Pinka: Kohleausstiegskommission auf Konsens ausrichten! Nur so gesamtgesellschaftlich tragfähige Entscheidungen machbar
Zur Meldung, dass die ostdeutschen Braunkohleländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg eine hervorgehobene Stellung für sich in der geplanten Kommission des Bundes zum Kohleausstieg fordern, und Gerüchten, Sachsens Ex-Ministerpräsident Stanislaw Tillich könnte an die Spitze der Kommission berufen werden, erklärt Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Zum Thema Kohleausstiegskommission haben wir folgende eigene Vorstellung entwickelt und in einem eigenen Antrag (Parlaments-Drucksache 6/13055) festgehalten:
- Entscheidungen sollten – analog zum Vorgehen etwa in Umweltministerkonferenzen – im Konsens (vgl. Ziffer 6.1. der Geschäftsordnung) gefällt werden, um einen Minderheitenschutz zu gewährleisten und langfristig tragfähige Lösungen erzielen zu können;
- selbstredend müssen Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden mit in der Kommission sein, wie es der Koalitionsvertrag (S. 142f.) vorsieht;
- zur Erreichung des 2020-Klimaziels sollten zunächst 5-7 GW (Gigawatt) der ältesten Braunkohlekraftwerke abgeschaltet werden;
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ steht unter enormem Erwartungsdruck und soll in kürzester Zeit weitreichende Entscheidungen treffen oder vorbereiten. Damit die dort getroffenen Entscheidungen langfristig und gesamtgesellschaftlich tragbar sind und nicht von einzelnen heute einflussreichen Lobbygruppen – sei es „für“ oder „gegen“ die Braunkohle – dominiert werden, wäre das Konsensprinzip zu begrüßen.
Die Abschaltung von Braunkohle-Überkapazität wäre für die Energieversorgung unproblematisch. In der Anlage zu unserem Antrag können wir zudem vorrechnen, wie ein Ausstieg aussehen könnte und dass Tagebauerweiterungen (Nochten mit Sonderfeld Mühlrose, Vereinigtes Schleenhain mit Pödelwitz und Obertitz) in jedem Fall unnötig sind.
Je später die Energiewende bzw. ein merklicher struktureller Wandel zur Erreichung des völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Ziels erfolgt, desto abrupter und intensiver müsste dieser Wandel erfolgen. Mit anderen Worten: Rasches Handeln schafft größere Handlungsspielräume in der mittelfristigen Zukunft. Ein „kalter Ausstieg“ durch das Ausscheiden einzelner Wirtschaftsunternehmen – insbesondere bei EPH/ LEAG bzw. MIBRAG – ist kein auszuschließendes Szenario, wenngleich wohl für alle Beteiligten das schlechteste. Deswegen ist für alle Betroffenen die Planbarkeit des Ausstiegs aus der Braunkohle wichtig.
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