Rico Gebhardt: Verfah­rensstau bei Polizei und Staatsan­waltschaften wird länger - Tatver­dächtige kommen vorzeitig frei

Die Anzahl offener Ermittlungsverfahren sächsischer Staatsanwaltschaften steigt immer weiter. Dazu sagt Rico Gebhardt, justiz- und innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion:

„Meine regelmäßigen Kleinen Anfragen (zuletzt: Drucksache 8/5197) zeigen, dass Ende 2025 im Freistaat 47.584 Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte (sogenannte Js-Verfahren) offen waren. Das ist ein Plus von knapp 1.500 in nur einem Jahr und ein neuer Extremwert. Noch Anfang der 2020er-Jahrer schwankte die Zahl um die 30.000. Oben drauf kommt im Moment noch eine Unmenge weiterer laufender Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Tatverdächtige (sogenannte UJs-Verfahren): Genau 34.022 waren es zum Jahresende - ein Plus von fast 4.000 Verfahren allein seit August 2025.

Ich fürchte, dass der Punkt kommt, an dem die Staatsanwaltschaften selbst in schwerwiegenden Fällen nicht mehr hinterherkommen. Dafür gibt es Anzeichen: Im Jahresverlauf mussten, wie die Justizministerin einräumte, mindestens 14 Tatverdächtige vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Mit der Bearbeitung der Verfahren war das Beschleunigungsgebot verletzt worden – ein zentrales Prinzip des Rechtsstaats.

Der Verfahrensstau wird sich absehbar weiter verlängern. Die Detailauswertung meiner Kleinen Anfragen zeigt nämlich auch, dass parallel die Zahl der bei der Polizei laufenden Ermittlungsvorgänge - die früher oder später bei einer Staatsanwaltschaft landen werden - nach oben schnellt. Ende 2025 lag die Zahl der polizeilichen Verfahren bei über 90.000. Ende 2024 waren es ,nur‘ 83.000, die 2010er-Jahre hindurch pendelte der Wert um die 70.000er-Marke herum. Angesichts der drastischen pauschalen Personalabbau-Ziele der Staatsregierung ist eine Stärkung der Ermittlungsbehörden nicht zu erwarten.

Eine gute Alternative wäre daher die Entkriminalisierung überkommener Vorschriften. In Sachsen geht beispielsweise seit Jahren die Zahl der Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen stark zurück, wie eine weitere meiner Kleinen Anfragen zeigt (Drucksache 8/5023). Der einschlägige Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs stellt unter anderem das Fahren ohne gültigen Fahrschein (,Schwarzfahren‘) unter Strafe. In Zeiten des ,Deutschlandtickets‘ ist das nicht mehr zeitgemäß, wie nun auch die amtlichen sächsischen Justiz-Daten nahelegen. Hatte es 2020 und 2021 noch deutlich über 3.000 rechtskräftige Urteile wegen Leistungserschleichung gegeben, waren es 2025 nur noch rund 1.100. Dem standen laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 – neuere Daten liegen noch nicht vor - mehr als 8.000 Verfahren gegenüber, die überwiegend zu nichts führen. Eine Entkriminalisierung hätte daher doppelten Nutzen: Viele sinnlose Verfahren würden gar nicht erst eingeleitet und weder Polizei, noch Staatsanwaltschaften belasten. Zudem würde endlich die unsoziale Praxis enden, dass Menschen, die eine Geldstrafe nicht begleichen können, eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt wird.“

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