Rico Gebhardt: Feiertage nicht mehr ans Wochen­ende verlieren, sondern nachholen - Linksfraktion legt Ersatzfeier­tagsgesetz vor

Die Linksfraktion hat in dieser Woche den Entwurf für ein „Gesetz zur Nachholung gesetzlicher Feiertage im Freistaats Sachsen“ (Drucksache 8/5111) vorgelegt. Damit soll die juristische Voraussetzung geschaffen werden, dass Feiertage nachgeholt werden, wenn diese auf den Sonntag fallen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher, Rico Gebhardt:

„Jeder gesetzliche Feiertag, der verloren geht, weil er auf ein arbeitsfreies Wochenende fällt, bedeutet für die Beschäftigten mehr Stress und weniger benötigte Erholung von den ständig steigenden Belastungen durch die Arbeitstätigkeit. Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage gelten laut „Verfassung des Freistaates Sachsen“ „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ unmittelbar.

Demzufolge betreffen Schutzzweck und -garantie der Feiertage, insbesondere die damit verbundene Arbeitsruhe, alle durch den Landtag gesetzlich festgesetzten Feiertage, die vor allem der Erholung der Menschen dienen.

Angesichts der Tatsache, dass in vielen Ländern die entfallenen gesetzlichen Feiertage an darauffolgenden Werktagen nachgeholt werden (in über 85 Ländern existieren Kompensationsregelungen), sollte im Interesse der betroffenen Menschen auch für den Freistaat Sachsen eine gesetzliche Nachhol-Regelung für „verlorene“ Feiertage getroffen werden.

Dies bedeutet beispielsweise für 2027, dass die auf einen Sonntag bzw. Sonnabend fallenden gesetzlichen Feiertage
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober 2027)
Reformationstag (31. Oktober 2027)
1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember 2027)
2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember 2027)
an den folgenden Montagen - 4. Oktober und 1. November sowie am folgenden Montag und Dienstag - 27. und 28. Dezember 2027 als Ersatzfeiertage nachgeholt würden.“

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