Linksfraktion beantragt Änderungen am geplanten Transparenzgesetz – Rico Gebhardt: Das Gesetz darf kein zahnloser Tiger sein
Der Rechtsausschuss beriet heute über das von der Koalition geplante Transparenzgesetz. Dazu sagt der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt:
„Fast zehn Jahre nachdem die Landtagsmehrheit unseren Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (Drucksache 5/9012) abgelehnt hat, geht die Staatsregierung jetzt voran. Das ist ein Grund zur Freude, aber auch Anlass, skeptisch zu sein, ob nicht ein ,zahnloser Tiger‘ dabei rauskommt. Um das zu verhindern, fordern wir Änderungen am Entwurf und orientieren uns an dem auch von uns unterstützten Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion aus der letzten Wahlperiode (Drucksache 6/10209).
Wir wollen sicherstellen, dass alle bei der Verwaltung vorhandenen Informationen, die keinem durch andere Gesetze zwingend bestimmten Schutz unterliegen, öffentlich transparent sind und individuell zugänglich gemacht werden. Zweitens muss gewährleistet sein, dass die öffentlichen Verwaltungen und mit öffentlichen Aufgaben befassten Stellen informations- und transparenzpflichtig sind. Drittens darf es nur sehr wenige Ausnahmen von der Informations- und Transparenzpflicht geben. Viertens darf der Informationszugang nicht an Voraussetzungen wie ein Informationsinteresse geknüpft werden, er muss kostenlos und auch anonym möglich sein.
Deshalb wollen wir klar definieren, welche Informationen unter den Informationsanspruch fallen – ‚Entwürfe, Notizen, behördeninterne Kommunikation und Vermerke‘ sollen nach dem Willen der Staatsregierung ausgenommen sein. Damit droht das Gesetz sein Ziel zu verfehlen. Auch Umweltinformationen sollen mitgeteilt werden müssen. Wir wollen zudem den Kreis der informations- bzw. transparenzpflichtigen Stellen deutlich weiter fassen. Auch Privatunternehmen sollen auskunftspflichtig werden, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer Behörde unterliegen. Die mit 22 Nummern bemerkenswert lange Liste an Ablehnungsgründen, die bundesweit einmalig ist, wollen wir auf das unbedingt notwendige Maß begrenzen. Dazu wollen wir auch definieren, was als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gilt. Wir schlagen außerdem eine klare Fristenregelung vor, bis wann Informationsbegehren beantwortet sein müssen.
Aller Erfahrung nach wird dieser Rechtsanspruch auf Zugang zu den Informationen schnell entwertet, wenn andere Gründe vorgeschoben werden, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Das eigentliche Spannende sind doch aber jene Informationen, die bisher noch nicht an anderer Stelle veröffentlicht worden sind, etwa Verträge mit Dritten. CDU-geführte Staatsregierungen stehen jedenfalls nicht in dem Ruf, preiszugeben, was sie nicht preisgeben müssen. Die maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen des staatlichen Handelns müssen offengelegt werden!“
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