„Umsetzung des ‘Paktes für den Rechtsstaat‘ einfordern – Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Sachsen nachhaltig sichern!“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter den Bundesländern zur Aus- bzw. Belastung der Justiz verursachte zum Jahreswechsel 2018/2019 erheblichen Wirbel und wurde von unzähligen regionalen und überregionalen Medien aufgegriffen. – So schrieb z. B. die Legal Tribune Online am 2. Januar:

„Das neue Jahr beginnt aus Sicht der Justiz nicht unter guten Vorzeichen. Sie arbeitet in vielen Teilen Deutschlands an der Belastungsgrenze.“

Ursächlich hierfür sei die zu geringe Personalausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften bei gleichzeitig aufwendiger werdenden Verfahren, vor allem in Strafsachen. Dies führe dazu, dass sich Verfahren in die Länge zögen oder gar eingestellt werden müssten. Immer häufiger könne auch kapitaler Delikte verdächtigen Untersuchungsgefangenen nicht mehr fristgerecht der Prozess gemacht werden. Tatsächlich mussten allein in Sachsen nach unserem eigenen Staatsministerium der Justiz bis Mitte Dezember 2018 14 Untersuchungsgefangene nach Überschreiten der 6-Monatsfrist freigelassen werden.

Erschwerend zur jetzt schon angespannten Personalsituation kommt hinzu, dass, worauf jüngst gerade wieder der Deutsche Richterbund mit großem Nachdruck aufmerksam machte, eine Pensionierungswelle auf die Rechtspflege zurollt: Bundesweit gehen bis 2030 etwa 40 Prozent aller Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Pension. Für Sachsen liegen die Zahlen um nochmal fast 10 Prozent höher.

Die Nachwuchsfindung für die bundesdeutsche Justiz gestaltet sich dabei schon jetzt schwierig, u. a. weil für Juristinnen und Juristen nach ihrem Studienabschluss ein Job in der freien Wirtschaft finanziell und bezüglich der sonstigen Arbeitsbedingungen deutlich attraktiver ist als eine Anstellung im juristischen Staatsdienst, der in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Opfer überbordender Sparpolitik gewesen ist und unter Personalmangel, hoher Arbeitsbelastung und einer vielfach veralteten technischen Ausrüstung leidet.

Auch ein gutes Stück infolge dessen schwindet nach den Erkenntnissen der Meinungsforscher das Vertrauen der Deutschen in den Rechtsstaat. Die WELT – nun wahrlich kein linker Stimmungsmache verdächtiges Blatt -, berichtet in der Ausgabe vom 24.01.2019 unter dem Aufmacher: „Wie wir das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren“ über die vielfältigen Anzeichen, wonach die Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik in einer Vertrauenskrise steckt. – Wörtlich:

„Die Zahlen sind schockierend. Nur noch 39 Prozent der Ostdeutschen und 56 Prozent der Westdeutschen sind einer Allensbach-Umfrage zur Folge überzeugt, dass die deutschen Gerichte unabhängig urteilen.

Sie zeigen einen ganz massiven Vertrauensverlust in den Rechtsstaat. Die Ursachen sind vielfältig. Es gibt handfeste politische Gründe für die Krise. Es geht – wie fast immer – auch ums Geld.“

Und damit sind wir auch direkt beim Thema. Unter dem Eindruck dieses politischen Wetterleuchtens hatte die große Koalition bei ihrem Antritt im vergangenen Jahr einen „Pakt für den Rechtsstaat“ qua Koalitionsvertrag versprochen, welcher u. a. die Schaffung von nochmals weiteren 15.000 Stellen bei der Polizei und sonstigen Sicherheitsbehörden und von 2000 zusätzlichen Stellen für Richterinnen und Richter in Bund und Ländern nebst Folgestellen vorsehen soll.

Allerdings ziehen sich die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern, zu deren Kernkompetenz die Justiz gehört, seitdem immens in die Länge. Wenn man der in der Summe eher schmalen Berichterstattung der Medien glauben darf, dann insbesondere, weil der Bund betreffs seiner vollmundigen Ankündigung, einen substanziellen und auch nachhaltigen Beitrag zur personellen Stärkung der Justiz zu leisten, ausbüchsen will.

So wurde Mitte November letzten Jahres im Rahmen der Justizministerkonferenz bekannt, dass der Bund tatsächlich nur eine Einmalzahlung von 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen will, was, wenn man bedenkt, dass sich für einen Stellenaufwuchs in der angekündigten Größenordnung allein für einen mittelfristigen Zeitraum von 10 Jahren 4 Milliarden Euro Kosten ergeben würden, nicht mehr als eine mickrige Geste gegenüber den Ländern wäre.

Zudem stellt sich der Bund offensichtlich ein Verrechnungsmodell vor, das zum Teil bereits durch die Länder aus eigener Kraft geschaffene bzw. eingestellte Stellen für die Jahr 2017 bis 2021 mitverrechnet. Hier ist der Bund also von vornherein darauf aus, sich mit fremden Federn zu schmücken. Dass das alles im vergangenen Herbst den Unmut der Landesjustizminister erregt hat, verstehen wir.

Natürlich ist unbestritten, dass die Länder in diesem Pakt nicht nur die „Nehmer“ sein können, sondern einen der Größe des Vorhabens „Rechtsstaatssanierung“ angemessenen Beitrag leisten müssen. Dazu hat sich Sachsen bereits im Dezember zur Aussprache zum Justizhaushalt für 2019/2020 in diesem Hohen Haus anständig auf den Weg gemacht, wenngleich auch für uns noch deutlich Luft nach oben ist.

Wenn aber nun der Bund, wie letzte Woche medial berichtet geworden ist, auf diesen vergleichsweise minimalen 220 Millionen Euro an Einmalzahlung für den Rechtsstaatspakt beharren will und selbst diese Summe nur in Tranchen in Abhängigkeit nachgewiesener Vorleistungen der Länder zahlen will – eine erste Tranche zu 110 Millionen Euro soll fließen, wenn die Länder in ihrer Gesamtheit die ersten 1.000 der vereinbarten 2.000 Zusatzstellen geschaffen und einen Bericht darüber vorgelegt haben; die zweite Tranche dann, wenn wiederum die Länder in einem zweiten Bericht dokumentieren können, dass sie bis zum 31. Dezember 2021 dann insgesamt 2000 Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen und besetzt haben – droht die Sache zu einer völlig unseriösen Mogelpackung zu verkommen.

Da ist es völlig berechtigt, wenn etwa der Hamburger Justizsenator Till Steffen (GRÜNE) gegenüber Legal Tribune Online (LTO) – einem journalistisch gestalteten Online-Magazin zu rechtlichen Themen – laut dessen Ausgabe vom 23. Januar 2019 anmerkt:

„Der Bund will sich die Leistungen der Länder mit einem Verrechnungsmodell auf das eigene Konto gutschreiben und sich als Gegenleistung mit ein paar Peanuts aus seinem Versprechen freikaufen. (...) Der Bund lässt die Länder im Stich und die müssen zusehen, wie sie die Mittel die weitere notwendige Stärkung des Rechtsstaats alleine finanzieren können.“

Wir sind auch mit unserem Antrag ja heute absolut up to date. Was wir selbst nicht wussten, als wir ihn auf die Tagesordnung brachten: Morgen, am 31. Januar findet eine Besprechung der Kanzlerin mit den Länderregierungschefs maßgeblich zur Thematik „Pakt für den Rechtsstaat“ statt. Es ist dies die Nachholung einer Beratung auf Spitzenebene, die ursprünglich schon am 4. Dezember letzten Jahres stattfinden sollte, aber nicht zustandekam, da Angela Merkel an diesem Tag zur Teilnahme an den Trauerfeierlichkeiten für den kurz zuvor verstorbenen Ex-Präsidenten der USA Georg H. W. Bush in Washington weilte.

Morgen soll mithin der „Pakt für den Rechtsstaat“ als zentrales Projekt der Großen Koalition endlich besiegelt werden. Das geht, so verschiedene Medien in den letzten Tagen, darunter auch das „Handelsblatt“ in seiner Ausgabe vom 25.01.2019, aus einem aktuellen Beschlussvorschlag für die Besprechung der Kanzlerin mit den Regierungschefs der 16 Bundesländer hervor. Das Handelsblatt zitiert aus diesem Vorschlag:

„Damit Justiz und Polizei ihre Aufgaben in Zukunft noch effektiver erfüllen können, vereinbaren Bund und Länder einen \'Pakt für den Rechtsstaat\' ... Die Umsetzung des Paktes gehört zu den zentralen gemeinsamen Gestaltungsaufgaben von Bund und Ländern in dieser Legislaturperiode des Bundes, um den Rechtsstaat nachhaltig und auf Dauer zu stärken.“

Kanzlerin und Länderchefs wollen demnach, so weiter wörtlich:

„... Die Bedeutung des Rechtsstaats für die \'demokratische Gesellschaft\' unterstreichen.“

Was wir mit unserem Antrag und der heutigen Debatte hierüber wollen und im Kern anstreben, ist zum einen, dass der Landtag schon heute ins Bild gesetzt wird, mit welcher Verhandlungsposition der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer in das morgige Spitzentreffen mit der Bundeskanzlerin geht, respektive welche Grundpositionen und roten Linien Sachsen in dieser Beratung vertritt. Hier erwarten wir natürlich, dass die Staatsregierung im Sinne auch unseres Antrages mit aller Vehemenz für eine nachhaltige Finanzierung tatsächlich neuer Stellen in der Justiz durch den Bund eintritt.

Aus unserer Sicht wäre es gut und richtig, wenn sich Sachsen im Grundsätzlichen auf die Positionen stellt, die das Land Nordrhein-Westfalen in seinem schon am 3. Juli vergangenen Jahres im Bundesrat eingebrachten Entschließungsantrag vertritt, der den „Pakt für den Rechtsstaat“ ausdrücklich begrüßt und unter der Betonung, dass die Gewährleistung eines funktionierenden Rechtsstaates im Bund und in den Ländern von zentraler Bedeutung für die Sicherheit, Freiheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger ist, den Bund auffordert, auch die für einen handlungsfähigen Rechtsstaat tatsächlich erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Und zum Anderen bezweckt unser Antrag und seine Thematisierung hier und heute natürlich gleichermaßen die Verabredung mit der Staatsregierung, dass der Sächsische Landtag, der mit diesen schwergewichtigen rechtspolitischen und hochgradig haushaltsrelevanten Fragen im Kernbereich dessen legislativer Gewalt berührt wird, unverzüglich nach der Beratung der Länderregierungschefs mit der Bundeskanzlerin vom erreichten Ergebnis in Kenntnis, ins Bild gesetzt wird.

Das umso mehr, als nach letzten Verlautbarungen bei der morgigen Besprechung auf der Spitzenebene der „Pakt für den Rechtsstaat“ in einem komplexen Zusammenhang verhandelt wird, nämlich im Kontext mit dem Digitalpakt und dazu im Raum stehenden streitigen Grundgesetzänderungen.

Wir wüssten beim besten Willen nicht, was dagegen spricht, unseren Antrag, der in bester Rechtsstaatsabsicht eingebracht ist, wohlwollend zu debattieren und ihm dann zuzustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Schlusswort:

Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen!

Kollege Modschiedler, dass ich nicht immer ganz darauf vertraue, was der Präsident oder früher der Generalsekretär macht, hängt mit meinem ersten Leben zusammen. Wir haben auch immer gedacht, das macht das Politbüro. Das geht nicht immer auf.

(Heiterkeit und Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Kollegin Meier hatte den Finger drauf. Wir wollten mit dem Antrag niemanden provozieren. Wir wollten auch niemanden in irgendeiner Form verdächtigen. Wir wollten nur wissen, wie die Position des Freistaates in den Verhandlungen ist, wenn morgen die Länderchefs mit der Bundeskanzlerin verhandeln, nachdem sich die ganze Sache seit nunmehr über einem Jahr hinzieht. Der Pakt sollte eigentlich bereits im Juli 2018 unterschrieben werden. Dann sollte er am 4. Dezember unterschrieben werden. Es war ein tragischer Hintergrund, es ging nicht.

Als Abgeordneter dieses Hauses, das die Staatsregierung kontrolliert, nicht umgekehrt, will ich schon wissen, was die Position der Staatsregierung ist, wenn sie morgen ins Rennen geht. Ich bin auch dankbar dafür, dass uns die Staatsregierung sogar vorfristig kurz ins Bild setzt, mit den ergänzenden Bemerkungen ebenso. Aber dass wir immer warten müssen, ob und in welchem Zeitabstand wir als Parlament nach der Maßnahme ins Bild gesetzt werden, ist nicht mein Verständnis vom Abgeordnetenmandat und schon gar nicht als Vertreter der Opposition.

(Beifall bei den LINKEN – Martin Modschiedler, CDU: Das ist der richtige Nachsatz!)

Ich habe bei dem Problem ein wenig die Sorge, dass fatale Wege nicht außer Auge sind. Mich hat durchaus beunruhigt – deshalb habe ich sogar den Chef der Staatskanzlei ansprechen wollen -, dass der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag im Kontext mit der Debatte um den Pakt für den Rechtsstaat sagt: Na ja, das Geld ist das eine. Das müssen wir verhandeln. Das andere ist, wir müssen vielleicht auch am Strafprozessrecht etwas tun.

Dann kommt er um die Ecke und will – schlicht und ergreifend auf den Punkt gebracht – die Verteidigerrechte abbauen. Er will zum Beispiel für die Zukunft bei Befangenheitsanträgen, dass nicht mehr unterbrochen, sondern weiterverhandelt wird, damit die Verfahren schneller gehen.

Ganz klein wenig auch in dem Kontext: Ich bin für einen differenzierten Standpunkt zu einem beschleunigten Verfahren. Aber das beschleunigte Verfahren, dass hier in der Stellungnahme der Staatsregierung steht als ein Weg zur Stärkung des Rechtsstaates, ist natürlich unter den Praktikern wie Theoretikern im Strafrecht hoch umstritten. Es ist nämlich ein Verfahren, was immens die rechtsstaatlichen Verteidigungsinstrumente verkürzt. Es gibt nur einen Tag Ladungsfrist statt sieben. Es gibt die Möglichkeit, ohne schriftliche Anklage eine Anklage zu erheben. Es gibt keine eigentliche Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Richter, auch keine Vorprüfung demzufolge. Es gibt einen speziellen Haftbefehl für die ganze Sache usw. usf.

Das kann man im Einzelfall als Verfahrensart wählen, aber sehr, sehr verantwortungsbewusst und nicht als einen Weg, um den Rechtsstaat gewissermaßen, wie die Staatsregierung das anbietet, über den Weg mit zu stärken.

Schnelles Verfahren – alles okay. Strafe auf dem Fuß – alles okay. Aber der Weg, das beschleunigte Verfahren als Ausnahmekonstellation zum Regelfall zu machen, ist schwierig. Insofern bitten wir schlicht darum, unserem Antrag zuzustimmen. Es tut niemandem weh.

Amt. Präsident Thomas Colditz: Herr Bartl, die Redezeit!

Klaus Bartl, DIE LINKE: Es hilft tatsächlich dem Ministerpräsidenten und ist – wie wir meinen – durchaus eine staatsfrauliche, staatsmännische Position. Deshalb haben wir es eingebracht. Danke.

(Starker Beifall bei den LINKEN)

Du hast Fragen
oder möchtest einfach reden?

Die Linke Fraktion
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Zum Kontaktformular

Oder schreibe uns auf unseren Social-Kanälen:

Schließen

KONTAKT

Die Linke Fraktion
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Hier geht es zum Kontakt