Rico Gebhardt: Länderüber­greifendes Polizei-Ab­hörzentrum soll nächstes Jahr in Betrieb gehen - vielleicht aber auch nicht

Nach jahrelangen Verzögerungen soll das Polizei-Abhörzentrum mit Sitz in Leipzig nächstes Jahr in Betrieb gehen. Das teilt Innenminister Armin Schuster (CDU) auf Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Rico Gebhardt, mit (Drucksache 8/5279). Damit wird erstmals öffentlich ein neuer Start-Termin genannt. Rico Gebhardt erklärt dazu:

„Das offiziell so genannte ,Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) der Polizeien der Länder Sachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde seit 2010 geplant und 2018 formell gegründet. Es handelt sich im Kern um ein Rechenzentrum zur Telekommunikations-Überwachung, das bereits 2024 in Betrieb gehen sollte. Wiederholt versicherte das Innenministerium, dass ,alle Voraussetzungen zur Erreichung des Wirkbetriebes geschaffen‘ seien. Doch dazu kam es bis heute nicht: Wie die Staatsregierung Anfang 2025 einräumen musste (Drucksache 8/1617), würde sich die Inbetriebnahme ,voraussichtlich um mehrere Jahre verzögern‘, weil eine beauftragte Firma die nötige Spezialsoftware nicht rechtzeitig liefern kann.

Zwischenzeitlich kam es zur ,Regelung der Verzugssituation‘, wie es jetzt heißt. Im Klartext: Das Unternehmen ist weiter beauftragt, zahlt aber eine Vertragsstrafe sowie umfangreiche Schadensersatz- und Kompensationsleistungen - bis Anfang 2026 waren das bereits mehr als 5,7 Millionen Euro. Die Höhe dieser Erstattung wird damit erstmals öffentlich beziffert. Sie deckt offenbar die laufenden Kosten des GKDZ mit aktuell 28 Beschäftigten. Der sächsische GKDZ-Finanzierungsanteil für das Jahr 2025 wurde währenddessen auf Null gesetzt.

Die Ersparnis ist freilich nur vorübergehend und teuer erkauft durch das lange Warten auf die Eröffnung des Zentrums. Ich sehe die Gefahr, dass die schon vor einigen Jahren verbaute Speicher- und Servertechnik dann nicht mehr auf der Höhe der Zeit sein wird. Zudem hat der Innenminister zwischen den Zeilen zwei Vorbehalte formuliert: Der Termin 2027 ist nur zu halten, falls zuvor die ,Betriebsbereitschaftserklärung des beauftragten Unternehmens‘ vorliegt. Und danach wird nicht unbedingt der komplette, sondern ,der sukzessive Wirkbetrieb der einzelnen Trägerländer erfolgen‘. Dass die sächsische Polizei das Zentrum schon 2027 aktiv mitnutzen kann, wird nicht behauptet.“

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