„Subsidiaritätsbedenken bezüglich des Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union COM (2017) 772 final“

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

Im Europaausschuss am 14. Januar haben wir uns mit der Stellungnahme der Staatsregierung gemäß der Subsidiaritätsvereinbarung zwischen dem Präsidenten des Landtags und der Staatsregierung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union“ befasst (Drs. 6/11864).

Worum geht es? Wir haben es in Deutschland und anderen europäischen Ländern zunehmend mit besonderen Katastrophenszenarien, insbesondere Wetterereignissen zu tun, die in ihrer Intensität katastrophale Auswirkungen auf das alltägliche Leben haben und in nicht unerheblichem Maße Leib und Leben sowie Hab und Gut der Bürgerinnen und Bürger bedrohen. Und: vieles deutet darauf hin, dass die zerstörerische Intensität dieser Ereignisse in der Zukunft zunehmen könnte. In Deutschland erinnern wir uns an die Orkane Kyrill und Friederike, an Starkregenereignisse der vergangenen Jahre und die Häufung von Jahrhundert- oder Jahrtausendhochwässern.

In anderen Ländern vervollständigen massive Waldbrände, Erdbeben und Vulkanausbrüche diese Aufzählung von bedeutenden Naturereignissen mit massivste Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebenswelt, auf die Landwirtschaft, die Natur, auf die Lebensgrundlagen. Und die EU-Kommission unterbreitet nun einen Vorschlag, wie die bisherige Zusammenarbeit in der Union zur Katastrophenbewältigung verbessert werden soll. Dem geht die Erkenntnis voraus, dass einige Mitgliedstaaten besser gerüstet sind als andere und dass die Wetterphänomene in Folge des Klimawandels in ihrer Intensität und somit in ihren Auswirkungen deutlich zunehmen. Damit hat die Kommission mit dem Vorschlag weit weniger die bisherige Qualität der Katastrophenbewältigung im Blick. Vielmehr richtet sie den Blick nach vorn, um die die Mitgliedstaaten für die bevorstehenden Katastrophen zu rüsten.

Deshalb schlägt die Kommission umfassende Berichtspflichten für ein gutes Informationssystem über die bereitgehaltenen Katastrophenbewältigungskapazitäten in den Mitgliedstaaten und deren Weiterentwicklung vor. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, eine europäische Notfallbewältigungskapazität mit dem Namen rescEU einzurichten, für die eigene Ressourcen der EU geschaffen werden sollen. rescEU ist eine besondere Reserve von Einsatzmitteln für die Katastrophenbewältigung auf Unionsebene. Sie umfasst spezielle Notfallbewältigungskapazitäten, u.a. Löschflugzeuge, Feldlazarette und Hochleistungspumpen, um auf Waldbrände, großflächige Überschwemmungen, Erdbeben und gesundheitliche Notlagen reagieren zu können.

Der eigentliche Streitpunkt ist genau dieser. Soll die EU über eigene Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung und zur Unterstützung von Mitgliedstaaten verfügen und somit über von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Einsatzmittel und Notfallbewältigungskapazitäten?

An dieser Stelle wird eingewendet, dass dies nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU nicht gerechtfertigt sei.

Unstrittig ist offenbar, dass die Zusammenarbeit bei Katastrophensituationen verbessert werden soll. Sowohl die Staatsregierung als auch die Koalitionsfraktionen betonen die europäische Solidarität und das Erfordernis der Zusammenarbeit. Kollege Lehmann wies aus seiner Tätigkeit im Ausschuss der Regionen und seinen Erfahrungen mit anderen europäischen Regionen und Mitgliedstaaten auf die erheblichen Unterschiede bei solchen Notfallbewältigungskapazitäten hin. Er betonte die Intention der Vorschläge angesichts der zunehmenden Intensität und Auswirkungen der Naturereignisse. Auch kann nicht übersehen werden, dass der Europäische Ausschuss der Regionen die Anstrengungen der Europäischen Kommission zur Stärkung des Katastrophenschutzes ausdrücklich unterstützt.

Die rechtliche Seite der Frage haben wir im Europaausschuss und ohne Mitwirkung der Fachausschüsse – hier des Innenausschusses und für rechtliche Fragen des Verfassungsausschusses – rudimentär erörtert. Eine Beteiligung dieser Ausschüsse sollte künftig nach einer Überarbeitung der Geschäftsordnung des Landtags zwingend vorgesehen werden.

Schließlich stellt sich in solchen Fällen die Frage, ob das Tätigwerden der EU gerechtfertigt ist, wenn anzunehmen ist, dass die Mitgliedstaaten dies nicht besser und schneller hinbekommen werden. Im Kontext der Erfahrungen und im Kontext der Annahme, dass Stürme, Überschwemmungen, Starkregen häufiger und intensiver auftreten werden und dass die Bewältigung von Notlagen wie Erdbeben, gesundheitliche Notlagen schnell und effizient erfolgen sollen, steht also die Frage, ob mit diesem Ziel das Tätigwerden der EU angezeigt ist.

Sie verneinen. Wir sind bislang nicht sicher, wie dies zu bewerten ist.

Der vorliegende Antrag kommt zeitlich zu spät. Die Staatsregierung hat sich im Bundesrat positioniert. Leider konnten sich der Europaausschuss, der Innenausschuss und der Verfassungs- und Rechtsausschuss mit dem Antrag nicht befassen. Dort wäre die sachgerechte Debatte angebracht.

Aus den sachlichen Erwägungen zur Verbesserung der Notfallbewältigung in der Europäischen Union und wegen begründeter Zweifel hinsichtlich der Subsidiaritätsbedenken wird sich meine Fraktion zum vorliegenden Antrag enthalten.

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