

Ein Blick in die PKS zeigt ein deutliches Bild. Bei der Kategorie „Diebstahl unter erschwerenden Umständen in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen – Nach Fallzahlen 100.000 Einwohner“ sieht es so aus:

1995 – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge – Platz6, Mittelsachsen – Platz 7, Görlitz – Platz 10, Erzgebirge – Platz 12, Vogtland – Platz 13,

2016 – Görlitz – Platz 5, Vogtland – Platz 9, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge – Platz 10, Erzgebirge – Platz 11, Mittelsachsen – Platz 13.

Ein vergleichbares Bild in den dazwischenliegenden Jahren. Das heißt im vorderen Bereich der Kriminalitätsbelastung liegen andere Kreise und kreisfreie Städte, also andere Betriebe. Bei Ihnen kommen Leipzig, Dresden und Chemnitz nicht mal in Erwägung, die Unternehmen dort sind stabil bei der Kriminalitätsbelastung an erster Stelle dabei.

Warum die AfD sich auf die grenznahen Gebiete bezieht, verrät sie und nicht einmal in der Begründung. Die AfD stützt den Antrag aber eben nicht auf die PKS, sondern vielmehr auf Sicherheitsbefragungen der Handwerkskammer Dresden und eine Studie von Prof. Sterbling von der Fachhochschule der sächsischen Polizei in Rothenburg.

Das ist methodisch und damit inhaltlich ein schwieriges Vorgehen: Die Studie der Handwerkskammer 2016 sagt: „Von Seiten der Handwerkskammer Dresden wurden 2 171 Handwerksbetriebe aus den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der sächsischen Landeshauptstadt Dresden um Rückmeldung gebeten. Davon haben sich 200 Betriebe im Kammerbezirk Dresden an der Befragung beteiligt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 9 %“ (S. 4). Übrigens fehlen die Landkreise Mittelachsen, Erzgebirgskreis und Vogtland in dieser Erhebung. Die Datenbasis ist aufgrund des Vorgehens nicht repräsentativ, es haben sich Unternehmen mit Anliegen zurück gemeldet, nicht alle. Aufsuchende Untersuchungen sind da zielführender.

Auch die Studie „Sicherheitslage im Wirtschaftsbereich Handwerk des Landkreises Görlitz 2016“ ist schwierig. Es wird nur ein Landkreis abgefragt, daraus kann man nicht Schlussfolgern, dass grenznahe Regionen besonders stark von Eigentumskriminalität betroffen sind. Bei dieser Studie handelt es sich zwar um eine Vollerhebung, das Problem bleibt aber auch hier, die postalische Abfrage: „Vollerhebung unter 3.500 Handwerksunternehmen im Landkreis Görlitz im April 2016 783 Handwerksunternehmen haben sich an der Befragung beteiligt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 22 Prozent.“ (S.1)

Warum also ist dieser Antrag jetzt so wichtig, dass der Sächsische Landtag ihn beschließen sollte? Wer die Studien der Handwerkskammer in den vergangenen Jahren heranzieht, stellt fest, dass es keine besorgniserregende Explosion von Diebstählen aus den Unternehmen in den grenznahen Regionen gibt. Auch hier spricht über die Jahre die PKS eine deutliche Sprache.

Fazit:

1. Inhalt stimmt nicht mit dem Titel überein (besonders betroffen vs. grenznahe)

2. Die empirische Datengrundlage ist mangelhaft

3. Der Antrag kann nicht belegen warum gerade jetzt eine besondere Förderung notwendig wäre (verschärfte Notlage

4. Der Antrag ist teilweise rechtswidrig, wie die Staatsregierung es in der Stellungnahme zutreffend dargestellt hat.

Es bleibt der Schluss: Es drängt sich das Gefühl auf, dass hier ihre Ressentiments gegen vermeintlich „kriminelle Ausländer“, die wegen offener EU-Grenzen in Grenznähe auf Raubzug sind, zum Besten geben, damit Ängste schüren und dann abstruse Lösungen anbieten und zugleich so tun, als kümmerten Sie sich.

Wir machen da nicht mit und lehnen den Antrag ab.

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