Rico Gebhardt: Transparenzgesetz der Koalition ist keine revolutionäre Neuerung, sondern eher feige

Der Landtag entscheidet heute über das von der Koalition geplante Transparenzgesetz. Dazu sagt der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt:

„Vor zehn Jahren hat die Landtagsmehrheit unseren Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (Drucksache 5/9012) abgelehnt – jetzt handelt die Koalition endlich selbst. Allerdings plant sie keine revolutionäre Neuerung, sondern bleibt feige, denn Sachsen rangiert mit diesem Gesetz maximal in der unteren Hälfte der Bundesländer. Es wäre mehr möglich und das beantragen wir auch (Drucksache 7/10359), damit das Gesetz kein zahnloser Tiger bleibt. Ein Transparenzgesetz ist unglaublich wichtig, weil viele Menschen ihr Vertrauen in die Politik und ihre Institutionen verlieren oder bereits verloren haben. Das gilt auch für die Kommunalpolitik. Die Kommunen bleiben im Regierungsentwurf allerdings außen vor.

Die mit 22 Nummern bemerkenswert lange Liste an Gründen, mit dem Auskunftsersuchen abgelehnt werden können, ist bundesweit einmalig. Sie verhindert die nötige Augenhöhe zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und der Verwaltung auf der anderen Seite. Demokratie bedeutet Arbeit, aktives Kümmern. Das können wir nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern verlangen, sondern der Staat muss ebenso handeln. Die Koalition plant allerdings keine aktive Bereitstellung von öffentlichen Informationen.

Wir wollen hingegen, dass alle Informationen, die die Verwaltungstätigkeit des Freistaates betreffen und die keinem durch andere Gesetze zwingend bestimmten Schutz unterliegen, öffentlich transparent sind und individuell zugänglich gemacht werden. Wir fordern, dass die öffentlichen Verwaltungen sowie mit öffentlichen Aufgaben befassten Stellen einer Informations- und Transparenzpflicht unterliegen. Zudem wollen wir diesen Kreis auf private Unternehmen erweitern, sofern sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und von einer Behörde kontrolliert werden. Wir wollen keine lange Liste von Ausnahmeregelungen, sondern nur diejenigen, die rechtlich zwingend notwendig sind. Wir wollen, dass der Informationszugang kostenlos und anonym möglich ist. Wir wollen nicht zuletzt ganz klar geregelt haben, bis wann Informationsanfragen beantwortet werden sollen.“

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