Rico Gebhardt: Transparenzplattform pünktlich starten und Transparenz ausbauen – das stärkt das Vertrauen in den Staat
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa beriet heute über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung (Drucksache 8/3802), mit dem der Start der fertiggestellten Transparenzplattform um zwei Jahre verschoben werden soll. Die Linksfraktion stellt einen Änderungsantrag, um das zu verhindern, und macht weitere Vorschläge. Der Ausschuss hat heute beschlossen, am 24. November 2025 um 10 Uhr dazu Sachverständige anzuhören.
Der rechtspolitische Sprecher Rico Gebhardt erklärt:
„Nach der Gesetzeslage muss die Transparenzplattform zum 1. Januar 2026 in Betrieb gehen. Das ist nicht nur möglich, sondern geboten. Es gibt keinen überzeugenden Grund, den Start dieses fertigen Angebots um zwei Jahre zu verschieben – es sei denn CDU, SPD und BSW wollen das Transparenzgesetz schrittweise abschaffen, was ich vermute. Das Geld und die Technik sind allerdings vorhanden, und nichts belegt die Behauptung, der Verwaltungsaufwand sei höher als angenommen. Die Staatsregierung selbst dokumentiert mit einem Bericht, dass er sogar geringer ausfällt (Drucksache 8/3326).
Vielmehr würde die Plattform künftig sogar die Verwaltung entlasten und die Digitalisierung vorantreiben. Wer ihren Start verschieben oder verhindern will, beschneidet die Informationsfreiheitsrechte der Bevölkerung. Man weiß es bei dieser Truppe ja nie – aber sollte das BSW ausnahmsweise wie angekündigt handeln und die Koalition dabei unterstützen, wäre das ein schlimmer Rückschritt anstelle von ,anderer Politik‘, für die das BSW angeblich stehen will.
Wir wollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger hingegen stärken und gesetzlich regeln, dass ihnen keine Kosten dafür entstehen dürfen, dass sie die Transparenzplattform nutzen. So vermeiden wir Abschreckungseffekte. Vom Gesetz erfasst werden sollen – ab 2027 – auch alle Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Ihren so entstehenden Mehraufwand soll der Freistaat vollständig erstatten. Künftig sollen auch Umweltinformationen transparenzpflichtig sein.
Zu Recht machen Nichtregierungsorganisationen per offenem Brief darauf aufmerksam, dass der Freistaat ,mit der Transparenzplattform als Kern des Gesetzes […] den Ansprüchen einer modernen Demokratie und bürgernahen Verwaltung gerecht‘ werden könnte. Weiter heißt es: ,Eine transparente Verwaltung fördert das Vertrauen in staatliches Handeln. Misstrauen, Desinformation und Diskreditierung demokratischer Institutionen entgegenzuwirken war vielleicht noch nie so dringend geboten wie jetzt.‘ CDU, SPD und BSW sollten auf diesen Rat hören!“
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