Rico Gebhardt: Das „Kommunalerprobungsgesetz“ wäre kein Bürokratieabbau, sondern Chaosstiftung zulasten der Demokratie
Das Kabinett hat den Entwurf für ein „Kommunalerprobungsgesetz“ beschlossen. Dessen Artikel 1 soll es den Kommunen, deren Körperschaften und Verbänden erlauben, auf Antrag ans zuständige Ministerium von Landesvorschriften abzuweichen. Gemeint sind „Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen, die für die Aufgabenerfüllung der kommunalen Körperschaften erlassen wurden“. Die Ministerien sollen die Anträge genehmigen, „wenn der Zweck der Norm, von der abgewichen werden soll, auch auf andere Weise als durch die Erfüllung der Vorgabe sichergestellt ist“. Anträge sind nur dann abzulehnen, wenn die Verfassung, Bundesrecht, EU-Recht, das Allgemeinwohl oder „Rechte Dritter von bedeutendem Rang, namentlich eine Gefahr für Leib und Leben“ ihnen „entgegenstehen“.
Derzeit läuft die Frist für die Fraktionen, Stellung zum Gesetzentwurf zu nehmen. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt, übt schon jetzt harte Kritik:
„Ich kann verstehen, dass die Staatsregierung möglicherweise überholte Regeln suchen und abschaffen will, um die Kommunen zu entlasten. Dieser Entwurf geht aber weit darüber hinaus. Er erlaubt es Bürgermeistern, Landräten und Verwaltungsapparaten, einen erheblichen Teil des Landesrechts faktisch außer Kraft setzen zu lassen. Die Formulierungen des Gesetzes sind so weitgehend und unbestimmt, dass die Ministerien entsprechende Anträge nur in Ausnahmefällen ablehnen könnten. Der Landtag als Gesetzgeber bleibt außen vor.
Auch die Gemeinde- und Kreisräte müssen nicht eingebunden werden. Ehrenamtliche kommunale Mandatsträger sind aber auf transparente Verfahren, nachvollziehbare Entscheidungen sowie Informations- und Kontrollrechte angewiesen. Für Bürgerinnen und Bürger hätte das Gesetz ebenfalls erhebliche Folgen. Wenn sogar Beteiligungs- und Transparenzstandards unter Experimentiervorbehalt stehen, entsteht ein kaum überschaubarer Flickenteppich. Dann gelten Regeln in manchen Städten oder Landkreisen noch, während sie in der Nachbarkommune außer Kraft sind. Das wäre kein geordneter Bürokratieabbau, sondern Chaosstiftung. Genauso gut könnte die Staatsregierung alle Geländer entfernen lassen, um anhand von Abstürzen herauszufinden, welche notwendig sind.
Wenn gesetzliche Regelungen tatsächlich unnötig oder überholt sind, kann nur der Gesetzgeber sie ändern oder aufheben. Ministerien sind dazu nicht ermächtigt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages argumentiert ebenso - die Bundesregierung kann ,sogar im Verteidigungsfall keine Gesetze ändern oder außer Kraft setzen‘.
Städte, Gemeinden und Landkreise leiden nicht unter zu viel Demokratie, sondern an Unterfinanzierung, Personalmangel, Investitionsstau und Aufgabenüberlastung. Statt diese strukturellen Ursachen anzugehen, stellt die Staatsregierung demokratische und rechtsstaatliche Standards infrage.“
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