„Konsequenzen für die Beteiligungspolitik des Freistaates Sachsen aus dem ‚Beteiligungsbericht 2016‘“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zu später Stunde – - Ich warte, bis Sie fertig sind, Herr Hartmann. Darf ich weiterreden? Danke schön.
Zu später Stunde ist es nun doch so weit: Wir debattieren öffentlich etwas Nichtöffentliches, was es aber selbstverständlich öffentlich hätte geben müssen, nämlich den Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen. Im Pädagogikstudium lernt man beizeiten, dass man zuerst loben soll, bevor man kritisiert, und deshalb bedanke ich mich, dass wir nach langem Warten, nämlich seit 2009, nun endlich für das Jahr 2015/16 wieder einen Beteiligungsbericht vorliegen haben und diesmal im Vergleich zu dem vorigen auch mit einem vergleichsweise ausführlichen Vorbericht. Danke also, dass wir endlich wieder einen Beteiligungsbericht haben – und das war\'s dann auch schon mit dem Lob.
Das Verfahren nämlich, wie wir hier im Hohen Haus mit diesem umgegangen sind, ist nicht lobenswert. Ich kann mich noch gut erinnern, welche Debatten wir seit Erscheinen des letzten Berichts geführt haben. Hat noch der FDP-Minister Morlok dem Vernehmen nach wenig Interesse daran gehabt, die sächsischen Beteiligungen öffentlich zu machen, hätte ich mir doch von einem SPD-Minister im Amt etwas mehr erwartet. Aber auch Herr Dulig hat es nicht vermocht.
Dabei klangen Sie, verehrter Kollege Pecher, 2013 bei der Debatte zum Antrag der GRÜNEN noch wesentlich progressiver. Ich zitiere Kollege Pecher: „Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert mit dem vorliegenden Antrag, ein Beteiligungscontrolling für das Parlament und die Regierung einzurichten. Das ist ein Anliegen, welches wir grundsätzlich unterstützen."
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Mario Pecher, SPD: Grundsätzlich!)
Ich zitiere weiter Kollege Pecher: „Am 17. März 1997 hatte der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, dass jährlich über die Beteiligung des Freistaates in einem sogenannten Beteiligungsbericht zu informieren sei. Dies betrifft insbesondere die Beteiligung an rechtlich selbstständigen Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts. Der Beschluss des HfA wurde bislang immer ordnungsgemäß umgesetzt mit Ausnahme 2001 – bis, ja bis zur schwarz-gelben Staatsregierung. Seit die selbst ernannte Wirtschaftspartei FDP die Regierung mitträgt, war es aus mit den Beteiligungsberichten. Wir werden", sagte Herr Pecher seinerzeit, „dem vorliegenden Antrag zustimmen, weil eine Transparenz angesichts der steigenden Volumina der Nebenhaushalte unbedingbar ist." Danke für diese seinerzeitige Erkenntnis.
Das jetzige Prozedere, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat mit Transparenz wenig zu tun. Zugegeben, der Beteiligungsbericht wurde vonseiten der Staatsregierung veröffentlicht und dem HfA als Beratungs- und Informationsmaterial zugeleitet. Mehr aber auch nicht. Damit wäre eine öffentliche Debatte darüber unmöglich. Weil wir zutiefst glauben, dass es wichtig ist, öffentlich darüber reden zu müssen, wo der Freistaat finanziell beteiligt ist oder was ihm gehört, haben wir gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Antrag gestellt.
(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)
Mich persönlich macht es wütend, wenn die Ablehnung der Debatte damit begründet wird, dass diese Informationen von den Bürgerinnen und Bürgern nicht verstanden oder schlimmer, missinterpretiert werden könnten. Meine Damen und Herren von der Koalition, wissen Sie eigentlich, in wessen Auftrag wir hier sind? Und, meine Damen und Herren, wissen Sie, was mich noch ärgert? Mich ärgert, dass wir alle, die Bürgerinnen und Bürger und wir hier im Parlament auf den guten Willen der Staatsregierung angewiesen sind, ob, wann und in welcher Form wir einen Beteiligungsbericht erhalten. Das gilt auch für weitere Informationen.
Übrigens sieht es bei den Kommunen ganz anders aus. Paragraf 99 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung fordert: Dem Gemeinderat ist jeweils bis zum 31. Dezember --
Ich würde gern ausführen, aber die Regierung schwatzt. Danke schön.
Präsident Dr. Matthias Rößler: Frau Kollegin, Sie haben zwar – -. Aber es steht Ihnen eigentlich nicht zu.
Uta-Verena Meiwald, DIE LINKE: Aber es stört, Herr Präsident. Bitte schön.
(Zuruf des Ministerpräsidenten Michael Kretzschmer)
- Danke schön, Herr Ministerpräsident.
Also noch einmal. Paragraf 99 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung fordert: „Dem Gemeinderat ist jeweils bis zum 31. Dezember des dem Berichtsjahr folgenden Jahres ein Bericht über die Eigenbetriebe und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist." Ich frage mich, warum wir den Kommunen in Sachsen so etwas auferlegen, zu dem wir selbst nicht bereit sind. Warum haben wir als Freistaat keine gesetzliche Pflicht für den Bericht des Landes?
Schauen wir uns den Bericht ein wenig genauer an. Da ist es etwas verwirrend. Wir finden zum Beispiel die Staatliche Porzellanmanufaktur Meissen als eigenständige GmbH, das Staatsweingut Schloss Wackerbarth wiederum nur als mittelbare Beteiligung über die SAB. Bei der SAENA zum Beispiel lernen wir, dass der Freistaat mittelbar 51 % hält, unmittelbar aber die SAB die restlichen 49 %, die wiederum zu 100 % dem Freistaat Sachsen gehört. Macht zusammen 100 % Freistaat. Sucht man zum Beispiel die Sächsische Gestütsverwaltung, zu der auch das Gestüt Moritzburg gehört, kann man lange suchen, denn dabei handelt es sich um einen sogenannten 26er-Betrieb, also nach § 26 der SäHO, und diese Staatsbetriebe als rechtlich unselbstständige Teile der Staatsverwaltung, werden im Beteiligungsbericht nicht aufgeführt mit der Begründung, diese seien direkt einem Ministerium unterstellt, die Wirtschaftspläne in den Haushaltsplänen aufgeführt. Eine ähnliche Begründung, die vor allem von den Kollegen der CDU-Fraktion im Rahmen der Forderung nach Beteiligungsberichten auch gern genommen wird, denn man könnte schließlich den Bundesanzeiger durchsuchen, da ist schon alles öffentlich und mehr Transparenz wird nicht benötigt.
Kommen wir kurz zur Sächsischen Gemeindeordnung zurück. Für die Gemeinden im Freistaat Sachsen definiert das Gesetz, was als Beteiligung in einem Bericht aufgeführt werden muss, nämlich auch die Eigenbetriebe. Warum gilt das nicht auch für das Land? Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, was wir hier fordern, ist kein kommunistisches Teufelszeug.
(Staatsminister Christian Piwarz: Da bin ich mir nicht so sicher!)
Ihre Freundinnen und Freunde von der CSU aus Bayern tun genau das, was Sie hier fürchten. Sie führen ihre Staatsbetriebe sehr wohl auf und dazu gehören unter anderem, nur für Sie zur Info, das Münchener Hofbräuhaus und die Brauerei Weihenstephan, beides unselbstständige Staatsbetriebe.
(Zuruf von der CDU: Haben wir hier leider nicht!)
Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, Sie werden nicht müde zu betonen, dass wir der tollste Freistaat der Welt sind. Seien Sie doch einmal progressiv und setzen sich an die Spitze der Bewegung. Andere Bundesländer machen Ihnen und uns das vor. Zum Beispiel Baden-Württemberg. Ich zitiere: „Baden-Württemberg orientiert sich an national und international anerkannten Standards und guter Unternehmensführung. Der Ministerrat hat sie im sogenannten Public Corporate Governance-Kodex festgelegt. Damit wollen wir unsere Unternehmen transparent führen und überwachen."
So steht es im Vorwort des Beteiligungsberichtes eben jenes Bundeslandes. Dieser strotzt nur so vor Bemühen und dem Willen nach Öffentlichkeit und Transparenz, nicht aus Großmut, wie Sie es hier praktizieren, sondern der Haltung heraus, ich zitiere weiter aus dem aktuellen Beteiligungsbericht Baden-Württembergs: „Mit den Vorgaben dieses Public Corporate Governance-Kodex, die Unternehmensführung transparent und nachvollziehbar zu gestalten, die Rolle des Landes als Anteilseigner klar zu fassen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leitung und die Überwachung von landesbeteiligten Unternehmen zu fördern. Zur Förderung der Transparenz hat die Landesregierung auf Initiative des Ministeriums für Finanzen im Jahr 2008 beschlossen, die Vergütung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und der Vorstände der landesbeteiligten Unternehmen im Beteiligungsbericht zu veröffentlichen." Baden-Württemberg!
Ganz besonders habe ich mich über die Lektüre des Berliner Berichts gefreut. Berlin hat eine geschlechtergerechte Besetzung der Aufsichtsrats- und Geschäftsführerinnenposten gemäß Gleichstellungsgesetz zum Ziel und berichtet daher sehr wohl im Vorbericht als auch in der Einzeldarstellung über geschlechterspezifische Indikatoren. Gerade in Zeiten, wo es auch in diesem Hohen Haus Kräfte gibt, die eine Frauen-an-den-Herd-ldeologie propagieren, halte ich dies für wichtiger denn je.
(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN – Lachen der Abg. Ines Springer, CDU: Jetzt machen Sie sich aber lächerlich!)
- Vorsichtig, Frau Springer!
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, vor allem der CDU-Fraktion! Das muss man immer wieder betonen, verkündet doch die CDU, nach der Bundestagswahl: „Wir haben verstanden."
Nun lassen Sie endlich auch hier den Worten Taten folgen. Betrachten Sie die Bürgerinnen und Bürger und auch das Parlament nicht länger als lästige Querulanten, sondern als echte Partnerinnen und Partner und spielen Sie endlich mit offenen Karten.
Mit einer Transparenz bei den Beteiligungen würden Sie einen Anfang machen. Wir bitten daher um Einzelabstimmung über die Beschlussempfehlung des HFA zur Drucksache 6/12376.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei den LINKEN)
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