Prozess gegen „Freie Kameradschaft Dresden“ gefährdet? / Bartl: Hanebüchene Sicherheitsmängel aufklären und beheben

Die MDR-Sendung „Exakt“ berichtete gestern, der laufende Strafprozess gegen Mitglieder der „Freien Kameradschaft Dresden“ sei akut gefährdet. Dazu erklärt der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl:

Der Verdacht steht im Raum, dass der vermeintliche Rädelsführer der „Freien Kameradschaft Dresden“ Benjamin Z. während seiner Unterbringung in der JVA Torgau monatelang ein Tablet nutzen konnte, um sich mit Mitangeklagten und anderen „Kameradschaften“ seiner Neonazistruktur betreffs eigener Aussagen und der Beeinflussung möglicher Zeugen abzusprechen. Trifft dies zu, ist das für sich genommen schon ein Beleg hanebüchener Sicherheitsmängel in sächsischen Justizvollzugsanstalten.

§ 119 der Strafprozessordnung regelt aus gutem Grund, dass zur Abwehr von Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr in der gleichen Verfahrenssache Inhaftierte zu trennen sind. Respektive ist in jeder Hinsicht zu unterbinden, dass sie in einer Weise kommunizieren können, die den Verlauf des Prozesses beeinflusst. Deshalb gibt es gerade bei der Untersuchungshaft strenge Vorschriften zur Überwachung von Besuchen, Telekommunikation, von Schrift- und Paketverkehr. Dass diese elementaren Vollzugsprinzipien in einem derart sensiblen Strafverfahren so frontal durch den Hauptangeklagten unterlaufen werden können, ist ein beredtes Zeugnis dafür, dass die Personal- und Ausstattungssituation in Justizvollzugsanstalten um Längen hinter essentiellen Ansprüchen des U-Haft-Vollzugs zurückliegt.

Wenn zudem nach über einem Jahr Verhandlungsdauer bekannt wird, dass der mutmaßliche Anführer der FKD eine Affäre mit einer Schöffin des Verfahrens hatte, wenn auch bevor der Prozess begann, wird das Drama perfekt. Schlimm genug, dass sich die strafrechtliche Aufarbeitung der im Sommer 2015 vornehmlich in Heidenau, Dresden und Leipzig begangenen verbrecherischen Angriffe auf Migrantinnen und Migranten, politisch Andersdenkende und deren Einrichtungen nun schon über drei Jahre hinzieht: Jetzt ist erst recht kein Ende abzusehen, wenn die Unbefangenheit des gerichtlichen Spruchkörpers in Frage steht.

Wir erwarten von der Staatsregierung eine unverzügliche Aufklärung derart eklatanter Pannen in einem großen Staatsschutzverfahren. Diese Pannen stehen in der Tradition des Versagens der sächsischen Justiz in den Prozessen gegen die „Skinhead Sächsische Schweiz“ und „Sturm 34“ der 2000er Jahre. Nicht zuletzt lässt das NSU-Thema grüßen. Dabei ist Eile geboten. Denn der Personalansatz für die Justiz und den Justizvollzug im Doppelhaushalt 2019/2020 ist nun in neuem Lichte zu hinterfragen!

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