Linksfraktion legt in der Plenarsitzung den Fokus auf 30 Jahre Deutsche Einheit

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt, erklärt zur Plenarsitzung am 30. September und 1. Oktober 2020:

„Auch wenn wir als Zeichen unseres Protests gegen die Festredner-Auswahl der Feierstunde zum Tag der Deutschen Einheit fernbleiben werden, legen wir unseren Fokus in dieser Plenarwoche auf 30 Jahre Einheit. So stellen wir einen Antrag zum Thema Demokratie zur Debatte (Drucksache 7/2246). 30 Jahre Nachwendezeit waren auch 30 Jahre Kampf um eine lebendige Demokratie in Sachsen, die von weitaus mehr Menschen getragen werden muss als von uns Abgeordneten. Deshalb soll die Staatsregierung alle zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen unterstützen, die sich für demokratische Beteiligung und gegen Fremden- und Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, die extreme Rechte, Hass und Gewalt auftreten. Das ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass Sachsen im kommenden Jahr monatelang ohne beschlossenen Landeshaushalt dastehen wird und deshalb dringend eine Lösung gefunden werden muss, damit die Fördermittel weiter fließen. Außerdem soll die Regierung ein Demokratiefördergesetz vorlegen, das eine gesetzliche Grundlage für eine dauerhafte Förderung darstellt.

Der Donnerstag beginnt mit der von uns beantragten Aktuellen Debatte ,30 Jahre im selben Land und doch nicht in derselben Liga: Ostdeutsche Fußballvereine fast ohne Chance zum Aufstieg!‘

Außerdem setzen wir das Thema Rente auf die Tagesordnung (Drucksache 7/3816). Es geht uns darum, dass die Renteneinheit in Deutschland auch nach 30 Jahren nicht hergestellt ist. Das liegt vor allem an zwei offenen Baustellen: Erst 2025 sollen die Rentenwerte angeglichen sein – wir sind der Meinung, dass es für dieselbe Arbeit zum selben Lohn in Ost und West schon heute auch gleich viel Rente geben muss. Zweitens setzen wir uns weiter dafür ein, dass diskriminierende Wirkungen des Rentenüberleitungsgesetzes und des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes für Rentnerinnen und Rentner aus Ostdeutschland aufgehoben werden. Es gibt eine ganze Reihe von Personen- und Berufsgruppen, deren Rentenansprüche teilweise im Zuge der Einheit untergingen und die einen Ausgleich verdienen. Dazu zählen etwa in der DDR geschiedene Frauen, Ballettmitglieder, Bergleute, Angehörige der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR, Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens, aber auch Land- und Forstwirte, Handwerker sowie Angehörige des öffentlichen Dienstes, der Armee, der Polizei und des Zolls, die mit DDR-Beschäftigungszeiten nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben.“

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