Mehr Bodycam-Einsätze, aber keine auswertbaren Daten - Rico Gebhardt: Angeblich deeskalierende Wirkung bisher nicht überprüft
Sachsens Polizei verwendet bei ihren Einsätzen immer häufiger Bodycams. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Rico Gebhardt (Drucksache 8/1001). Demnach wurden die „körpernah getragenen Aufzeichnungsgeräte“, wie sie amtlich heißen, 2024 insgesamt 760mal aktiviert. Zum Vergleich: 2023 wurde der Auslöser 266mal betätigt, 2022 geschah das nur in 122 und 2021 in 59 Fällen. Rico Gebhardt erklärt:
„Meistens kommt es nach der Aktivierung auch zur Aufzeichnung und Speicherung, vor allem um Filmmaterial als Beweismittel in Strafverfahren verwenden zu können. Im vergangenen Jahr entstanden dabei Videos mit einer Gesamtlänge von mehr als 116 Stunden – im Schnitt etwa zehn Minuten pro Fall.
Seit inzwischen vier Jahren ist die sächsische Polizei mit Bodycams ausgestattet, von Anfang an waren sie als Standard-Einsatzmittel vorgesehen. Die zunächst zurückhaltende Nutzung zeugt allerdings von begrenzter Akzeptanz bei den Einsatzkräften. Die zuletzt deutlich häufigere Aktivierung dürfte auf eine Gesetzesänderung im vergangenen Jahr zurückzuführen sein: Seither ist es vorgeschrieben, Bodycams schon bei der Androhung von Zwangsmaßnahmen einzuschalten. Ziel ist die bessere Dokumentation konflikthafter Einsätze, auch in Bezug auf das korrekte Handeln der Polizei.
Aus der vorliegenden Antwort ergibt sich allerdings, dass niemand die neue Bodycam-Pflicht kontrolliert: Daten lägen nicht vor, eine statistische Auswertung sei daher ,nicht durchführbar‘, so der Innenminister. Ebenfalls unklar ist, wie viele Einzelgeräte tatsächlich getragen werden, denn auch das werde ,nicht dokumentiert‘.
Zur Einführung hatte die Polizei einst 1.500 Geräte erhalten, der Gesamtbestand betrug zuletzt noch 1.450. Das heißt auch: Weiten Teilen der Polizei stehen Bodycams in der Regel nicht zur Verfügung. Trotzdem beabsichtigt die sächsische Minderheitsregierung laut Koalitionsvertrag, das Einsatzgebiet für Bodycams künftig noch auszuweiten – auch auf Privaträume. Die Aktivierung in Wohnungen ist bisher gesetzlich nicht zugelassen. Ein Problem aus Sicht der Linken ist, dass ein Hauptargument für den Bodycam-Einsatz – eine angeblich deeskalierende Wirkung – bis heute nicht überprüft wurde.“
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