Juliane Nagel: Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen - hilfreiche EU-Richtlinie in Sachsen zügig umsetzen
Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist immer noch sehr groß. Die Linksfraktion beantragt heute im Landtag die nötigen Schritte, um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig umzusetzen (Drucksache 8/2056). Sie sieht anders als die deutsche Gesetzgebung vor, dass die Betroffenen nicht selbst für ihr Recht kämpfen müssen. Stattdessen sollen die Unternehmen verpflichtet werden, diskriminierende Lohnstrukturen abzubauen. Dazu müssen deutsche Rechtsvorschriften überarbeitet werden. Der Freistaat soll zudem eine Überwachungsstelle einrichten, die über die Vorgaben wacht und Betroffene berät. Die Unternehmen sollen geeignete Software bekommen, die es erlaubt, die Entgeltstruktur einfach und schnell zu erfassen und Berichtspflichten zügig zu erfüllen.
Dazu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Juliane Nagel:
„Bei gleicher Qualifikation, gleichem Beruf, gleichen betrieblichen Merkmalen, gleicher Arbeitszeit liegt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Sachsen bei 10,5 Prozent. Das ist ungerecht, zumal dieser unfreiwillige Lohnverzicht auch zu einer deutlich geringeren Rente führt. Frauen übernehmen mehr Care-Arbeit, betreuen Kinder, pflegen Angehörige, erledigen mehr Hausarbeit. Sie arbeiten nicht weniger als Männer, aber ein größerer Teil ihrer Arbeit wird nicht entlohnt. Deshalb können Frauen öfter als Männer nur in Teilzeit berufstätig sein. Zudem werden viele Berufe schlechter bezahlt, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten – etwa Erzieherinnen, Lehrerinnen, Kranken- und Altenpflegerinnen, Hebammen oder Reinigungskräfte. Das sind wichtige Berufe – aber die Bezahlung spiegelt das nicht wider.
Deutschland gehört in Europa zu den Schlusslichtern bei dem Ziel, Lohngerechtigkeit herzustellen. So hat das Entgelttransparenzgesetz von 2017 keinerlei Veränderung gebracht. Wir sollten jetzt schleunigst die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen, die den Betroffenen hilft. Sie nimmt die Verantwortung von den Schultern der Betroffenen und verlagert sie zu den Unternehmen. Unternehmen müssen künftig ihre Lohnstruktur daraufhin prüfen, ob sie gerecht ist. Ist das nicht der Fall, müssen sie das ändern. Die Staatsregierung sollte im Bundesrat ein Gesetz einbringen, das die Umsetzung der EU-Richtlinie beschleunigt.
Die Oper Leipzig geht mit gutem Beispiel voran. In der Kulturbranche ist das Lohngefälle besonders groß. Die Oper hat für ihre 720 Beschäftigten einen Veränderungsprozess angestoßen, trotz unterschiedlichster Vertragstypen und eines geringen Budgets. Die Lohnstrukturen wurden auf unfaire Bezahlung überprüft und korrigiert.“
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