Nachteilsausgleich für Rechenschwäche – Petition unterstützt

Zur Forderung des Leipziger Stadtelternrates nach einem Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit einer Rechenschwäche erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Cornelia Falken:

DIE LINKE unterstützt die Petition von Eltern- und Stadtschülerrat in Leipzig nach einem verbindlichen Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie, einer Rechenschwäche.

Obwohl das Schulgesetz in § 53a die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Teilleistungsschwäche vorschreibt, fehlt es im Unterricht an den Schulen oft an Zeit oder den erforderlichen Hilfsmitteln für einen differenzierten Umgang mit den betreffenden Schülerinnen und Schüler und einer entsprechenden Förderung.

Für DIE LINKE ist das Thema: „Förderung von Schülern mit Dyskalkulie“ (Parlaments-Drucksache 5/11743) nicht neu. Aufbauend auf den Vorarbeiten und der außerparlamentarischen Initiative wird DIE LINKE den Umgang mit Dyskalkulie in den Landtag einbringen und zur Diskussion stellen.

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