„Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst beim Wort nehmen: Eingriff in die Freiheit der Kunst des Freiberger Theaters beenden!“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gestern vor 70 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Seither gilt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ und binden die Gesetzgebung und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Dies noch einmal in Erinnerung gerufen, sieht unsere Fraktion dringenden Handlungsbedarf angesichts der am Freiberger Theater erfolgten Eingriffe in die grundgesetzlich festgehaltene Kunst- und Kulturfreiheit.
Konkret geht es um einen Diskussionsabend mit dem Thema „Dialog – Wir haben die Wahl“ einer Dialogreihe. Konzeptionell war das Podium nicht politisch besetzt. Nach einem Vortrag unter dem Thema „Wenn Christen Populisten werden“ war von vornherein beabsichtigt, dass das Publikum mit einer Publizistin, einem Journalisten und einem Pfarrer öffentlich diskutiert. Auf Druck des Freiberger Oberbürgermeisters Sven Krüger, nach vorheriger „Unterredung“ mit der Gesellschafterversammlung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH, wurde diese Veranstaltung im Theatergebäude verboten und in den Städtischen Festsaal zwangsverlegt.
Die Befassung des Landtages mit diesem, für den Freistaat Sachsen einmaligen und „unerhörten Vorgang“ ist spätestens seit der öffentlichen Feststellung der Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Dr. Stange, im MDR KULTUR-Interview vom 17. Mai 2019, wonach das Verbot solcher Veranstaltungen im Theater eine Beschneidung der Freiheit von Kunst ist, mehr als dringlich.
Und diese Situation spitzt sich mit der jüngsten öffentlichen Stellungnahme, mit der sich die gesamte künstlerische Leitung des Freiberger Theaters gegen politische Eingriffe in das Theaterprogramm nachdrücklich verwahrt, gerade nicht nur in Freiberg enorm zu und beschädigt nicht nur erneut den Ruf meiner Heimatstadt, sondern auch den Ruf Sachsens über die Landesgrenze hinaus.
Im oben genannten Interview vom letzten Freitag in MDR KULTUR stellte Kunstministerin Stange zu Recht fest, „dass die Kompetenz der Gesellschafter dort endet, wo die Kompetenz des Intendanten beginnt.“ Nur mit diesen Worten ist der Eingriff noch nicht vom Tisch, denn der Oberbürgermeister hat festgelegt, dass nicht nur diese konkrete Veranstaltungsreihe verboten wird, sondern künftig auch „derartige Veranstaltungen“ nicht mehr vom und im Freiberger Theater organisiert und durchgeführt werden dürfen.
Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE ist eine rechtzeitige Entscheidung des Landtages über die mit dem Antrag begehrten dringenden Handlungsaufträge an die Staatsregierung im üblichen Verfahren nicht zu erreichen, womit der vorliegende Antrag dringlich im Sinne des § 53 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages ist.
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