„Schwere kriminelle Bedrohungslagen im Freistaat Sachsen“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen!
Die Große Anfrage, Herr Wippel, ist vom März 2018, hat also mit Wahlen überhaupt nichts zu tun. Sie war im Grunde genommen unser Ansatzpunkt, weil wir davon ausgehen, dass eine gute Kriminalpolitik danach verlangt, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte – die Justiz also – die Ressourcen zuerst dort einsetzen, wo schwerwiegendste Straftaten begangen werden, wo die größten Schäden drohen oder entstehen und wo die Opfer am schwersten betroffen werden. Das ist nun mal in der Regel nicht die Bagatellkriminalität. Das ist einfach der Punkt.
Die Antwort ist nicht bloß fleißig erarbeitet, sie ist auch ehrlich. Das muss man an der Stelle auch einmal sagen. Die ehrliche Antwort sagt klipp und klar und verschweigt nicht, dass wir in Sachsen in personeller, technischer und logistischer Ausrüstung der Polizei und Justiz keineswegs bisher einen Stand erreicht haben, der die dort Handelnden in die Lage versetzt, auch und zuvörderst bei Schwerstkriminalität gezielte Straftäteraufklärung, Täterermittlung und Strafverfolgung zu vollziehen.
Wir haben ganz bewusst nicht nur nach der Organisierten Kriminalität gefragt. Schon das unterscheidet uns von der AfD. Wir haben nach schweren kriminellen Bedrohungslagen, darunter Organisierte Kriminalität, gefragt, weil es um komplexe kriminelle Phänomene ging.
Über Organisierte Kriminalität hat sich der Landtag allein aus der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses „Sachsensumpf“ und weiteren heraus zigmal verständigt. Das ist nicht allein unser Problem.
Wir wollten einen wesentlich anderen Ansatz. Genau der liegt der Großen Anfrage zugrunde. Ich habe nur ganz wenig Zeit, um zu belegen, warum das so ist. Deshalb kann ich das nur ganz kurz machen.
Auf die Frage, welche Erkenntnisse über die Beteiligung von Mafiastrukturen an Geldwäsche bzw. Aktivitäten im Finanzsektor, zum Beispiel Schattenbanken, Nutzung von legalen Möglichkeiten in Hotels, Gastronomie, Immobilienbranche, Bauindustrie, aber auch von Bordellen und Spielhallen und anderen Wirtschaftszweigen in Sachsen vorliegen, antwortet uns die Staatsregierung:
„Die Bundesrepublik Deutschland und auch der Freistaat Sachsen sind Einzugsraum der Mafia. Strafrechtliche Ermittlungen über die Beteiligung von Mafiastrukturen an Geldwäsche bzw. von Aktivitäten im Finanzsektor dieser kriminellen Vereinigungen wurden bislang im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums nicht geführt."
Klartext: Es gibt keine zielorientierte Aufhellung und auf Aufdeckung gerichtete Erforschung, wie in Sachsen Mafiastrukturen wirken, italienische, osteuropäische oder sonstige Mafiastrukturen. Wir haben dafür nicht die Kapazitäten. Wir bearbeiten nur das, was wir durch Zufall auf den Tisch bekommen. Nur darauf reagieren wir. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen.
Deshalb sind wir etwas aufgeregt, wenn wir zuallererst Personal, und wenn es nur 30 Leute sind, in Richtung Bagatellkriminalität schicken müssen. Das ist genau das Problem.
Ein weiteres Problem ist der Menschenhandel. Das ist für jedermann eine ausgesprochen schmutzige Geschichte. Die Staatsregierung antwortet auf die Frage, wie viele Verfahren, bezogen auf alle Begehungsformen des Menschenhandels, zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft usw., es gab: 2015 31, 2016 16 und 2017 auch ganze 16. Dann wird mitgeteilt, was an Verurteilungen herauskam. Auf die Frage 104 nach dem Strafmaß heißt es in der Antwort der Staatsregierung in der Anlage 8: 2010 fünf Verurteilungen, 2011 eine Verurteilung, 2012 zwei Verurteilungen, 2013 vier Verurteilungen und 2017 eine Verurteilung. Die höchste Verurteilung war eine Gesamtstrafe. Das heißt, der oder die Angeklagte – das weiß ich jetzt nicht – hat schon etwas mitgebracht. Sie betrug drei Jahre. Zehn der 13 Verurteilungsfälle waren Bewährungsstrafen. In einem Fall gab es eine Geldstrafe. Damit ist klar, dass da aus der unteren Hierarchie stammende Beschuldigte angeklagt waren.
Wir erreichen selbst im Menschenhandel mitnichten diejenigen, die als die Rädelsführer, die Akteure, die Drahtzieher, die Zuhälter usw. ausfindig gemacht werden müssten. Das ist für uns unerträglich. Dort müssen wir mehr Ermittlungskapazitäten und Kapazitäten bei den Staatsanwaltschaften und dergleichen ansetzen.
Noch ein Satz zu einem Thema, das uns auch bewegt. Wir haben danach gefragt, welche Forschungsvorhaben es im Freistaat Sachsen gibt bzw. an welchen Forschungsvorhaben sich der Freistaat Sachsen beteiligt, die in Richtung organisierter schwerster Kriminalität, neuer Kriminalitätsphänomene von Cyberkriminalität bis zu international entwickelter und gestützter Strukturen der
Organisierten Kriminalität gehen. Da haben wir insgesamt in den ganzen Jahren von 2010 bis 2017 ganze zwei Forschungsvorhaben, bei denen der Freistaat am Drücker war. Bei einer Sache ging es um Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen des Crystal-Meth-Konsums. Beim zweiten Vorhaben in den Jahren 2017/2018 gab es eine Datenanalyse über ein Crystal-Lagebild im Freistaat Sachsen im Auftrag des Staatsministeriums. Das war es. Wir haben also keine Vorlaufforschung auf diesem Gebiet. Wir setzen zu wenige wissenschaftliche Kapazitäten ein, um dieser Sachen Herr zu werden.
Noch eine Bemerkung. Wir haben überhaupt keinen Dissens, dass die Politik, dass der Landtag, dass der Gesetzgeber, dass wir alle gemeinsam in der Verantwortung sind, die Erwartungshaltung der Bevölkerung, die Erwartungshaltung aller in Sachsen lebenden Menschen zu erfüllen, dass Menschen vor Straftaten, auch vor schweren Straftaten geschützt werden. Wir haben nur einen Dissens darin, wie weit wir, um das zu erreichen, Grundrechte aufs Spiel setzen dürfen. Da liegt unser Dissens.
Wir sagen: Nicht jeder Zweck heiligt alle Mittel. Wir wollen nach wie vor, dass wir das nicht auf Kosten von Grundrechten tun, sondern dass wir das, was wir bewegen müssen, immer auf der Grundlage der Verfassung tun. Darüber streiten wir. Wenn wir es im Haus nicht ausstreiten können, dann gehen wir vor das Gericht und lassen es vom Verfassungsgericht klären.
(Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)
Das hat nichts zu tun mit Haltung oder Geringschätzung. Das ist eine Frage über das Herangehen hier im Hause.
Lange Rede, kurzer Sinn. Ich glaube – das hat Kollege Lippmann völlig richtig gesagt -, die Fülle der Antworten und die Komplexität des Problems lassen sich aus der Großen Anfrage heraus überhaupt nicht behandeln. Da kommen wir nicht zu Schlussfolgerungen, die nachhaltig sind.
In jedem Fall ist aber erkennbar – das wollten wir mit der Entschließung erreichen -, dass wir bei den Sicherheitsbehörden, den Staatsanwaltschaften, den Schwerpunktstaatsanwaltschaften, bei denen wir jahrelang ganze vier Beschäftigungseinheiten für dieses Thema hatten, das Augenmerk stärker auf die Organisierte Kriminalität richten müssen. Wir müssen hier zu besseren Erkenntnissen kommen und dann gezielt und mit Vorbeugungswirkung energischer vorgehen.
(Beifall bei den LINKEN)
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