Juliane Nagel und Nam Duy Nguyen: Hamza ist frei: Erste wichtig Etappe um das Bleiberecht genommen, doch es geht um mehr!
Hamza A. ist frei. Am 22. August 2025 konnte er nach mehr als zwei Monaten das Abschiebegefängnis in Dresden verlassen. Dies beruht auf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Leipzig, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über den Asylantrag erneut entscheiden muss. Hamza A. ist Kurde, er protestierte 60 Tage mit einem Hungerstreik gegen seine Abschiebung und die Inhaftierung.
Juliane Nagel, Sprecherin für eine demokratische Gesellschaft der Linksfraktion, erklärt:
„Wir freuen uns immens über die Freilassung von Hamza. Mein Dank geht an die Abschiebehaftkontaktgruppe, die zivilgesellschaftlichen Unterstützungsnetzwerke und den Rechtsbeistand, die für Hamza da waren und seine Geschichte und Forderungen an die Öffentlichkeit trugen, die ihm selbst in der Haft verwehrt wurde. Das Gerichtsurteil bedeute, dass gesetzliche Garantien – hier die Prüfung neuer Beweise für das Asylgesuch – gewährt werden. Das ist doch das Mindeste! Hamzas Fall verweist auch darauf, dass es Beratungsstellen und Unterstützung im Asylverfahren dringend braucht, um Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen und diese Rechte wahrzunehmen.“
Ergänzend dazu sagt Nam Duy Nguyen, der Sprecher für Asyl- und Migrationspolitik:
„Auch die Linksfraktion hatte sich für seine Freilassung, eine medizinische Untersuchung und ein Bleiberecht eingesetzt. Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel hatte ihn bereits am 31. Juli in Abschiebehaft besucht, viele Linke hatten Solidaritätsaktionen organisiert und an solchen teilgenommen.
Doch die Zukunft Hamzas, der hier erwerbstätig und verlobt ist, ist nicht sicher. Die Prüfung seines erneuten Asylgesuchs steht aus. Die Biografie von Hamza A. in der Türkei legt nah, dass seine Flucht aufgrund der drohenden Repressionen und Inhaftierung gerechtfertigt war. Wie Hamza geht es vielen kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten, die die Türkei verlassen müssen: Ihre Chance auf Schutz in Deutschland ist gering, obwohl sie massiver staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind und keine rechtsstaatliche Behandlung erwarten können. In Niedersachsen droht dem kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas derzeit die Abschiebung, obwohl ihm in der Türkei aufgrund seines politischen Engagements lebenslange Haft droht. Dass die Bedrohung von engagierten Kurdinnen und Kurden in vielen deutschen Asylverfahren keine Rolle spielt, zeigt die Leerstellen in den Behörden und eine skandalösen Stillhaltepolitik gegenüber dem Erdoğan-Regime. Das muss sich ändern!“
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