Luise Neuhaus-­Wartenberg: Nachteil­sausgleich bei Rechen­schwäche ist überfällig – Landtags­beschluss schnell umsetzen

Gestern Abend hat der Landtag einen fraktionsübergreifenden Antrag beschlossen, der darauf abzielt, Rechenschwäche (Dyskalkulie) als Teilleistungsschwäche anzuerkennen. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollen einen Nachteilsausgleich erhalten. So können sie mehr Arbeitszeit für schriftliche Leistungen, differenzierte Aufgabenstellungen und Platz für Nebenrechnungen bekommen oder von besonderen didaktisch-methodischen Hilfsmitteln profitieren. Sachverständige sollen in einer Arbeitsgruppe die Details entwickeln.

Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Luise Neuhaus-Wartenberg:

„Die Staatsregierung muss den Beschluss schnellstens umsetzen. Mit Sachverständigen aus der Wissenschaft – etwa aus den Bereichen Didaktik der Mathematik, Psychologie, Lerntherapie, frühkindliche Bildung – und aus der pädagogischen Praxis in Kindergarten, Hort und Schule muss sie die individuelle Förderung gewährleisten. Die heutigen und künftigen Lehrkräfte müssen im Umgang geschult werden. Selbstverständlich sollten auch Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Das wirksamste Mittel gegen Rechenschwäche besteht darin, früh einzugreifen. Eine gute Förderung in der Kita sowie den Klassen 1 und 2 beugt der Teilleistungsschwäche am besten vor.

Wir müssen wegkommen von der Unterstellung, dass die betroffenen Kinder faul wären und nicht bevorteilt werden sollten. Schlechte Leistungen in einem so wichtigen Fach wie Mathematik führen oft zu Schulangst und zu psychischer Belastung, die im schlimmsten Fall sogar den Schulabschluss gefährden können. Wird Dyskalkulie nicht anerkannt und bleibt Unterstützung aus, verbaut das den betroffenen Schülerinnen und Schülern womöglich die Zukunft. Das darf nicht mehr passieren. Wir haben als Linke darauf gedrungen, diesen Missstand zu beheben, und den Nachteilsausgleich schon vor knapp zehn Jahren im Landtag beantragt.“

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