Susanne Schaper: Die Linksfraktion lehnt das neue Abgeordnetengesetz und damit die Diätenerhöhung ab
Nach der gestrigen Anhörung von Sachverständigen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes erklärt die Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Susanne Schaper:
„CDU und SPD streben an, das Abgeordnetengesetz zu überarbeiten. Als verantwortungsvolle Opposition haben wir uns an den Verhandlungen beteiligt. Für uns Linke war aber von vornherein klar, dass eine Zustimmung zu einem weiteren Anstieg der Diäten nicht in Frage kommt. So haben wir es bisher stets gehalten und dabei bleiben wir, zumal in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten viele Menschen noch schwerer über die Runden kommen. Die Landtagsabgeordneten erhalten im Vergleich dazu bereits ein hohes Einkommen.
Wir haben in den Gesprächen unsere Forderungen eingebracht und insbesondere darauf gedrängt, die Bruttolohn-Indexregelung abzuschaffen. Dieses Modell hatten CDU und FDP seinerzeit eingeführt. Es knüpft die Abgeordnetenentschädigung an die Nominallohnentwicklung. So erhalten die Abgeordneten einen automatischen Inflationsausgleich. Das hat in Verbindung mit der allgemeinen Lohnsteigerung dazu geführt, dass die Abgeordnetendiäten schnell und stark wachsen. Mäßigung ist jedoch angesagt! Die Koalition hat ihre Bereitschaft signalisiert, auf das Indexmodell zu verzichten. Unter anderem deshalb erwogen wir zwischenzeitlich, uns bei der Abstimmung zu enthalten.
Nach der Sachverständigenanhörung ist für die Linksfraktion allerdings klar, dass wir den Weg für die Änderung des Abgeordnetengesetzes nicht per Enthaltung frei machen werden. Wir werden es ablehnen. Für uns sind Anhörungen keine Alibi-Veranstaltungen - vielmehr bekommt das Parlament so wichtige Anregungen für die Gesetzgebung. Angesichts der Herausforderungen, vor denen der Landtag bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes steht, wäre es unangemessen, wenn wir Abgeordnete uns eine Steigerung der Bezüge genehmigten, während der Bevölkerung immer härtere Kürzungen und Belastungen zugemutet werden.
Die Linksfraktion unterstützt auch weiterhin den in der Landesverfassung für die Abgeordneten verankerten ,Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung’. Prinzipiell sind wir weiterhin bereit, uns an einer Novellierung des Abgeordnetengesetzes zu beteiligen. Derzeit wäre eine Diätenerhöhung allerdings unangemessen, wie es die Sachverständigen in der Anhörung zum Ausdruck gebracht haben.
Die alleinige Koppelung der Diäten an die Bezüge von Richtern hätte dazu geführt, dass die Einkommen der Abgeordneten im gleichen Maß wie im Öffentlichen Dienst gestiegen wären. Die Regierungsfraktionen bestehen jedoch darauf, mit der Gesetzesänderung zusätzlich statt der Richterbesoldungsgruppe R2/6 die höhere Gruppe R2/7 ab 1. April 2028 zur Bezugsgröße zu machen. Das käme einer doppelten Erhöhung gleich. Eine schlüssige inhaltliche Begründung dafür liefern sie nicht. Ihre Pläne können wir daher nur abzulehnen.“
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