Susanne Schaper: DDR-Sonder- und Zusatzrenten sind Bundessache - Ost-Länder endlich von den Ausgaben entlasten!
Die Ost-Bundesländer bezahlen bis heute den Großteil der DDR-Zusatz und Sonderrenten. Die Linksfraktion will erneut die Staatsregierung damit beauftragen, darauf hinzuwirken, dass künftig der Bund die Kosten übernimmt (Drucksache 8/2614). Die CDU erhebt diese Forderung ebenfalls. Sachsen musste 2024 für die DDR-Renten 758 Millionen Euro ausgeben, für die Ost-Länder insgesamt fielen Kosten in Höhe von 2,68 Milliarden Euro an. Im Haushaltsentwurf der Staatsregierung sind für 2025 Ausgaben in Höhe von 777 Millionen Euro und für 2026 Ausgaben von 772 Millionen Euro eingeplant. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Susanne Schaper:
„Rentenansprüche müssen erfüllt werden – es ist gut und richtig, dass hunderttausende Menschen eine Zusatz- oder Sonderrente erhalten, nachdem sie lange etwa im Gesundheitswesen, in Bildung und Kultur oder bei der Volkspolizei gearbeitet haben. Es ist aber höchste Zeit, die Länder von diesen Ausgaben zu entlasten und ihnen Spielraum für ihre Haushalte zu geben. Das Thema Zusatz- und Sonderrenten ist von großer Bedeutung für die Länder: Allein in Sachsen geht es dabei um mehr als anderthalb Milliarden Euro im Doppelhaushalt, über den der Landtag gerade verhandelt.
Es ist ein Skandal, dass die Länder so lange Zeit nach der Einheit noch immer so große Lasten schultern müssen, zumal der Einigungsvertrag von Anfang vorsah, dass der Bund das übernimmt. Für Renten ist der Bund zuständig. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die jüngste Initiative Sachsens, gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Ländern auf eine stärkere Bundesbeteiligung hinzuwirken. Der Landtag sollte die Staatsregierung damit beauftragen, dieses Engagement auszubauen.“
Hintergrund
Mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 29. September 1990 wurden die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.
Im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz wurde bestimmt, dass die ostdeutschen Bundesländer dem Bund neben den Verwaltungskosten auch die Aufwendungen für die Zusatzversorgungssysteme zu zwei Dritteln und für das Sonderversorgungssystem in voller Höhe zu erstatten haben. Seit 2021 müssen die Länder dem Bund 50 Prozent der Aufwendungen für die Zusatzversorgungssysteme erstatten.
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