Susanne Schaper: Renten­besteuerung betrifft immer mehr Menschen – künftig nur hohe Renten spürbar besteuern!

Die Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Susanne Schaper, hat bei der Staatsregierung aktuelle Zahlen zur Rentenbesteuerung erfragt (Drucksache 8/3994). Demnach veranlagten die Finanzämter in insgesamt 634.445 Fällen Alterseinkünfte, die Veranlagungszeiträume reichten bis 2017 zurück. Diese Fallzahl ist deutlich höher als noch vor einigen Jahren. Susanne Schaper erklärt:

„Das leidige Thema Rentenbesteuerung betrifft auch bei uns im Osten immer mehr Menschen. Steuern zahlen absehbar alle Menschen, deren Alterseinkünfte den Grundfreibetrag von derzeit 12.084 Euro im Jahr übersteigen. Schon mehrere hundert Euro Steuern sind für viele Menschen eine große Belastung, zumal die Rentnerinnen und Rentner ihren Beitrag zur Pflegeversicherung alleine bezahlen müssen. Wir wollen kleine Renten komplett und mittlere Renten weitestgehend von der Steuer befreien und eine Mindestrente von 1.400 Euro netto garantieren.

Im Gegenzug soll die Beitragsbemessungsgrenze fallen, damit auch Menschen, die mehr als 8.050 Euro brutto im Monat verdienen, für jeden Euro ihres Einkommens in den Rententopf einzahlen. Spürbare Steuern sollten nur auf hohe Renten anfallen. Außerdem muss es für Rentnerinnen und Rentner eine vereinfachte Steuererklärung geben.

Die gesetzliche Rentenkasse wird weiter einen großen Zuschuss aus Steuermitteln brauchen. Damit es dabei gerecht zugeht, wollen wir den Spitzensteuersatz wieder auf 53 Prozent wie zu Zeiten Helmut Kohls anheben. Ab einem jährlichen Einkommen von 250.000 Euro soll er auf 60 Prozent steigen. Für jeden Euro, der oberhalb von einer Million Euro eingenommen wird, sollen 75 Prozent fällig werden. Außerdem wollen wir die Vermögensteuer für Millionäre und Milliardäre wieder einführen.“

Transparenzhinweis: In einer früheren Version hieß es irrtümlich, Rentnerinnen und Rentner müssten ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung allein tragen. Dies gilt aber nur für die Pflegeversicherung. Zudem hieß es, die Finanzämter erteilten immer mehr älteren Menschen einen Einkommenssteuerbescheid, deren Zahl rapide ansteige. Das zeige, dass das Thema Rentenbesteuerung immer mehr Menschen betreffe. Richtig ist: Die Staatsregierung weist in ihrer Antwort auf diese Anfrage sowie auf frühere Anfragen die Zahl der Veranlagungen aus, die die Finanzämter im jeweiligen Jahr für Alterseinkünfte vornehmen. Diese beziehen sich in vielen Fällen noch auf Vorjahre, also auf andere Veranlagungszeiträume. Die Gesamtzahl dieser Veranlagungen steigt indes – es gibt also mehr Menschen als früher, die Alterseinkünfte versteuern müssen. Ihre Zahl steigt allerdings langsamer, als die Gesamtzahl der Steuerbescheide auf den ersten Blick vermuten lässt. Die Angaben im einzelnen auf der Basis früherer Kleiner Anfragen:

Jahr

Gesamt­zahl steuerlicher Veran­lagungen von Alters­einkünften

Drucksache

2014

267.957

6/5170

2015

288.541

2016

315.285

6/9698

2017

344.837

6/13420

2018

120.957

2019

Nicht abgefragt

2020

509.941

7/9593

2021

521.751

2022

515.380

7/15086

2023

605.693

8/151

2024

634.445

8/3994

 

Wie die Deutsche Rentenversicherung ausführt, wird in den kommenden Jahren ein stetig wachsender Anteil der gesetzlichen Altersrente steuerpflichtig: „Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte bis 2020. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit 80 Prozent, 2021 sind es 81 Prozent und 2022 82 Prozent, also nur noch 1 Prozentpunkt Steigerung pro Jahr. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen halben Prozentpunkt. Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen ,Rentenfreibetrag‘. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.“

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