Rico Gebhardt: Die AfD-Fraktion sollte mal andere Gesetze lesen als das Ermächtigungsgesetz
Zur bisher nicht erfolgten Auslösung des Katastrophenalarms gemäß §47 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion, Rico Gebhardt:
„Das Manöver der AfD ist billig. Sie suggeriert, die Ausrufung des Katastrophenalarms auf der Landesebene sei möglich und überfällig. Dass sie bisher nicht erfolgt ist, zeige das unverantwortliche Handeln der demokratischen Parteien.
Das ist in zweierlei Hinsicht Blödsinn. Erstens ist es in Sachsen anders als in Bayern gar nicht möglich, dass die Landesregierung Katastrophenalarm gibt. Diese Entscheidung obliegt den örtlichen Katastrophenschutzbehörden, also den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Diese sind auch in erster Linie für den Katastrophenschutz zuständig. Unser Land bewältigt auch Krisensituationen föderal, also so nahe wie möglich an den Strukturen und Menschen vor Ort. Das ist vernünftig und ein koordiniertes Vorgehen dennoch möglich, wir erleben es ja gerade oft.
Zweitens hätte die Auslösung des Katastrophenalarms weit weniger praktische Folgen als die AfD die Bevölkerung glauben machen will. Ein Einsatz des THW erfolgt derzeit im Stau auf der A4 bereits ohne Katastrophenalarm, und es ist in der heutigen Lage nicht absehbar, dass ein großflächiger Einsatz der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks erforderlich wäre. Somit gibt es weder eine rechtliche noch derzeit eine sachliche Grundlage für die von der AfD geforderte Katastrophenalarm-Auslösung durch die Landesregierung.
Die AfD ist nicht an sachlichen Lösungen, sondern an Schlagzeilen interessiert. Sie widerspricht sich ständig selbst: Heute hat sie den Landtag zur vollzähligen Sitzung genötigt, weil die Regierung kontrolliert werden müsse. Gleichzeitig wünscht sich die AfD offenbar zentralisiertes Regierungshandeln in eigener Verantwortung. Die AfD sollte weniger Katastrophenfilme schauen und auch mal andere Gesetze lesen als das Ermächtigungsgesetz von 1933. Wir brauchen ein Vorgehen mit Augenmaß und keine Panik, auch wenn die AfD sich eine solche wünscht, um unseren Staat zu destabilisieren.“
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