Rico Gebhardt: Abberufung des AfD-Abgeordneten Wiesner ist das antifaschistische Minimum - weitere Fragen drängen sich auf

Zur Abberufung des AfD-Abgeordneten Alexander Wiesner vom Vorsitz des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa sagt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt:

„Zum ersten Mal hat der Landtag einen Ausschussvorsitzenden abberufen. Wir tragen das selbstverständlich mit. Aber dieser Schritt ist viel zu klein. Es ist aus Sicht der Linken klar, dass Wiesner ungeeignet für die Position des Ausschussvorsitzenden ist. Dass er ein demokratisches Parlament nicht repräsentieren kann, liegt nicht nur an einigen fanatischen Nationalsozialisten, die – angeblich rein zufällig – in seinem Umfeld unterwegs waren. Sondern es liegt letztlich daran, dass Abgeordnete der AfD den amtsbekannten Umständen nach keine Demokratinnen und Demokraten sind.

Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen mindestens 15 Personen wegen des Verdachts, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben, in ihr Mitglied oder Unterstützer gewesen zu sein. Die mutmaßlichen Rechtsterroristen der ,Sächsischen Separatisten‘ sollen sich auf einen ,Systemsturz‘ vorbereitet und die bewaffnete Durchführung ,ethnischer Säuberungen‘ vorgesehen haben. Unter den Beschuldigten, die in Untersuchungshaft sitzen, befinden sich drei damalige Mitglieder der AfD – Kurt H., Kevin R. und Hans-Georg P. Kurt H. und Kevin R. waren Mitglieder der AfD-Jugendorganisation ,Junge Alternative‘, Kurt H. als Landesfunktionär. Er übte diese Funktion aus unter dem Vorsitz von Alexander Wiesner. Kurt H. und Kevin R. waren sogar beim Abgeordneten Wiesner angestellt. Wiesner war bis Ende Oktober 2024 JA-Landesvorsitzender in Sachsen. Er gab die Position wohl nicht aus gewandelter Überzeugung ab, sondern aus zufälligen Altersgründen. Offenbar gab der Fall der ,Sächsischen Separatisten‘ den entscheidenden Anstoß, die zuletzt maßgeblich auch durch den Abgeordneten Wiesner geprägte JA zu liquidieren.

Mithin ist die Abberufung das antifaschistische Minimum, das von einem demokratischen Parlament erwartet werden darf – aber leider auch nicht mehr. Man könnte zum Beispiel fragen, warum ein anderer Abgeordneter der AfD Vorsitzender des Innenausschusses bleiben kann – obwohl man ihm im Vor-Beruf als Polizist die Dienstwaffe weggenommen hat, nachdem er einen vermeintlichen ,Nebenbuhler‘ auf offener Straße niedergeschlagen haben soll. Man könnte darüber hinaus grundsätzlich fragen, warum die Koalition der AfD die Leitung des herausragenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa überlassen hat. Es gab dafür keinen zwingenden Grund. Ebenso wenig gab es einen zwingenden Grund, erneut dem Wahlvorschlag der AfD für die Parlamentarische Kontrollkommission zu folgen und überdies einen AfD-Abgeordneten zum Vizepräsidenten zu wählen.“

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