Luise Neuhaus-Wartenberg: Piwarz soll am Verhandlungstisch die Forderung nach einem studentischen Tarifvertrag unterstützen!

Passend zur Tarifverhandlung für den öffentlichen Dienst der Länder beantragt die Linksfraktion heute im Landtag (Drucksache 8/5599), dass die studentischen Beschäftigten einen Tarifvertrag bekommen. Für einen solchen „TV Stud“ soll die Staatsregierung in den Verhandlungen eintreten. Darüber hinaus sollen die studentischen Beschäftigten einen Personalrat bekommen. Dazu sagt die Sprecherin für Bildungspolitik, Luise Neuhaus-Wartenberg:

„Wir stehen an der Seite der studentischen Beschäftigten. Nicht nur hier in Sachsen, sondern bundesweit verdienen sie einen Tarifvertrag! Bisher sind Überstunden an der Tagesordnung, es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Urlaubsanspruch. Die Arbeitsverträge haben sehr kurze Laufzeiten. Die Studierenden sind von den Personalvertretungsregelungen ausgenommen und unterliegen Sonderregelungen, die etwa Vertragslaufzeiten von nur drei Monaten zulassen. Diese Bedingungen sind nicht nur unfair, sondern auch untragbar. Die Studie ,Jung, akademisch, prekär‘ hat sie bereits 2023 offenbart. Die Folgen sind Kettenbefristungen, geringe Einkommen, Zukunftsangst, psychische Belastung.

Hohe Mieten und Lebenshaltungskosten erschweren es insbesondere jungen Leuten aus ärmeren Familien, in Deutschland zu studieren. Die Herkunft darf aber nicht über die Zukunft entscheiden. Umso wichtiger sind bessere Arbeitsbedingungen! Seit 1980 gibt es in Berlin einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Seit vielen Jahren kämpfen studentische Beschäftigte und Studierendenvertretungen sowie Gewerkschaften für einen bundesweiten TV-Stud. Diese Forderung wird auch in der Tarifverhandlung für die Landesbeschäftigten erhoben. Finanzminister Christian Piwarz muss sie am Verhandlungstisch unterstützen!

Zudem sollte die Staatsregierung studentische Personalräte ermöglichen. Die Studierenden sollten trotz kurzer Vertragslaufzeiten und der befristeten Studienzeit ihre Arbeitsbedingungen mitbestimmen können. Zudem muss die Mindestvertragslaufzeit für studentische Beschäftigte auf 24 Monate verlängert und überall durchgesetzt werden. Allein im Mai/Juni 2025 wurden in Sachsen 283 studentische Beschäftigte für weniger als sechs Monate eingestellt (Drucksache 8/3752).“

 

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